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Die Drehs der Dreher

Muss ein fast hundertjähriger ins Gefängnis? Im Fall des ehemaligen SS-Manns Oskar Gröning soll genau das passieren.

 

Ein Essay des Historikers Jörg Friedrich über die späte Härte gegen Täter, mit der die deutsche Justiz ihre eigene Schuld und die folgende Selbstamnestie  kaschiert

 

Die Rechtsblindheit

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, unregelmäßig, bleiben jedoch in Betrieb. Die Betriebsmittel immerhin wechseln: Ob jemand wie der frühere Generalbundesanwalt Wolfgang Fränkel bei der Vorgängerbehörde, der Reichsanwaltschaft, 1936-43 an der Verhängung von 50 Todesstrafen wegen Bagatelldelikten teilnahm, oder sich seit 1951 bei der Bundesanwaltschaft der Strafrechtsreform widmete, ist ein gewaltiger Unterschied. Vergleichbar ist nur die Kontinuität der Bezüge. Als der Mann im Juli 1962 seine bundesdeutsche Behörde nach 11 Jahren ergebenen Dienstes verließ, blieb ihm die Beamtenpension erhalten, die selbstverständlich auch seine Dienstjahre bei der Kopf-ab-Behörde entgolt. 

   Deren blutige Ernte hatte die DDR-Propaganda höhnisch publiziert, so daß ein Amtsverbleib politisch ausschied. Dienstrechtlich empfing der Generalbundesanwalt 1965 einen Freispruch, der ihm weitere 48 schöne Jahre Ruhestandsgehalt sicherte. Strafrechtlich wurde ihm 1964 vom Oberlandesgericht Karlsruhe bescheinigt, daß er die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Paragraphen wie der sog. Polenstrafrechtsverordnung, ein Spezialgesetz, das Juden und Polen bei hetzerischer Betätigung an den Galgen brachte, nun einmal nicht bezweifelt habe. Es ist Juristen nicht zuzumuten, schreiendes Unrecht zu erkennen. Dies ist ein Beispiel nur von dutzenden, in denen Vorkriegsjuristen von Nachkriegsjuristen wegen notorischer Rechtsblindheit vor Konsequenzen ihres Schlächtergewerbes bewahrt wurden.

   Heute ist die fortgesetzte Rechtsblindheit auch der frühen Bundesjustiz ein geläufiges Skandalon juristischer Seminare. Zu einer Verfolgung der skandalösen Komplizen nach § 285a (Strafvereitelung im Amt) ist es jedoch ebenfalls nie gekommen. Dabei fanden die letzten einschlägigen Taten (Freispruch des Volksrichters Rehse durch das Landgericht Berlin und den Bundesgerichtshof) noch Ende der sechziger Jahre statt.

 

Das Zahngold

Ungefähr 26 Jahre zuvor, 1942, erhielt ein damals gerade volljähriger Banklehrling und Waffen-SS Mann, Oskar Gröning, einen Sonderauftrag an eine andere Schädelstätte des Deutschen Reiches, das Vernichtungslager Auschwitz. Er blieb insoweit bei seinem erlernten Beruf, als ihm die buchhalterische Verwaltung des Vermögens der Ermordeten oblag. Sie konnten es ja doch nicht mehr brauchen, wie er in einem atemverschlagenden Moment seines Verfahrens vor dem Landgericht Lüneburg bemerkte. Im Frühjahr 2015, über 70 Jahre nach der Tat!

   Andere konnten die jüdische Hinterlassenschaft desto besser brauchen, etwa die Deutsche Reichsbank, in deren Gewölben ein Großteil des den Leichen ausgerissenen Zahngolds lagerte. Der Vorgang wurde 1949 im Nürnberger Wilhelmstraßenprozeß dem Reichsbankvizepräsidenten Emil Puhl angelastet. Die fünfjährige Haftstrafe des US-Gerichts wurde Puhl nach acht Monaten erlassen, nach weiteren acht Monaten berief ihn die Geschäftsleitung der Hamburger Kreditbank in ihre Mitte, später der Zentralbeirat der Dresdner Bank. Der Verbleib des sog. Melmer Golds ist ungeklärt, die Bundesbank suchte vergebens nach den Akten ihrer Vorgängerin. Ein Großteil der aus Zähnen und Eheringen geschmolzenen Barren war in die Schweiz verschoben worden, zur Finanzierung von Kriegsbedarf, und dort verlieren sich die Spuren.

   Die Erträge der Auschwitzer Leichenfledderei waren mager. Weit mehr als das von Gröning Verwaltete blieb herrenlos im Reich und in ganz Europa zurück. Den Deportierten war nur kleines Gepäck erlaubt. Der in den Wohnungen verbliebene Besitz wurde im Reich von der Gestapo für kleines Entgelt den Volksgenossen überlassen. Sie eigneten sich das Mobiliar, die Wäsche, das Geschirr und Besteck der Verschwundenen an. Welches Schicksal mochte Menschen beschieden sein, die kein Kopfkissen und keine Gabel mehr benötigten? Kurz, der Buchhalter und die Allgemeinheit der Nutznießer des Raubmords sind nicht allzuweit voneinander entfernt.

 

Die Pharisäer

Die Schandtaten des NS-Staats und seiner Angehörigen wurden einer nun 72 Jahre währenden Strafverfolgung unterzogen. Dies ist ein einzigartiger Vorgang, der die zu Tätern Ernannten höchst unbillig dünkte, hätten sie doch nichts anderes getan, als das ihnen per Gesetz, Verordnung und Befehl staatlich Aufgetragene. Anschließend kommt der Nachfolgestaat, bestehend aus überwiegend den selben Leuten und deklariert das einstens als rechtens bezeichnete auf einmal für strafbares Unrecht.

   Um der Scheinheiligkeit die Krone aufzusetzen, obliegt die Strafverfolgung jenen Pharisäern, die beruflich das Recht zu hüten haben, den Juristen. Was sie vormals entworfen, definiert und angewandt haben, was sie priesen und vollstreckten, werfen sie im Nachhinein jenen vor, die sich praktisch danach richteten! Diese, etwa der 21-Jährige Auschwitzer Beuteverwalter, hätte erkennen sollen, daß die gesamte Rechtswahrerschaft aus rechtsblinden Eseln, Feiglingen und Karrieristen bestanden hat, was jedem sogleich auffallen mußte, ausgenommen ihnen selbst. Wer war es denn, der die Juden der Eigenschaft einer Rechtsperson entkleidet hatte, so daß sie ungehindert als Parias verschleppt, erschlagen und gefleddert werden konnten?

   Die zwei deutschen Nachkriegsstaaten entgegneten schmallippig, daß, was immer die rechtsgelehrte Zunft gesäuselt und gebellt haben mochte, die obengenannten Handlungen nach dem Wortlaut des unverändert gültigen Reichsstrafgesetzbuches für jeden Lesekundigen verboten waren.

   Abgesehen von der widerwärtigen Selbstamnestie der deutschen Justiz leuchtet ohne weiteres ein, daß, mit welcher Verbiegung des Gesetzesbuchstabens auch immer, die unfaßlichen Greuel des Nazi-Regimes und seiner Büttel einer Haftung bedurften. Nach jahrzehntelangem Betrieb dieser Selbstreinigung darf heute als kapiert gelten:

1.       Ein Staat kann samt allen seinen Juristen, Polizisten, Journalisten, Offizieren und Offiziellen zu einer kriminellen Vereinigung werden.

2.       Sie selbst merken nichts davon.

 

Die Verjährung

Die Aburteilung von NS-Tätern konnte unter den obwaltenden Verhältnissen nur eine krumme Sache werden, ungeliebt, gescholten, widersinnig, verzögert, verschleppt, einäugig, doch wo sonst hätte man je dergleichen erlebt? Neben der grotesken Vermummung der deutschen Justiz sind es zugleich deren lauterste, gewissenhafteste Köpfe gewesen, die sich an dieser Sisyphosaufgabe verschlissen haben. Ihr zäher Kampf gegen das allerorten übliche Schwamm-drüber-Prinzip führte sie halbverrichteter Dinge 1960, -65, -69 und -79 an die Verjährungsschranke. Kaum war durch die Taterforschung der NS-Prozesse ein Teil des Publikums vom Sinn des Unterfangens überzeugt, gebot das Gesetz, die 15, 20, 25 Jahre nach Zusammenbruch noch immer nicht abgeurteilten Totschläger, Mörder und Mordgehilfen nunmehr laufen zu lassen. Der Staat hatte eben durch Unlust und Versäumnis seinen Strafanspruch verwirkt. Die Täter waren andere geworden, die Gesellschaft hatte ihre Bewährung akzeptiert, die internationale Rechtswirklichkeit bot sowieso kein Präjudiz, daß dergleichen überhaupt geahndet wird. Vielleicht eine Handvoll Regierungs- und Polizeichefs, nicht aber das große Heer der kleinen Schergen. Selbst die von Gerichten der Besatzungsmächte abgeurteilten Schufte aus dem zweitobersten Glied – Einsatzgruppenführer, Sklavenhalter und, unglaublich, Blutrichter waren gar begnadigt worden und verzehrten still die regulären Altersbezüge.

   Der Bundestag, damals noch das Forum der Nation, debattierte die Öffnung der Verjährungsschranke für NS-Taten in hohem Ernst und Respekt vermittels zweier gleichermaßen grundfalscher Alternativen:

1.       Man bekannte die Komplizenschaft mit den elendsten Verbrechern deutscher Geschichte, indem man sie bislang vorsätzlich geschont und ihren abermillionen Opfern hinterhältig die Sühne verweigert hatte. Jetzt unglücklicherweise Schluß der Veranstaltung!

2.       Man erließ ein Spezialgesetz, das ab 1979 für Mord und Beihilfe dazu keine Verjährung mehr zuließ, genauer gesagt, es würde nicht nur ab Erlaß gelten, sondern rückwirkend. Spezialgesetz wäre es darum, weil es allgemein jedweden Mord erfaßte, jedoch zugegebenerweise nur die NS-Morde meinte. Spezialgesetze sind illegal, zumal man ja allen Nazi-Tätern erklärt hatte, daß sie gültigen Strafrechtsvorschriften der Tatzeit zuwider gehandelt hätten. Mord war schon immer verboten, auch wenn die Justizschergen ihn zulassen bzw. selbst begehen. Ein Mörder wird ja nicht entlastet durch einen zweiten. Wenn aber das Morddelikt vor 1945 galt, dann galt auch der daran geknüpfte Verjährungsrahmen. Ihn rückwirkend aufzuheben, verletzte Art. 103 Grundgesetz und § 1 StGB, so die Auffassung des großen Kronjuristen der SPD, Adolf Arndt.

Kurz, was man machte, machte man falsch. Der Adenauer-Staat und sein Volk hatten hintertrieben, was die vornehmste Aufgaben der wiedererlangten Rechtsstaatlichkeit gewesen wäre. Die Chance war vertan, bewußt! Der Bundestag wählte den krummen Weg Nr. 2, in der Erwartung, daß die sog. biologische Verjährung das leidige Problem aus der Welt räumen und den geläuterten Bundestag dennoch eine bessere Figur abgeben ließ als seine windigen Vorgänger. Da kannte man die deutsche Justiz aber schlecht. Ihre ganze plumpe Tüchtigkeit hatte sie soeben mit einem in den § 50, 2 StGB, a.F. geschummelten Trick erwiesen. Der ging so:

  

Das Helfersyndrom

Die Rechtsfigur, nach der bis heute, einschließlich Grönings, das Vollzugspersonal Hitlers abgeurteilt wurde und wird, ist der Mordgehilfe. Das Spitzentrio Hitler-Himmler-Heydrich hat die Tat ersonnen, gewollt und anbefohlen, der Rest sie ausgeführt. Kennzeichen des Mordes ist seine spezielle Grausamkeit und Niedertracht, die bei den genannten Dreien bekanntlich vorlag. Kurz bevor 1969 die Unverjährbarkeit des Mordes und seiner Teilnahmeformen debattiert wurde – beschlossen ward dann eine jetzt zum drittenmal verlängerte Verfolgungsfrist – stand das wichtigste Verfahren gegen die NS-Mordmaschine just vor der Eröffnung. Es betraf das Personal des SS-Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) zu Berlin, die Planungs- und Steuerzentrale. Holocaust war überwiegend Öffentlicher Dienst und im RSHA dienten Verwaltungsjuristen und Polizisten.

   Ihre Hände berührten nichts als Schreibgerät und Papier, sie lenkten Menschenmaterial als Betriebsgrößen zur Weiterverarbeitung in die Todesfabriken. Diesen Tatbeitrag verrichteten sie gleichmütig oder mit Hintergedanken, die sich forensischer Nachweisbarkeit entzogen. Man sieht dabei kein Blut und spuckt nicht vor Rassenhaß.

   § 50, 2 bestimmte nun, daß, wer dem Haupttäter von in Plan und Exekution grausamen, niederträchtigen Morden hilft, beispielsweise sie auf die Verwaltungsschiene bringt, und dabei selbst dessen grimme Attribute nicht teilt oder zeigt, ist im Strafmaß mildernd zu behandeln. Eine allgemein sinnvolle, harmlose, keineswegs zu beanstandende Regelung. Sie berührt die Strafhöhe und daran wiederum bemißt sich die Verjährungsfrist. Selbstverständlich auch für NS-Täter. Ausgerechnet daran will man gar nicht gedacht haben, vor allem nicht die kurzsichtigen Juristen des Bundesjustizministeriums unter der Federführung des gewieften Ex-NS-Sonderrichters Eduard Dreher.

   Nach der einstimmigen doch arglosen parlamentarischen Verabschiedung des Gesetzes (10.5.1968) bestätigte der 5. BGH Senat, wohlwissend, auch die damit längst und rückwirkend (ab 1960) eingetretene Verjährung der Mordgehilfenschaft sämtlicher Schreibtischtäter. Überflüssig zu sagen, daß der ebenfalls unblutige Oskar Gröning 47 Jahre später nicht in den Genuß dieser Formel des blinden Sehers und Unterabteilungsleiters Dreher kam. Bei Gröning wurde die Rechtsauslegung um eine Drehung andersherum gedreht: Bei dem jungen Gröning genügte zur Strafbarkeit auf ewige Zeit, daß er die Niedertracht Hitlers  k a n n t e, wiewohl diesem die seinerzeitige Jurisprudenz und Judikatur als oberste Rechtsquelle gehuldigt  hatte und demzufolge rein gar nichts erkannte: Denkgesetzlich ist es ja unlogisch jemanden gleichzeitig als höchsten Rechtsherren und höchsten Unrechtsherren anzuerkennen!

   Der Prozeß gegen die schwarze Riesenspinne des Massenvernichtungsbetriebs, das RSHA, zerplatzte 1968 sang- und klanglos. Natürlich wären die hilfreichen Bediensteten mit leichtem Dreh als Haupttäter, blanke Mörder, einzustufen gewesen. Doch soweit wollte man nun auch wieder nicht gehen. Lieber sie im Rechtsschlupfloch verdunsten lassen! Elf Jahre später wurde mit gewaltigem Pathos im Bundestag die unverjährliche Haftung der Terminatoren an den Öfen ausgerufen, ob Mörder oder Mordgehilfen. Nur, daß die dabei als totsicher einkalkulierte biologische Verjährung nicht eintreten wollte. Wen wundert es, daß die Schlüsselrolle dabei dem Bundesgerichtshof zufiel. Er, dem die faktische Unstrafbarkeit des Justizmordes zu verdanken ist, hatte bereits zu Beginn der 50er Jahre auch die Überführbarkeit der physischen Tötungsarbeiter mit einem rechtlichen Nadelöhr versehen. Das ging so:

 

Der Mordnachweis

Der Entleibungsvorgang war in den Vernichtungslagern industriell und arbeitsteilig organisiert. Wer immer dort eine Teilfunktion ausführte, sorgte für den Erfolg des Ganzen, so läßt sich mühelos rechtlich argumentieren. Die Beweisansprüche sind unkompliziert, und dergestalt wäre relativ tatnah das Lagerpersonal in kürzester Zeit der Gerechtigkeit zugeführt worden. Daran aber hatten Regierung, Justiz und Nation nicht das leiseste Interesse. Dem erwies sich der BGH als oberster Rechtsausleger dahingehend behilflich, dem Beweisverfahren extrem schwer erfüllbare Auflagen zu machen:

   Den stumpfen Fließbandmördern mußten individuelle Aktionen präzis nach Tag und Stunde, nebst Ablaufbeschreibung und innerem Motiv vorzuhalten sein. Hielten sie vor Gericht untereinander dicht, so existierten kaum noch Opferzeugen, die lebendig, namhaft zu machen, herbeizuholen und widerspruchsfrei auskunftsfähig waren. Damit kam die Überzahl der Totmacher letzter Hand von vornherein aus dem Schneider. Die Überführung des Rests schleppte sich endlos dahin und letztendlich blieben meist Zweifelsfälle mit dem Ergebnis in dubio pro Nazi. So kroch die Sache mit kläglichem Ertrag auf die nahe Mauer der Verjährung zu. Als sie fiel, quälte der Treck sich weiter, der Mauer des Jenseits entgegen:

   Selbst dem Langlebigsten wächst um die 80 ein Gebrechen zu, das ein ordentliches Verfahren erschwert, geschweige denn eine Haftfähigkeit zuläßt. Obendrein sterben die Zeugen meist früher. Vorbei! Man hat sich redlich bemüht, doch reichte die Zeit von rund 60 Jahren Bundesrepublik nicht aus, 12 Jahre NS-Verbrechen aufzuklären. Darunter auch das Handeln Oskar Grönings, seit 1947 in ungefähr bekannt. Im Alter von 64 überstand er, wie schon zuvor mit 57, ein rasch eingestelltes Ermittlungsverfahren. Das ist mittlerweile auch schon wieder über 30 Jahre her, inzwischen war er Betriebspersonalchef geworden, ja ehrenamtlicher Richter, danach sogar ein durchaus brauchbarer Zeuge im 1991er NS-Prozeß in Duisburg.

 

Das Bekenntnis

   In all der Zeit hatten sich Deutschland und die Deutschen enorm verändert. Menschen, die den Nationalsozialismus erwachsen erlebten gibt es nur noch vereinzelt, dafür desto mehr, die sich darin besser auskennen als alle zuvor. Dies gilt nicht zuletzt für die nachgewachsenen Richter des BGH. Die jüngere Geschichte ihres Standes gilt ihnen als Schmach, sie haben eine Scharte auszuwetzen. Auch die Staatsanwaltschaften sehen nun kristallklar, wie perfide den NS-Bluthunden sämtlicher Couleur von beiden Nachfolgestaaten das Nachleben versüßt worden ist.

   Wie steht man vor der weltweiten Opfergemeinde da? Beflissene Lippendienste und hinterrücks Kumpanei mit den Schindern! Die Drehs der Dreher und Konsorten sind heute von offiziellen Untersuchungskommissionen aufgedeckt wie auch das befleckte Vorleben von Bundesrichtern, die ihren Mitkrähen in der Robe kein Auge aushacken mochten. Wer ist diese sühnebeflissene Bundesrepublik gewesen, wessen Partei hat sie de facto ergriffen, an ihren Taten ist sie zu erkennen. Dies heuchlerische Bild vermögen nur noch Umkehrtaten zu verändern.

   In die gleiche Richtung zielt die Allgemeinbefindlichkeit des deutschen Volkes. Eine unausgesetzt beschriebene weil unbeschreibliche Verbrechensgeschichte liegt fern hinter ihm, näher die schäbige Verdrängung und Vertuschung. Wo ist die Menschenwürde ähnlich mit Füßen getreten worden, wo sind die Treter dermaßen billig, unerkannt, reulos, mit dummdreisten Ausreden davongekommen? Ist dies Volk überhaupt noch zu retten, dann nicht durch bekennende Worte, sondern durch bekennende Werke. Der Bekennerwille ist nachgerade eine Existenzfrage: Wer sind wir? Eine glaubhafte Antwort benötigt ein Objekt, an dem sich das geläuterte Deutschtum beweist. Nach Lage der Dinge müssen es Nazis sein, echte und ernannte, alte und neue. Die alten gehen auf die 100 zu, Zeugen mit gerichtstauglichem Gedächtnis sind dahingegangen; um die entronnenen Halbtoten und die Weltpresse noch irgendwie hören zu lassen, was Nazis verdient haben, muß es fix gehen, d. h. die lästigen BGH-Beweisregeln haben zu kippen.

   Das kann kein anderer als die Justizorgane, kein Problem, sie haben das Recht schon immer hingebogen, so wie gebraucht. Zwischen 1950 und 1980 war verlangt, Schuldsprüche zu erschweren, heute ist verlangt, welche zu produzieren auf Teufel komm raus. In dem Prozeß gegen den ukrainischen Kriegsgefangenen John Demjanjuk, der sich bereit erklärt hatte, anstatt zu verhungern im KZ Treblinka Dienste zu tun, man weiß aber nicht welche, verhängte das Landgericht München II fünf Jahre Haft. Leider starb der Verurteilte, bevor der BGH über die Revision der Verteidigung entscheiden konnte. Ein höchstinteressanter Fall, hatte sich doch München II über eine seit 60 Jahren gefestigte ständige Rechtsprechung des BGH keck hinweggesetzt: Ein persönlicher Tatnachweis des Demjanjuk war nicht zu erbringen, indes auch überflüssig. Ein junger Sachverständiger erklärte dem Gericht, wie eine Tötungsfabrik funktioniert und die Richter erklärten, daß ihnen der Dienstausweis des D. seine Tathelferschaft genügend beweise. Bezeugen konnte sie niemand.

 

Das Tatschema

   Die historische Stunde des BGH schlug, als ihm vor einem Jahr das Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen Oskar Gröning zur Prüfung vorlag. Es sah 4 Jahre Haft vor, endend mit dem 101. Lebensjahr des geständigen Angeklagten. Er gestand die Verwaltung der Auschwitzer Mordbeute, welches das Gericht als Teilnahme am Vernichtungsgeschehen wertete. Das geht, und es biegt das Recht auch nicht unerträglicher als zuvor. Das Strafmaß von 4 Jahren entspricht in etwa dem, was Steuerhinterziehung von 100.000 kostet, anbetrachts des Sachverhaltes ein Hohn. Nicht minder degoutant der Entscheid des OLG Celle von letzter Woche, welcher die Haftfähigkeit bestätigte. Wieviele Hundertjährige sitzen noch in deutschen Haftanstalten ein?

   Gröning ist nicht zu bedauern. Daß er den Krieg, in dem seine Jahrgangsgenossen wie die Fliegen verreckten, im sicheren Auschwitz hinter seinen Stapeln und Tabellen verbrachte und dies ihn anschließend in eine langwährende, hochgeachtete bürgerliche Existenz führte, ist Ekels genug. Mag er den Gang zur Hölle aus dem humanen Strafvollzug antreten.

   Ermöglicht wurde dieser häßliche Verlauf durch BGH-Judikatur und zuletzt den Beschluß vom 20.9.2016 (3 StR 49/16). Darin steht, daß G., an der Rampe postiert, das Gepäck der Totgeweihten bewachte und als Teil der Drohkulisse dabei mitwirkte, jeden Gedanken an Widerstand und Flucht bereits im Keim zu ersticken. (Kurios!). Richtig sei, daß der Angeklagte durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe leistete, die im Frühjahr 1944 die Ungarn-Aktion anordneten. Die Rede ist von Hitler, Himmler, Eichmann, denn die waren angewiesen auf eine organisierte, industrielle Tötungsmaschinerie mit willigen und gehorsamen Untergebenen. Hitler und Komplizen wurden durch die Dienstbereitschaft der Grönings in ihrem Tatentschluß und ihren Anordnungen maßgeblich gefördert. Möglich, aber fehlt hier nicht irgendetwas?

   Gab es neben der Gepäcküberwachung an der Rampe vielleicht weiteres, das Hitlers und Himmlers Anordnungen maßgeblich förderte? Vielleicht die Organisationswut der RSH-Beamten, vielleicht die Kette von Gesetzen und Urteilen bis hin zur 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941, das den Juden der Staatsangehörigkeit und seines Eigentums entkleidete, sobald er seinen Aufenthalt ins Ausland verlegte, z.B. nach Auschwitz, das gemäß Runderlaß flugs zum Ausland rechnete. Als Gröning auf das Judengepäck aufpaßte, gehörte es gesetzlich bereits dem Reich. Der ganze penible verwaltungsrechtliche Vorlauf, der Menschen an die Rampe brachte, denen nicht mehr ihr Zahngold gehörte, sondern der Reichsbank, bleibt in der BGH-Skizze der industriellen Tötungsmaschinerie unerwähnt. Der industrielle Vorgang hat jedoch den juristischen zur Grundlage. Er ist elementarer Bestandteil der Tötungsmaschinerie. Die vertrauensseligen Mordmaschinisten legten Hand an, weil sie schlechterdings sich nicht vorstellen konnten, daß Leuten, die per Reichsblattverordnung mit der Reichsbahn in die von Referat IV B4 des Reichssicherheitshauptamtes georderten Vernichtungsinstallationen geschickt wurden, noch irgendein beachtliches Lebensrecht anhaftete.

 

Die Abrechnung

   So wurde denn 2016 unter Verdrehung des von der Historiographie seit langem rekonstruierten diagonalen Vernichtungsprozesses, der den gesamten Staats- und Gesellschaftsaufbau durchläuft, ein trübseliges Exempel an dem 97jährigen Gepäckverwalter statuiert. Das ist die Auskunft der geläuterten Justiz zu den Helfershelfern beim Holocaust. So legt sie endlich, endlich gnadenlosen Eifer an den Tag, jagt Täter bis zum letzten Atemzug, keiner wird übersehen, keiner schafft es zu entwischen, keinem sei ein friedliches Koma gewährt. Jetzt wird abgerechnet.

   Wen also nimmt man ins Visier? Die modernden nationalsozialistischen Machthaber oben, gefördert von einem diffusen Haufen nun seniler KZ-Bestien und Lageristen unten. Dazwischen, wo das beamtete, studierte, rechtsgelehrte Deutschland saß, gähnt die Leere. Nichts Konkretes dazu erwähnenswert, nur irgendwelche pauschal haftenden Anlasser der Auschwitzmaschine hinten im Verborgenen! Damals dumme junge Lümmel, ist noch eine Handvoll Gebückter zwischen 95 und 100 greifbar, vorführbar, strafbar. Denn alle Schuld rächt sich auf Erden.

   Die tatentscheidenden Honoratioren haben ihren Lebenslauf inzwischen ungeschoren, wohlbestallt und -beleumdet abgeschlossen. Wer hat die elitären Banditen, die eigentlichen Auschwitzveranstalter der Vergeltung enthoben? Wir wissen es doch längst. Ihre Verfilzung mit den obersten Justizorganen dieses Staates ist ausermittelt. Möchten die Amtsnachfolger nicht endlich gestehen, kostenneutral, anstatt sich begierig über verendende Gerippe herzumachen? Man möchte die seinerzeitige Kumpanei aus höchstrichterlichem Munde hören, vielleicht mit bedauernder Gebärde. Sie gilt ja nur der Institution, nicht ihrer akuten Besatzung. Nein? Diese Justiz gleicht den Kindern, die sich die Augen zuhalten, damit man sie nicht sieht. Der Anblick sagt alles.


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Über Jörg Friedrich

Weiterführende Literatur:

Jörg Friedrich, Die kalte Amnestie. NS-Täter in der Bundesrepublik. Frankfurt, 1984 1,ff

Jörg Friedrich, Freispruch für die Nazijustiz. Reinbek, 1983


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18 Kommentare
  • Martin Weismann
    4. Dezember, 2017

    Wirklich eine detaillierte Betrachtungsweise, es steckt sicher wahnsinnig viel Arbeit in dem Artikel. Ich habe ihn dennoch nur überflogen. Warum?
    “Recht” als solches, von dem wir uns hier unterhalten, wird von Menschen gesetzt und ist immer relativ, weil Menschen sich irren können. Immer und überall. “Recht” mit Ewigkeitsanspruch ist nichts anderes als geronnener Größenwahn. Immer und überall. Was heute als “Recht” gilt, kann morgen als Unrecht gelten. Das zeigt ein Blick in die Geschichte. Auch: Dass “Gerechtigkeit” immer nur zwischen zwei gleich-starken Parteien erzeugt werden kann. “Recht” setzt immer der, der die Macht hat es zu tun und durchzusetzen.
    Was bleibt ist das. Sapere aude! Kants und der Bibel- Spruch: An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen!
    Die Erde war auch einmal eine Scheibe, als “Recht” gesetzter und mit Strafe bewehrter Satz, den man glauben mußte. Sapere aude! Ein toter Held war ein Narr in der Zeit. Bewirkt hat er nichts. Popper hat sicher Recht, mit seinem Wahrheitsbegriff: Es gibt sie zweifellos, die Wahrheit, wir können aber niemals sicher sein, ganz einfach, weil der Mensch sich irren kann. Deswegen gilt alles als “wahr” Erkannte, nur so lange, bis das Gegenteil nicht bewiesen ist.

  • Knurrhahn
    4. Dezember, 2017

    Sinngemäß: Die Kleinen verurteilt man nach über 70 Jahren, die Großen haben den Persilschein, sowie einen gut dotierten Posten in der Justiz behalten/bekommen, und genießen ihre Pensionen auf den Knochen der von ihnen zum Tode Verurteilten. Fazit: Justitia mir graut vor Dir, nicht nur seit der “Maaslose” das Sagen hat…

  • Herwig Mankovsky
    4. Dezember, 2017

    Bemerkenswet der ,,Mut” und Eifer der Polizisten, die einen Bekannten, damals 84 Jahre alt, zur Vernehmung wegen angeblicher Zugehörigkeit einer SS-Einheit, abholten. Sie ließen ihm nicht mal Zeit, seine Kleidung, die er gerade bei der Gartenarbeit anhatte, zu wechseln, mit ruppiger Art schubsten sie ihn rein ins Auto. Er musste Tage später wieder frei gelassen werden – eine Verwechslung.
    Jedem gegenwärtigen Gauner, der ,,erst kürzlich gekommen ist”, erweisen sie fast unterwürfigen Respekt, Polizisten fürchten den Rassismusvorwurf mehr als alles andere. Da tut Abwechslung in Form von forscher Verhaftung alter Männer, ,,die schon länger hier leben” der angeknacksten Psyche so richtig gut. Und auch die Richter können, ungefährdet von Angehörigen südländischer mutmaßlicher Täter und medialer Kritik, den Strafrahmen voll und couragiert ausschöpfen.
    Deutschland, du hast neue Helden.

    • DerHofnarr
      5. Dezember, 2017

      Sie haben leider recht. In dieser Republik regiert der Kleingeist…. man stellt das auch in den Behörden fest.

    • G. Herbst
      6. Dezember, 2017

      Irgendwo habe ich mal geslesen: Deutsch sein heißt, immer am Drücker zu sitzen. Als Paradebeispiel fällt mir dabei stets die Familie der von Weizsäckers ein. heute sind es vielleicht die Göring (nomen est omen)-Eckardts (ebenfalls nomen est omen- siehe NS-Vordenker Dietrich Eckart) oder die Gabriels oder Strobls oder wie sie noch Alle heißen. Am besten die mit einem richtigen Nazi in der Ahnentafel.
      Ich möchte nicht falsch verstanden werden, denn ich bin Deutscher bis zum jüngsten Tag und werde mich immer als Deutscher fühlen, auch wenn man mich vielleicht als “Scheiß-Deutscher” oder “Kartoffel” beschimpfen würde, wie das ja wohl unter den “noch nicht so lange hier Lebenden” allgemein üblich ist.

  • J.S.
    4. Dezember, 2017

    Mein Vater kam 1945 in amerikanische Gefangenschaft;Gefangenenlager Andernach.dort mußten die einfachen Soldaten in ihrer Scheisse liegen,wärend in der duetschen Lagerleitung nur Bonzen von SS und SD es sich wohl sein ließen.Entnazifiziert durch Gold,wie so viele!

  • Lichtenberg
    4. Dezember, 2017

    Man möchte sarkastisch meinen, ein 97- bis (möglicherweise) 101jähriger Sündenbock erhält einen Platz im Guinnessbuch der Rekorde. Nach der Lektüre von Jörg Friedrichs denkwürdigem Artikel weiß man, über welches beängstigende Maß an Phantasie manch ein Jurist verfügen mag. Ein großer Historiker geleitet uns – ohne einen Vergil an seiner Seite – durch ein Inferno.

  • Robert Meyer
    4. Dezember, 2017

    Ein wieder mit starken und anrührenden Worten gezauberter Beitrag, absolut lesenswert. Was mE fehlt, auch in diesem Rahmen gar nicht zu leisten sein wird, ist die Darstellung gewisser Hintergründe und Begleitumstände der Strafbarkeits- und Verjährungsdiskussion. Ebenso wäre zu differenzieren bei einer Vielzahl von ausgesprochenen Todesurteilen.
    Wer stieß diese Verlängerung der Verjährung jeweils an? Es war zB gar nicht sicher, ob bei der letzten Verlängerung 1979 (bei der zufällig die Geschichte “Holocaust” im Fernsehen lief) auch die Beihilfe erfasst sein sollte. Es gab – zu Recht – viel juristischen Streit darum. Sie erwähnen Demjanjuk, der “leider” rechtszeitig verstarb, um nicht schon in diesem Zeitpunkt die erst mit Gröning hinkonstruierte Beihilfe der staunenden Leserschaft zu eröffnen. Man schaue sich die Protagonisten in Ludwigsburg und deren Lebensläufe an, um zu wissen, warum jetzt gehäuft Greise vor Gericht landen. Man könnte auch noch viel zu den juristischen Einzelheiten vom individuellen Nachweis persönlicher Schuld für eine Strafbarkeit nachdenken und über eine juristische Offenkundigkeit ohnehin. Hier hat Gröning ja auch dankenswerter Weise durch sein ziemlich ausgeschmücktes Geständnis alles sehr leicht gemacht. Mitleid muss man nicht haben, offenbar will er allein die zwölf Jahre sühnen.
    Der Treppenwitz dieser ganzen Geschichte wird nur sein, dass, so es dazu noch einmal kommen sollte, andere Richter genüßlich aus genau dieser Entscheidung des BGH zitieren und in ihr Urteil kopieren werden, wenn die Veitstänzer des Flüchtlingsrettungs-Multikulti vor der Richterbank stehen, von ganz oben bis hinunter zum Bürgermeister von Altena oder dem Kloputzer der Caritas. Es ist alles gerichtet, da brauchts dann keine Volljuristen mehr. Das wird ein Fest…

    • DerHofnarr
      5. Dezember, 2017

      Juristen die ein Konstrukt, wie die Offenkundigkeit bemühen, wollen sich nur den Argumenten verschließen.

    • kdm
      5. Dezember, 2017

      Hoffen wir, dass dem “Fest” diesmal nicht das vorangeht, was 1945 als Trümmer & Tote zu beklagen war.

  • DerHofnarr
    5. Dezember, 2017

    Ich maße mir kein Urteil über diese Vorgänge an. Ich richte nicht über die Vergangenheit, wenn ich sehe wie schäbig Politik in der Gegenwart betrieben wird, insbesondere unter Rechtsbeugung und Rechtsbruch. Es ist fast anzunehmen, dass in der Regel die gleiche Art “Charakterköpfe” an die Schalthebel der Macht vordringen, eben weil sie danach streben Macht über andere zu haben. Dazu gehört wohl auch das Richten. Ich selber kann diese Streben nicht nachvollziehen, aber diese Macht-Typen widern mich an. Genauso diese selbstgefälligen System-Richter und Staatsanwälte. Natürlich stehen sie immer auf der Seite des Rechts, zu ihrer jeweiligen Zeit. Im Geiste sind sich somit wohl viele von ihnen gleich. Scheinheilige Moralapostel, die sich nach über 70 Jahren anmaßen, heute alles besser zu wissen, richtig zu machen und das Recht auf ihrer Seite zu haben.
    Ich stelle auch fest, dass sich in der Geschichtsschreibung Deutschlands nach 1945 sehr viele Ungereimtheiten finden.
    Je tiefer man nun selbst sein Quellenstudium betreibt, desto größer wird der Berg der Lügen und Halbwahrheiten, welcher sich auftürmt. Aber sprechen darf man darüber nicht. Die Dinge zu einem objektiveren Bild zusammensetzen.
    Nein die Rollen sind festgeschrieben, seit 1945. Ganz Europa hat man auf diese verlogene Geschichtsschreibung aufgebaut. Ein Europa der Profiteure und der Verlierer. So ein Fundament kann nicht halten.
    Die herrschende Geschichtsschreibung (also die Geschichtsschreibung der Herrschenden) im freiesten Deutschenland aller Zeiten, wird hierzulande von der Strafgesetzgebung zusammengehalten. Das sagt doch bereits alles aus.
    Ich bin 1974 geboren. Das, was ich über die Vorgänge von 1933-1945 weiß stützt sich, wie immer, auf die Geschichtsschreibung der Herrschenden (Schule, Fernsehen, offizielle Literatur). Kritische Denkprozesse sind in diesem freiesten Deutschland aller Zeiten ungewünscht, werden sanktioniert. Das kritische Denken wurde dem Großteil der Bevölkerung im Grunde doch schon aberzogen. Übernehmen ja die Journalisten (Ironie). Wir leben in einer Canossa-Republik in welcher der Flavus-Typ alles dominiert und jeden Hauch von Freigeist erstickt.
    Die Staatsmänner der alten BRD (Erlebnis-/Zeitzeugengeneration) hatten eine gänzlich andere Einstellung zu den Dingen. Sie werden sicherlich gewusst haben warum. 130 StGB ist eine Erfindung der 68er Generation und für die gegenwärtige BRD-Justiz zeichnet inzwischen die Enkelgeneration verantwortlich. Wie die sozialisiert und auf Linie getrimmt wurde, habe ich selbst erlebt, da spreche ich aus eigener Erfahrung. Da wird der Schuldkult, berechtigt oder konstruiert, zur Obsession und alles Handeln danach ausgerichtet. Eine solche Gesellschaft hat keine Perspektive mehr, allenfalls die Selbstauflösung. Die führt in den Untergang. Wir erleben das gerade. Das ist keine Angelegenheit von 2 Jahren, aber die Schritte werden größer. Frau Merkel und ihre Genossen sind Brüder im Geiste und Amtswalter diese systematischen Untergang. Finis Germania – abducet praedam, qui occurit prior!!! …. und sie kommen in großen Zahlen.

  • Clemens Bernhard Bartholdy
    5. Dezember, 2017

    Ein so brillanter wie beschämender Artikel.

    Allein: die sich beschämt fühlen sollten, werden ihn nicht brillant finden; die ihn brillant finden, haben sich nicht zu schämen. Ein deutsches Dilemma.

  • Hungerdunger, Hungerdunger, Hungerdunger, and McCormick
    5. Dezember, 2017

    Karl Kraus hat sich (in anderem Kontext, zum damaligen österreichischen Abtreibungsparagraphen) abschließend zu dieser Sorte Staatsjuristen geäußert:

    “Bewahret euch vor dieser Zukunft Graus,
    die Früchte werden’s fürchterlich vergelten.
    Treibt ihr sie nicht ab, sie wachsen sich aus
    zu Richtern und Staatsanwälten!”

  • Winfried Sautter
    5. Dezember, 2017

    Recht und Gerechtigkeit scheinen zueinander zu stehen, wie Feuer und Wasser. Und Juristen sind die Letzten, denen es um Gerechtigkeit geht. Sie sind die rechtsgelehrten Büttel des herrschenden Systems. Ein paar Ausnahmen gibt es vielleicht, wie Fritz Bauer, der den Auschwitzprozess in Gang gebracht hat (ein paar Jahre vor der “Vergangenheitsbewältigung” der 68er). Im übrigen ist nach wie vor Jörg Friedrichs Buch von 1984 sehr lesenswert, “Die kalte Amnestie. NS-Täter in der Bundesrepublik”. Die Eliten exkulpieren sich im Nachhinein immer. Und sei es nur mit diesem begnadeten Satz des Ernst von Weizsäcker, der sich im Wilhelmstrassen-Prozess für seine Mittäterschaft rechtfertigte: “Im Amt bleiben, um Schlimmeres zu verhüten”.

  • Petar Smolzyk
    5. Dezember, 2017

    Rolf Hochhuths “Furchtbare Juristen” über den Nachkriegs-Soldatenerschießer und Ministerpräsidenten Filbinger war nur ein Molekül aus der furchtbaren Masse deutscher Terrorjuristerei in den 1012 Jahren nach 1933. Die deutsche Justiz hat ihre katastrophale Vergangenheit niemals aufgearbeitet und sogar Freislers Witwe soll dessen Pension bis Lebensende erhalten haben.

    Ähnlich wie die Nachfolger der Mauermörderpartei SED, die heutige “Linke”, ganz besonders in Sachen Flüchtlinge aktiv ist, die ihre Parteivorgänger noch haben erschießen lassen, so ist es die deutsche Justiz, die die NS-Leute bis zum 100. verfolgt und den NS-Dreck, den man selbst bis zur Halskrause beerbt hat, verdrängt.

    • DerHofnarr
      6. Dezember, 2017

      Dieser Umstand lässt sich aus Sicht der Linken ganz leicht erklären:
      Auf Deutsche schießen geht in Ordnung! Nie wieder Deutschland!

  • I. Schuler
    7. Dezember, 2017

    Ein phantastischer Artikel, der einen sprachlos, ratlos und in jeder Hinsicht angewidert zurückläßt. Vielen Dank, Herr Friedrich!

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