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Global Compact: weiches Recht, harte Politik

Publico dokumentiert ein Rechtsgutachten zum UN-Migrationspakt

Zu dem Beitrag „Ganz unverbindlich Fakten schaffen“ über den „Global Compact for Migration“ schrieb eine Publico-Leserin:

„Der Beitrag bleibt offensichtlich absichtlich vage. Welche “internationalen Gerichte” sollen die Bundesrepublik bitte dazu zwingen, irgendetwas aus dem GCM umzusetzen? Wenn es so leicht ist, Juristen zu finden, die die eigene Meinung bestätigen, warum präsentieren Sie dann hier keinen?“

Der Bitte kommt Publico gern nach.

Wobei es nicht darum geht, eine Meinung zu bestätigen, sondern eine juristische Sicht der Dinge zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Die Bundestagsfraktion der AfD hatte den in Köln lehrenden Juristen Ulrich Vosgerau um eine Begutachtung des Migrationspakts gebeten.

In seinem Gutachten stellt Vosgerau zum einen heraus, dass es sich bei der Versicherung der Bundesregierung, der Global Compact for Migration sei nicht rechtsverbindlich, um eine Hohlformel handelt – denn völkerrechtliche Vereinbarungen entfalteten mangels entsprechender Zwangsmittel wie internationaler Gerichtsvollzieher und Polizei ohnehin eine geringere Bindekraft als innerstaatliches Recht. Die Bedeutung völkerrechtlicher Vereinbarungen liege vor allem in der politischen Selbstbindung. Der GCM, so das Fazit des Gutachtens, mag weiches Recht (soft law) sein – aber harte Politik.

Der zentrale Punkt des Compacts, so der Jurist in seinem Gutachten, sei seine Perspektive: hier würden nicht souveräne Staaten ihre Interessen bekunden, miteinander aushandeln und schließlich fixieren. Stattdessen versuche der Global Compact, die Rechte von Migranten den Pflichten von Staaten gegenüberzustellen.

Nach derzeitigem Stand werden die USA, Australien, Japan, Israel, Österreich, Polen, Ungarn, Dänemark, Tschechien, Kroatien und Bulgarien dem Global Compact im Dezember nicht beitreten, die Schweiz möglicherweise später.

Publico dokumentiert Ulrich Vosgeraus Gutachten im Wortlaut.

Compact-Gutachten_

 

 

 

 

Alexander Wendt: Weitere Profile:

Kommentare anzeigen (19)

  • Warum erscheint Kroatien nicht in der Auflistung der Länder, die den Compact nicht unterschreiben werden? Die haben doch unmißverständlich erklärt, daß sie nicht beitreten wollen. Andererseits erscheinen in der Liste Länder, die sich noch nicht entscheiden haben, wie die Schweiz und Polen.

  • Soviel ich weiss soll in der Schweiz der GCM zwar dem Parlament vorgelegt werden, aber der Bunderat ist nach wie vor entschlossen den GCM am 11.12. in Marrakesch zu unterschreiben.

  • Danke Herr Wendt für das Zeigen des Gutachtens im Wortlaut. Wichtig für uns sind im Ergebnis diese zwei Dinge :
    erstens (S.17) :

    "sobald die Bundesregierung den GMC unterschrieben hat, wird absehbarer Weise bald jede aufenthaltsbeendende Maßnahme, jede Zurückweisung an der Grenze, überhaupt jede Verwaltungsentscheidung, die nicht den Wünschen eines „Flüchtlings“ entspricht, von den einschlägigen Nichtregierungsorganisationen, Aktivisten, Asylanwälten und Medien als Verletzung bindender Abkommen, internationaler Menschenrechtsstandards und der Vorgaben der UN bewertet werden."

    und zweitens : (S.20)
    "„Soft Law“ kann, auch ohne jeden Parlamentsbeschluß, geltendes innerstaatliches Recht werden, nämlich dann, wenn die Verwaltungsgerichte, aber auch EuGH und EGMR, den Inhalt des Soft Law, hier also den GCM, als internationalen Menschenrechtsstandard anerkennen."

    Wie unsere Verwaltungsgerichte urteilen, wissen wir mittlerweile (Beispiel Sami A.) , wie die anderen genannten Gerichte - das dürfte ebenfalls klar sein. Und über das Treiben der Selbstbediener im Migrationsgeschäft wollen wir uns keinen Illusionen hingeben.

    Unterschrift unter dieses Machwerk : Selbstmord mit Ansage. Ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers, der noch des Denkens fähig ist und dies tut. Was ist nur in die Masse der Volksvertreter und ihrer Propagandisten in den Medien gefahren ?

    • Wie der EUGH urteilen würde, wenn sich ein Beitrittsland erdreistete Migranten zurückzuweisen, kann sich jeder vorstellen.

  • Sollte z.B. Kanada den Pakt unterschreiben, dann kann ich mich doch auch als weisser deutscher Mann darauf berufen, wenn ich nach Kanada emigrieren will, oder?

  • Im Deutschlandfunk hat heute ein Rechtswissenschaftler, der der SPD angehört (!), deutlich gesagt, daß die Ausführungen der Regierung irreführend sind. Das Fazit kurz und knapp: die Ziele des Paktes sind verbindlich, die Wege zur Erreichung des Ziels unterliegen der Souveränität der Staaten. Das ist im wesentlichen der Clou. Ich kann der Publico-Leserin nur empfehlen, das Interview mit diesem Mann, der auch noch Merkel heißt, sich genau anzuhören. Hier:

    https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/11/08/081118_trump_flippt_aus_dlf_20181108_1700_d2bd2aee.mp3

    Ab 11:15

  • Trotz nationalem und internationalem Mediengetöse dürfte Ihnen nicht aufgefallen sein, daß auch Österreich den GCM nicht unterzeichnen wird. Obwohl BK Kurz in dieser Sache klar und deutlich Stellung bezogen hat.
    Hingegen ist noch keineswegs sicher, wie sich etwa die Schweiz verhalten wird. Auch von der dänischen Regierung liegen noch keinerlei offen geäußerten Absichtserklärungen vor. Oder habe ich Gegenteiliges überlesen, überhört?
    Wer diesen Pakt im vollen ungetrübten Bewusstseinszustand unterschreibt, handelt damit garantiert nicht im Interesse des leider weitgehend uninformierten Volkes.

  • Eine Ausbildung der Journalisten zur "Gestaltung der Wahrnehmung von Migration" (S.3), einhergehend mit staatlicher Bestrafung von übermäßiger Kritik, welche selbstverständlich nur fake ist, ist in Deutschland nicht mehr nötig. Auf unsere Medienschaffenden und die anderen zivilgesellschaftlichen Akteure ist nun wirklich Verlass. Sie bekommen ja bald noch Unterstützung von Soros' Open Society University, die von Budapest nach Berlin umzieht.

    Eh Leute, macht Euch deswegen keinen Kopf, die ganze Kiste fliegt uns eh in absehbarer Zeit um die Ohren.

  • Danke für die direkte Information durch den Abdruck des Gutachtens. - Sehr aufschlussreich über den Pakt ist das Interview mit dem Völkerrechtler Vosgerau in der neuen "Jungen Freiheit" (9. Nov., Seite 3) unter dem Titel "Unverbindlich ist der Pakt nur theoretisch".

  • Ob die Formulierungen im Migrationspakt vage sind oder nicht, ob dieser überhaupt rechtsverbindlich ist oder nicht, wäre doch nur relevant gegenüber Internationalem Recht. Von dort droht aber eher kein Ungemach. Das wird vielmehr von Deutschland selbst kommen: Deutsche Gerichte werden in ihren Urteilen alles, wofür sich Deutschland lt. Dokumenten-Text verpflichtet hat, eins zu eins umsetzen. Das ist gewiss, und Deutschland wird in wenigen Jahren nicht wiederzuerkennen sein. An Klägern aus dem In- und Ausland wird es jedenfalls bestimmt nicht mangeln..