Moralgerichtshöfe, Unschuldsbeweise und der sowieso schreckliche Rest

Die Beschuldigungsfälle Aiwanger, Schönbohm und Lindemann zeigen das gleiche Muster: Es gelten keine Grundsätze der Rechtsordnung mehr. Die Süddeutsche und andere demolieren die Gesellschaft gründlicher, als es das Auschwitz-Pamphlet je gekonnt hätte Die Rechtsfindungsinstitutionen des neuen Typs konzentrieren sich auf prominente Fälle – Hubert Aiwanger, Till Lindemann, Arne Schönbohm – aber nicht nur. Die Chancen von Nichtprominenten, sich gegen Beschuldigungen zur Wehr zu setzen,…