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Eine Zensur findet statt. Vorläufige Bilanz

Ein gescheiterter Heiko Maas verteidigt sein gescheitertes Netzwerk-Durchsetzungsgesetz. Dabei verbreitet er intellektuelle Beleidigungen

Die Bilanz nach einer Woche Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist beachtlich. Gelöscht wurden unter anderem ein Tweet (und vorübergehend auch der Account) der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch, die sich über einen in arabisch gehaltenen Neujahrsgruß der Kölner Polizei aufregte, weiterhin das Twitterkonto des Satiremagazins Titanic, das sich über von Storchs Tweet lustig machte.

Ferner erwischte es noch die Meinungsäußerung einer Publizistin, die eine ihrer Meinung nach zu lasche Politik der Bundesregierung gegenüber Putin kritisierte und Deutschland in diesem Zusammenhang „feige“ nannte. Gelöscht wurde außerdem viel Kleinkram. Ein Video mit einer Anleitung zum islamisch korrekten Frauenschlagen ist dagegen bei Youtube noch immer frei zur Ansicht.

Das von Heiko Maas konzipierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz war schon 2017 von Experten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages als grundgesetz- und europarechtswidrig eingeschätzt worden. Die meisten vom Rechtsausschuss des Bundestages zur Anhörung geladenen Sachverständigen teilten diese vernichtende Kritik. Ihre Argumente lauteten, kurz zusammengefasst: Das Gesetz benutzt an zentraler Stelle unklare Rechtsbegriffe („offensichtlich rechtswidrige Inhalte“), es zwingt Netzwerkbetreiber zur Löschung, ohne dass ein Gericht darüber befunden hätte, ob Inhalte tatsächlich gegen ein Gesetz verstoßen. Und es gibt Nutzern keinerlei formale Einspruchsmöglichkeiten. Das Paragrafenwerk signalisiert Netzwerkbetreibern, dass sie problemlos und auf Verdacht alles Mögliche löschen können, aber eine Millionenstrafe riskieren, falls sie zu wenig aus dem Netz putzen.

Wie chaotisch und erratisch die Löschung durch schlecht bezahlte Angestellte des Bertelsmann-Unternehmens Arvato im Auftrag von Facebook funktioniert, zeigen die sieben Tage Praxis zur Genüge.

Nicht für den amtierenden Justizminister. Der schwang sich zu einer geradezu grotesken Verteidigung seines gesetzgeberischen Pfuschs auf:

„Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen.“

Nun könnte man Mordaufrufe und Bedrohungen tatsächlich wenigstens mittelbar als Angriff auf die Meinungsfreiheit sehen, wenn sie ausgestoßen werden, um jemand einzuschüchtern. Über die liberale Muslima Seyran Ates beispielsweise, Gründerin einer Moschee in Berlin, schwappte im Netz in der Tat ein Tsunami an Drohungen. (Das Unerhörte von Ates’ Moschee besteht übrigens darin, dass dort Frauen und Männer, Schiiten, Sunniten und Aleviten gemeinsam beten können.)

Der Punkt ist allerdings: Mordaufrufe und Bedrohungen, ob im Netz oder analog, waren auch schon vor dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz strafbar. Sie lassen sich ohne Schwierigkeiten schon per Einstweiliger Verfügung aus dem Netz entfernen. Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel etwa war 2017 in einem Fall von mutmaßlicher Beleidung durch einen Facebook-Post gegen das Unternehmen tätig geworden. Er musste zur Löschung des inkriminierten Eintrags noch nicht einmal die Justiz bemühen. Seine Klageandrohung reichte. Und wie viele Mordaufrufe und Bedrohungen im Netz gab es eigentlich seit Inkrafttreten des Maas-Zensurgesetzes?

Aber nun zum eigentlichen Punkt des amtierenden Ministers: Warum sollte eine Beleidigung die Meinungsfreiheit eines anderen einschränken? Nehmen wir einmal exemplarisch ein Tweet von Heiko Maas aus dem Jahr 2010, in dem er seinen Genossen Thilo Sarrazin einen „Idiot nennt.

Die Sache ist verjährt, aber Richter hätten darin eine Beleidigung sehen können. Nur: warum sollte die Invektive Maasens die Meinungsfreiheit von Thilo Sarrazin angegriffen haben oder angreifen?

Und weshalb sollte jemand, der sich strafbar macht, indem er den Massenmord von Auschwitz leugnet, dadurch die Meinungsfreiheit von anderen beschneiden?

Warum sollte die Meinungsfreiheit einer Person überhaupt davon abhängen, was eine andere zivile Person meint?

Es erhellt die Debatte, einfach einen Blick auf den kurzen, klaren Text von Artikel 5 Grundgesetz zu werfen:

“1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”

Bei den ersten Artikeln der Verfassung handelt es sich um Bürgerrechte, also Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Ein Einzelner kann überhaupt nicht die Meinungsfreiheit eines anderen angreifen oder beschneiden. Das könnte nur der Staat, dem das Grundgesetz es eben deshalb ausdrücklich aufgibt, nicht nur genau das zu unterlassen, sondern die Meinungsäußerungsfreiheit vielmehr gegen alle Zumutungen zu garantieren.

In dem Text steht klugerweise: „Eine Zensur findet nicht statt“ und nicht: „eine staatliche Zensur findet nicht statt“, als hätten die Verfassungsschöpfer geahnt, dass irgendwann ein ideologiedurchtränkter Justizminister auf die Idee kommen könnte, die Zensur  einfach per Gesetz und mit Androhung von Millionenstrafen an ein Unternehmen auszulagern.

Dass, wenn überhaupt, nur der Staat die Meinungsfreiheit bedroht, wusste Heiko Maas schon einmal. Allerdings ging es da um ein anderes Land.

Die Behauptung, irgendeine Beleidigung in einem sozialen Netzwerk (beziehungsweise etwas, was Richter für eine halten könnten) könnte die Meinungsfreiheit anderer gefährden: das ist selbst für die Maßstäbe des SPD-Politikers grober Stuss.

Was er möglicherweise meint, spricht seine SPD-Kollegin Sawsan Chebli, Berliner Staatssekretärin für Twittern, immerhin offen aus: Die Aushöhlung von Artikel 5 Grundgesetz. Denn sie nennt gar keine konkreten strafrechtlich relevanten Äußerungen mehr, sondern nur Namen von Oppositionspolitikern, die sie offensichtlich nicht schätzt:

 

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Kommentare anzeigen (18)

  • Sehr gut auf den Punkt gebracht. Unfassbar, was für Knalltüten in Schland Justizminister werden können. Parallel zu dem staatlich verordneten nichtstaatlichen Maulkorb im öffentlichen Raum setzt sich auch im privaten Bereich ein sorgfältiges Abwägen durch, wem man die eigene Meinung offenbart oder nicht. Neulich in einer fröhlichen Runde herrschte plötzlich Schweigen, alle dachten vermutlich dasselbe, aber keine traute sich es auszusprechen... common knowledge nennt man das wohl. Offener Diskurs im Land, in dem wir gut und gerne leben.

  • Warum klagt nicht endlich eine Partei gegen dieses verfassungswidrige Gesetz? Ich warte seit Monaten darauf.

  • Wer ein "Idiot" ist, ist leicht festzustellen! Dazu das Machwerk von "Maas" und "Sarrazin" lesen! Dass "Maas" seine "Idiotie" zusätzlich neben seinem "Geschreibsel" beweist, bestätigt, dass er nicht mal den Namen "Sarrazin" in seinem "Twitter" richtig schreiben kann! Es passt intellektuell zu seiner "debilen" islamischen Gemeinde in Saarbrücken!

    • Nun, muss ich vorausschicken, ich bin sicherlich kein "Maasfreund", aber "Idiot" ist auch kein beleidigender Ausdruck, sondern stammt aus dem Altgriechischen.
      Das Wort leitet sich vom griechischen ἰδιώτης (idiotes) her, das wertfrei bis heute „Privatperson“ bedeutet.
      Aber Maas ist eben nur ein "Halbjurist", er hat zwar Jura studiert, aber nur das 1.Staatsexamen (hat also sein Studium abgeschlossen - ist ja auch schon ´ne Leistung in der heutigen Politik, aber eben nicht das 2. Staatsexamen (Befähigung zu Richteramt), kann also nie Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt werden. Für den ist also sein Parteibuch seine "Überlebensgarantie".

      • Dann zeigen Sie mir einen Menschen, der (auch im Englischen) "Idiot" sagt, wenn er "Privatperson" meint. Nicht hier parken, dieser Parkplatz gehört einem Idioten. Ja, klar, passt schon ...

      • Entscheidend ist doch die Intention bzw. die heutige Bedeutung, mit der das Wort "Idiot" verwendet wird bzw. verbunden ist, nicht, ob es im altgriechischen als "Privatperson" verwendet wurde.
        Ihr dritter Absatz trifft den Nagel auf den Kopf.

  • " … ist mir gerade wieder klar geworden, was für ein Idiot … ist."
    Ja, genau.

  • Man muss freilich berücksichtigen, welche enorme Klagewelle über die Gerichte hereinbrechen würde, wenn jedes Löschungsbegehren vor Gericht abgehandelt würde. Die Gerichte sind doch bereits mit der Gewährung von Aufenthaltstiteln an abgelehnte Asylbewerber, der Verhinderung von Abschiebungen und natürlich auch mit der Nicht-Verurteilung migrantischer Straftäter völlig überlastet. Irgendwo muss der Rechtsstaat halt Konzessionen machen!

    • Sie sollten Ihren Artikel als Ironie, Satire, Sarkasmus oder dergleichen kennzeichnen, um Verwechslungen zu vermeiden.
      Wenn Sie das, was sie schrieben, aber tatsächlich ernst meinen, dann haben Sie den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit offensichtlich doch nicht ganz verstanden.

  • Intellektuelle Äußerungen über Meinungsvielfalt und Toleranz sind bei Heiko Maas
    einfach nicht drin. Ebenso politische Entscheidungen mit Tragweite. Der liebe Gott hat es bei ihm weder im körperlichen Längenmaß
    ( trotz irritierender Namensgebung) noch bei der geistigen Kapazität besonders gut
    gemeint. Dafür ist er ein herausragender Parteisoldat geworden. Will heißen : was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Es ist so geil als Justizminister ( sogar ne
    Schauspielerin geht jetzt mit ihm nach Hause). Soll das so bleiben, muß er, wie auch immer, seine
    Partei nach vorne bringen.
    Ehrlicherweise ist er nicht der einzige, der seine eigenen Interessen weit vor die der
    Bevölkerung stellt.

    • "Schauspieler" stehen bzgl Intellekt auf niederster Stufe, vorgegebene Texte aufsagen, ein bisschen Grimassen schneiden, fertig. Sieht man in diesem Fall ja sogar an ihrer Begatter-Wahl...

  • Zitat #1: "... „Eine Zensur findet nicht statt“ und nicht: „eine staatliche Zensur findet nicht statt“... "
    Das halte ich auch für richtig und wichtig.
    Zitat #2: "Dass, wenn überhaupt, nur der Staat die Meinungsfreiheit bedroht, ..."
    Widerspruch. Wenn in den Foren deutscher Medien missliebige Kommentare (ohne Beleidigungen, ohne strafbare Inhalte!) nicht veröffentlicht werden, ist das imho auch Zensur. Und Zitat #2 ist inkompatibel zu Zitat #1.

  • die blutrote Socke ist halt äusserst geübt im Veruntreuen von Steuergeldern, somit ist die Blutgrätsche auf die Meinungsfreiheit der Andersdenkenden Selberdenker nur ein Wimpernschlag in der totalitären Strömung der InterNationalSozialisten! Statt sich als Lustizmini an seiner zu beschälenden äähhh beschämenden z-klassigen Textaufsagerin bei homestories des Mobiliar-Sponsors zu erigieren, sollte Hänschenklein besser ganz schnell seine 7Sachen packen & vor den anstehenden Mistgabeln flüchten. ENDLICH hätten wir mal mal einen echten Flüchtling! ;-)

    • Als Bundesjustizminister „gegen Rechte“ zu kämpfen, und das „mit allen Mitteln“, widerspricht dem Amt. Gegen wieviele Gesetze die Regierung Merkel verstoßen hat, weiß Herr di Fabio sicher besser. Und wie kam das Gesetz „Netzwerk...“ zustande? Ehe für alle – der Bundestag in die große Pause ging, musste das Gesetz durchs Parlament. Waren genug Abgeordnete anwesend? Oder beim Feiern mit den Medien?
      Seinen Namen merke ich mir mit „Heiliger Komplize“. In der DDR mussten die Bürger Angst haben, was sie sagen, und in der dunklen Vergangenheit gab es das Gleiche. Und heute? An wen erinnert mich der Heilige Komplize? Fragen über Fragen...

  • Einsicht wurde durch Einfalt erstetz, Intelligenz durch Dummheit und die Verantwortung trägt nicht der Verursacher, sondern der welcher eine Plattform bietet. Bald wird wohl der Autohändler haften für Verkehrsunfälle und eine Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall nebesächlich werden, man benötig dazu lediglich eine Verkehrssicherheits-Durchsetzung-Gesetz, denn es wäre 100% vergleichbar mit dem irren NetzDG. Die Installation eines Automatismus, durch Drohung mit einer beträchlichen Strafsumme. Gerichte bleiben aussen vor, die sind bereits überlastet, durch die netten Zuwanderer. Denunzianten sind in Goldgräberstimmung. Ehemalige Stasimitarbeiter bekommen Freudentränen und glauben sie träumen.
    Alle, die dieses Gesetz verabschiedet haben, zeigten damit ihre unbeschreibliche Inkompetenz.

  • Mal eine Verständnisfrage: Wenn Heiko Maas in dem Bild des NDRinfo-Tweets die seiner Ansicht nach strafbaren Inhalte aufzählt (Mordaufruf, Volksverhetzung usw.) und dazu noch die Auschwitz-Lüge, dann ist doch bei enger Auslegung von ihm gesagt, daß er die Auschwitz-Lüge als solche und nicht das Leugnen der Vorgänge in Auschwitz für strafbar hält.
    Praktisch bedeutet das doch, daß er den Holocaust in Auschwitz als Lüge bezeichnet, diese als Straftat eingestuft sieht und als Bedrohung der Meinungsfreiheit. Ist das nicht nach § 130 Abs. 3 StGB strafbar?
    Würde ja im Justizministerium fragen, aber da kennt man sich offensichtlich nicht so gut aus... :-(