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Die dünne rote Linie

Bundestag und -rat boxten heute gegen alle Verfassungsbedenken und Proteste ihr Grundrechtsbeschneidungsgesetz durch. Es geht nicht mehr nur um Corona. Nur Gerichte könnten jetzt noch den Versuch stoppen, die Gesellschaft von oben umzukrempeln

In der englischsprachigen Welt gehört the thin red line zum Vorrat der festen Redewendungen: die dünne rote Linie, der schmale Grat – das steht für eine letzte und ziemlich prekäre Verteidigungsstellung. Das Wort geht auf einen martialischen Ursprung zurück, es stammt aus der Schlacht von Balaklawa im Krimkrieg.

An diesem 25. Oktober 1854 standen zwischen der russischen Kavallerie und dem britischen Hauptquartier in Balaklawa die etwa 500 Männer der 93. Sutherland Highlanders. Ihr Kommandeur Colin Campbell formierte die schottischen Schützen in ihren roten Uniformen zu einer langgezogenen Doppelreihe, und erklärte ihnen die Lage vor der Kavallerieattacke so: „Es gibt keine Rückzugsmöglichkeit, Männer. Ihr müsst dort sterben, wo ihr steht.“ Also keine ausgebaute Stellung, keine Reserve im Rücken, keine Flankendeckung.

Die letzte Linie hielt, unter dem Feuer der Schotten drehten die Angreifer ab. Trotz seines kriegerischen Ursprungs gilt die Metapher der dünnen roten Linie für das Zivilleben, sie passt auch für Corona-Deutschland im November 2020. Eine dünne rote Linie – die könnten Verfassungsrichter in ihren roten Roben bilden, wenn sie das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ stoppen. Jedenfalls gibt es kein anderes Verfassungsorgan, das noch dafür in Frage kommt.
Eine Parlamentsmehrheit verabschiedete am Mittwoch trotz massiver Einwände von Kritikern und auch des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die Generalklausel für den tiefen Eingriff in wesentliche Grundrechte, der Bundesrat ebenfalls. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier soll es noch am gleichen Tag unterzeichnen – offenbar also ohne Prüfung auf Grundgesetzverträglichkeit. Von der ersten Lesung bis zum Beschluss des Gesetzes vergingen gerade 12 Tage. Noch am Montag bekamen die Abgeordneten umfangreiche Änderungsanträge auf den Tisch, die selbst gestandene Juristen in zwei Tagen kaum angemessen bewerten können. Umso mehr Mühe gab sich die Exekutive, das Eilverfahren an dem entscheidenden Tag abzuschirmen: Das Bundesinnenministerium verbot mehrere Demonstrationen, die Berliner Polizei wies öffentlichkeitswirksam auf die Bereitstellung eines Beobachtungshubschraubers und eines Wasserwerfers hin.

Die zentralen Einwände gegen das „Dritte Bevölkerungsschutzgesetz“ lauten: Das Paragrafenwerk sieht eine Art exekutiver Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten vor („Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt“), die mit einer „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ begründet wird. Was allerdings eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite ist, definiert das Gesetz nirgends. Es ist, worauf der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hinweist, ferner keine Befristung des Gesetzes vorgesehen. Dessen Juristen kritisieren auch vage Begriffe wie „einfache“, „stark einschränkende“ oder „schwerwiegende“ Schutzmaßnahmen:

„Die Verwendung dieser Begriffe ist nicht überzeugend, da sie an keiner Stelle im Gesetz definiert werden. Auch die Begründung des Gesetzentwurfs liefert keine Klärung.“

Die Debatte um das Gesetz geht weit über den Streit hinaus, wie sich das Covid-19-Virus am besten eindämmen lässt. Denn es führt zu einem neuen Gesellschaftsbild: Grundrechte stehen nicht mehr den Bürgern grundsätzlich zu – sondern der Staat gewährt sie unter Vorbehalt. Mit diesem Rechtsverständnis kann eine Regierung bei passender Parlamentsmehrheit fast alles durchsetzen. Etliche mediale Kommentatoren schrieben, die Bundesregierung (und folgende Kabinette) würden diese Möglichkeit schon nicht missbrauchen. Nach dem bisherigen Verfassungsverständnis sollte ein Bürger aber gerade nicht auf den guten Willen der Herrschenden angewiesen sein, sondern Garantien gegen Rechtswillkür erhalten. Und diese Garantien nennt man normalerweise: Grundrechte.

Auch die so genannte vierte Gewalt fällt in dieser Debatte weitgehend aus – der Apparat der Medien. In der vormals bürgerlichen FAZ ordnet ein Redakteur die Kritik an dem Gesetz als „Geschwafel“ ein; in seinem Text schreibt er zwar von „Kritikern der Corona-Maßnahmen“, in seiner Dachzeile, die den Rahmen setzt, werden sie allerdings pauschal zu „Corona-Skeptikern“ – so, als würde jeder, der das Gesetz kritisiert, auch an der Existenz des SARS-CoV-2-Virus zweifeln.

 

 

Argumente der Gesetzeskritiker führt er so gut wie gar nicht an. Dabei kommen sie nicht nur von gestandenen Bundestags-Juristen, die Ablehnung reicht von konservativ bis links, zu ihr gehört beispielsweise der bürgerlich-liberale Verein „1bis19“ zur Grundrechtsverteidigung, der das „Bevölkerungsschutzgesetz“ ablehnt.

Statt auf diese Einwände einzugehen, verspottet die FAZ die Protestler als „selbsternannte Querdenker“. Wer ernennt eigentlich Querdenker? Ein Anonymus habe geschrieben: „Berlin soll brennen“, weiß der FAZ-Autor zur Einordnung der Proteste zu berichten. Wo er das gelesen hat? Irgendwo im Internet. Ansonsten besteht sein Beitrag in der langatmigen Erklärung, fast jedes Grundrecht werde auch irgendwo durch ein Gesetz eingeschränkt. Das stimmt zwar – aber für alle Einschränkungen – etwa eine Hausdurchsuchung – gelten sehr hohe Hürden. Für die Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses hatte das Bundesverfassungsgericht kürzlich noch einmal die Grenzen scharf gezogen.

Wie viele andere empört sich die FAZ über den Vergleich zum Ermächtigungsgesetz von 1933, den manche Kritiker zögen. Nun heißt vergleichen ja nicht gleichsetzen. Aber immerhin kommt das Wort „Ermächtigung“ in dem „Bevölkerungsschutzgesetz“ 25 mal vor. Und in Deutschland, wo der Nazivergleich ansonsten sehr, sehr locker sitzt – kürzlich war sogar die Deutsche Bahn wegen einer 33-Prozent-Rabattaktion dran – soll ausgerechnet bei einer massiven Grundrechtseinschränkung im Eilverfahren die Historie überhaupt nicht bemüht werden?

Für die Süddeutsche bilden Bürger, die Bundestagsabgeordneten kurz vor der Abstimmung Mails schrieben, einen „elektronischen Flashmob“. Kamen solche Aktionen von links, hießen sie bisher Bürgerprotest. Das Münchner Blatt hält sich mit einer inhaltlichen Debatte um die Bevölkerungsschutzparagrafen auch nicht weiter auf, sondern kurbelt wie wild an der Alarmsirene – gegen die Gesetzeskritiker. Bei denen handelt es sich nämlich um „eine krude Mischung aus Gegnern der Corona-Maßnahmen, Verschwörungstheoretikern und Verfassungsfeinden“. Ernsthaft: Wer sich gegen ein Blitzverfahren zur pauschalen Grundrechtseinschränkung wendet, ist also ein „Verfassungsfeind“. Das muss der Qualitätsjournalismus sein, den sich diese Zeitung unentwegt selbst bescheinigt, weil es sonst niemand tut.

Prominent kommt bei der Süddeutschen SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil zu Wort:

“Was sich da am Mittwoch vor dem Bundestag zusammenbraut, hat nichts mehr mit Kritik an politischen Maßnahmen zu tun.”

Eine Rückfrage, wie Kritik an einer Parlamentsentscheidung denn aussehen sollte, damit sie einem Funktionär einer Regierungspartei gefällt, gab es von Seiten der Zeitung nicht.
(Zur Süddeutschen muss allerdings erwähnt werden, dass der frühere Innenressort-Chef Heribert Prantl zu den linken Grundgesetzverteidigern und damit zu den Kritikern des Maßnahmengesetzes gehört.)

Bei der ARD gibt es einen ähnlich alarmistischen Bericht über die Demonstration, produziert von RBB. „Seit dem Morgen protestieren mehrere tausend Menschen im Berliner Regierungsviertel gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Massenhafte (Originalversion) Verstöße gegen die Hygieneauflagen will die Polizei sich nun nicht mehr gefallen lassen.“

Während die Zuschauer erfahren, was sich die Polizei nicht mehr gefallen lassen will, lässt der Sender in diesem Bericht keinen Demonstranten zu Wort kommen oder versucht wenigstens, das Anliegen der Leute auf der Straße zusammenzufassen. In seinem Bericht für die Tagesschau sprach der Reporter Olaf Sundermeyer davon, wie lange es gedauert habe, bis die Demonstration aufgelöst worden sei („vier Stunden!“), meldete, der Platz am Brandenburger Tor sei jetzt „frei“, und erklärte mit bedauerndem Unterton, die Polizei habe nicht den vollen Wasserwerferdruck gegen die Demonstranten einsetzen können („Es waren auch Kinder unter den Menschen“). Als bei seiner live-Ansage hinter ihm ein Mann mit einem Regenschirm ins Bild kam, auf dem „Grundrechte“ stand, erläuterte Sundermeyer, daran könnten die Zuschauer sehen, „wie medien- und polizeifeindlich“ die Demonstranten seien. (Mehr hier). Einen Versuch, die Demonstranten zu ihren Motiven zu befragen, unternahm er nicht. Und offenbar auch kein Kollege. Dabei hätten es die Mitarbeiter des ARD-Hauptstadtstudios nicht weit gehabt.

Als einzige Gewalt, die das Gesetz noch stoppen könnte, bliebe also, siehe oben, die Judikative. Mit seiner Regelung vom Mittwoch kommt der Bundestag formal der Forderung vieler Verfassungsjuristen nach, die eine Grundrechtseinschränkung auf dem Verordnungsweg für problematisch halten. Allerdings bietet eben auch das in höchster Hast zusammengeschusterte Gesetz viele Angriffspunkte. Warum eigentlich die Eile? Um noch die Stimmung steigender Fallzahlmeldungen des RKI zu nutzen? Bei einer derart dramatischen Entscheidung über Grundrechte gibt es überhaupt keinen Grund für den gesetzgeberischen Schleudergang.

Schon bisher stoppten Gerichte reihenweise Corona-Verordnungen wegen Widersprüchlichkeit und Unverhältnismäßigkeit. Mit dem Bevölkerungsschutz-Gesetz könnte es ähnlich gehen. Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki wies kürzlich darauf hin, dass bisher in rund 60 Fällen Ober- und Verfassungsgerichte als letztes Korrektiv staatliche Corona-Maßnahmen wegen Verfassungswidrigkeit kippten: „Das sind zehn pro Monat – in einem Rechtsstaat eigentlich ein undenkbarer Vorgang.“

Mit dem Gesetz gegen „Hass im Internet“ passierte sogar ein offenkundig verfassungswidriges Gesetz Bundestag und Bundesrat; auf dringenden Rat von Juristen unterschrieb es Bundespräsident Steinmeier nicht. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht in einem sehr ähnlichen Verfahren – zum Telekommunikationsgesetz – die Grenzen für die Herausgabe von Nutzerdaten zur Strafverfolgung so deutlich gezogen, dass jeder sehen konnte: das „Hass“-Gesetz von Justizministerin Christine Lambrecht würde in dieser Form in Karlsruhe ebenfalls scheitern. Dieser Parforceritt über (fast) alle Warnungen und Bedenken hinweg bis zur Notbremse ging in seiner Bedeutung weit über die eigentliche Gesetzgebung hinaus. Denn unter normalen Verhältnissen prüft das Bundesjustizministerium Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit. Auch hier war der wissenschaftliche Dienst lange vor der Abstimmung des Bundestags zu dem Schluss gekommen: klar grundgesetzwidrig. Dass eine Justizministerin trotzdem versuchte, mit dem Kopf durch die Wand der Verfassung zu kommen, markiert eine neue Qualität.

Ein ganz ähnlicher Vorgang spielte sich 2020 jeweils in Thüringen und Brandenburg ab: Hier wie dort scheiterte das so genannte Parité-Gesetz erst an den Landesverfassungsgerichten – ein Gesetz, das den Parteien grundrechtswidrig eine 50-50-Quotierung der Listenplatze nach Geschlecht vorschreiben wollte. Auch hier kam ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Brandenburg schon lange vorher zu dem Schluss: verfassungswidrig.

Die jeweils linken Koalitionsmehrheiten zogen die Vorhaben trotzdem durch. Und selbst nach dem Scheitern in Brandenburg klagte die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen über den „Rückschlag“ – ohne sich mit den Argumenten des Verfassungsgerichts ernsthaft zu befassen.
In einem Urteil zum Anleihenkauf musste das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die EZB nicht alles darf. Eigentlich hätte der Bundestag selbst auf seinen Vorbehalt pochen müssen. Die mehr oder weniger offene Machtübernahme durch die Exekutive in der Corona-Politik hatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier in der NZZ so kommentiert:

„Ganz überwiegend haben sich die meisten Parlamentarier selbst aus dem Spiel genommen.“ Aber eben nicht nur beim Thema Corona. Sondern mittlerweile auf vielen Gebieten, vom Internet über das Wahlrecht bis zur Haushaltspolitik. Die Republik sähe ohne die Verteidigungsstellung der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte längst anders aus. Und zwar bedeutend schlechter. Autoritärer. Bürgerfeindlicher. Von Merkel bis zum baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl, der laut darüber nachdenkt, „Quarantäneverweigerer“ zwangsweise in eine Klinik abzusondern, lernen Exekutivpolitiker bis jetzt offenbar nichts aus ihren Gerichtsniederlagen. Sie rennen, angefeuert durch einen Teil der Medien, mit Wucht gegen die Verfassung an.

Ob die dünne rote Linie der Richter unter diesem Druck hält, daran hängt die Gestalt dieser Gesellschaft. Und auch an der Renitenz von Bürgern.

Die Highlanders vor Balaklawa blieben gerade deshalb in ihrer dünnen roten Linie, weil sie wussten, dass sie allein standen. Ob diese Lage auch im zivilen Leben den Mut befeuert – das ist offen.

 


Dieser Text erscheint auch auf Tichys Einblick.

 


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Kommentare anzeigen (25)

  • Ich las vor einiger Zeit mal einen Artikel mit der Überschrift: "Der sonderbare Herr Sundermeyer". Und immer wenn ich Sundermeyer im TV sehe fällt mir der Artikel wieder ein. Wohlan...

  • Tut mir leid, das sagen zu müssen: Die dt. Politik ist immer mehr
    zum Kotzen. Wieso die Bevölkerung das duldet, dabei sogar mitmacht, ist mir ein Rätsel. Es sei, sie hat, seitdem Heinrich Mann das Buch "Der Untertan" geschrieben hat, nichts dazu gelernt. Das wäre eine Katastrophe. Für D selbst und auch für die EU. Also hoffe ich, obwohl mir das immer schwerer fällt.
    lg
    caruso

    • ....und die Chinesen lachen sich tot über solche "Demokratie" und überholen uns links. Ein Vorteil einer homogenen Gesellschaft.

  • Die Feinde der Demokratie, sie tummeln sich nicht draußen auf den Straßen, vor dem Reichstagsgebäude oder Unter den Linden - die Feinde der Demokratie, die Feinde des Grundgesetzes und der Freiheit, sie sitzen in der Merkel-Regierung und sie sitzen im Bundestag! Und die oberste Brecherin von Recht und Gesetz ist die Kanzler*In, die das alles so mittels ihrer verantwortungslosen Alternativlos-Politik ins Werk gesetzt hat. Diese Frau ist schamlos. Sie hat sich mit einem schleimenden Hofstaat an Studien- und Berufsversagern, mit Doktortitel-Plagiatoren und Ja-Sagern umgeben. Aber nichts ficht diese Dame an, es gibt nichts, wofür sie sich schämte oder was ihr leid täte. Ja, es gibt nicht mal eine erkennbare und überzeugende menschliche Reaktion von ihr, selbst Empathie ist ihr völlig fremd. Die Gedanken, die sie absondert, schwanken zwischen peinlich und unfassbar dümmlich! Die vielen Rügen durch Gerichte und Verfassungsrichter, sie rinnen von ihr ab wie von einer Teflonschicht. Diese Frau - es fällt mir schwer das über jemanden zu sagen - ist ein Monster. Wie kann man so einen Menschen an die Spitze einer Regierung wählen? Wie kann man das über 15 Jahre so geschehen lassen. Warum stimmen die Mitglieder des Bundestages mit großer Mehrheit dem Ermächtigungsgesetz zu, obwohl sie wissen, dass es um die bisher bedeutendste Einschränkung von Grundrechten in der Geschichte der BRD geht? - Mein Fazit: Diese Regierung, dieser Bundestag und Bundesrat, sie stehen nicht mehr auf der Seite des Volkes, sondern sie haben sich längst gehen die Bürger in Stellung gebracht, gegen uns Bürger.

    • Lesen Sie Bitte das Persönlichkeitsprofil eines Psychopathen und Soziopathen, dann wissen Sie welcher Art Führungspersönlichkeiten in Politik etc. in weiten Teilen der Bevölkerung bejubelt, gewählt und hochgejatzt werden.
      Wahnsinn hat übernommen, ein eigenständig denkender Mensch ist Feind.

      Sie diktieren, lavieren, manövrieren
      bis sie sich in der Unübersichtlichkeit ihres Wahns verlieren
      ohne Sinn und Verstand sie einen Kontinent verheeren
      jeden Tag sie ein neues Kind der Unsäglichkeit gebären
      uneinig, zerstritten, jeder auf sein Recht beharrend
      nur für sich die Bedeutung und ihr Ego bewahrend
      sie nennen es selbstherrlich Einigkeit und Fortschritt
      nur das Geld und die Macht zu offensichtlich bildet hier den Kitt
      Bevölkerungen schreitet ein und wehrt euch zügig
      werdet stark und selbstbewusst statt gefügig
      haltet diesen Irrsinn auf
      stoppt die Diktatur in ihrem Lauf
      PTW

  • Die Richter des Bundesverfassungsgerichts stehen nicht vor der Wahl Kampf oder Tod und so werden sie nichts tun und gut damit fahren. Für uns, die wir hinter der roten Linie stehen bedeutet das nichts Gutes.

  • 15 Jahre Merkel und kein Ende.
    Zum dritten mal in den letzten Hundert Jahren steht Deutschland vor dem Abgrund.
    Mich bewegen blanke Angst und Entsetzen.

  • Nur eine Kleinigkeit am Rande: Mich hat es gefreut, dass Sie, Herr Wendt, die dümmliche Rede des FAZ-Angestellten von den „selbsternannten Querdenkern“ aufs Korn genommen haben und die einzig richtige Frage gestellt haben: „Wer ernennt eigentlich Querdenker?“ Gerade die FAZ schreibt oft und gerne von „selbsternannten XYZ“. Jedesmal, wenn ich solchen Quark in einer angeblichen Qualitätszeitung lese, muss ich doch schmunzeln und wundere mich über diese Frankfurter Journalisten, denen der letzte sprachliche Schliff dann doch fehlt.

    • Auf die Linksdrift von FAZ, Welt usw. gibt es nur eine Antwort: Boykott dieser Zeitungen. Noch viel zu viele "Bürgerliche" lesen z.B. die FAZ, weil diese eben die Tageszeitung dieser Gruppe war und sie aus reiner Gewohnheit weiter weiter bezogen wird, obwohl man sich inzwischen täglich über sie ärgert. Schluss damit: Abo kündigen!

  • Über Sinn und Unsinn der Querdenker" Proteste lässt sich füglich streiten, aber kein Zweifel besteht daran, dass viele dieser Protestler zu Recht massive Einschränkungen "von Amts wegen" befürchten. Leider haben die meisten der in Berlin Versammelten einen großen Fehler gemacht, indem sie demonstrativ auf das Tragen der Masken verzichtet haben. Damit haben sie der Polizei und den Ordnungsbehörden die von diesen heiß ersehnte Handhabe frei Haus geliefert, gegen sie aufgrund bestehender behördlicher Anordnungen vorzugehen - also ein klassisches Eigentor der Protestierer. Hätten alle treu und brav ihre Masken getragen, wäre der Polizei weitestgehend die Hände gebunden gewesen. Schade.......

  • Unter dem Deckel des ungeschriebenen Diskurs- und Oppositionsverbots steigt der Druck des inneren Unfriedens in unserer Gesellschaft stetig. In dieser Situation haben sich die Parlamentarier mit eigentümlicher und erschreckender Wagenburg-Mentalität gegen das Volk gewendet, das sie eigentlich vertreten sollen. So ist das mit "großen Koalitionen": Sie selbst erzeugen den Polarisierungsdruck, den sie ihren Kritikern gern anlasten. Ihre "Einigkeit" gegen das Volk ist simuliert. "Große Kraftanstrengungen" der Regierung und des Parlaments sind notwendig, um diese Simulation zu verstetigen. Als gäbe es kein Morgen, soll deswegen hektisch das Tafelsilber des demokratischen Rechtsstaates, die Grundrechte, von einer gewissenlosen Parlamentsclique verscherbelt werden. Das kommt einem Krieg gegen den Souverän gleich.

  • Dass es den Politikern an den Machthebeln nicht um die Gesundheit der Menschen geht, kann man schon daran erkennen, dass man mitten im November Menschenansammlungen in Berlin mit Wasserwerfern beregnet um diese dann mit nasser, feuchter Kleidung auf den teilweise stundenlangen Heimweg zu schicken.
    Hier geht es um Macht und Machterweiterung. Ich denke Frau Merkel wird jetzt abends noch stolzer und selbstzufriedener in den Spiel blicken mit dem Gedanken, dass sie jetzt 80 Millionen Menschen nach ihrer Pfeife tanzen lassen kann. Die Parteien Die Linke, Die Grünen und die FDP haben sich durch ihr Abstimmungsverhalten zumindest die Option zur Machtbeteiligung nicht verbaut. Dies ist ein Putsch gegen die Bevölkerung und das Grundgesetz.