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1 Kommentar
  • Lichtenberg
    04.02.2020

    Darf man natürlich nur, wenn man den Demokratieabgabe-Beitrag leistet. Nichtzahler haben sich das nicht verdient.

  • Van Nelle
    04.02.2020

    wer nicht hören will, soll fühlen, doppelte Demokratieabgabe ist das mindeste, da guckst du

  • Lichtenberg
    05.02.2020

    „Rundfunkrätinnenrepublik“ ist rundum positiv besetzt. Damit erübrigt sich die Fragestellung.

  • Gerhard Sauer
    06.02.2020

    Unsere Stiefmutter hat das Postulat aufgestellt: Meinungsfreiheit schließt Widerspruchsfreiheit ein. Unter Berücksichtigung dieser Weisheit komme ich zu der Erkenntnis, sanft geführt vom Geist der Autorin des Postulats, daß die Frage bejaht werden kann, denn die Zusammenziehung der Begriff Rundfunk, Räte und Republik zu einem Wort hat keinen Widerspruch zur Folge, schon gar nicht von mir, es paßt grammatikalisch und semantisch, wie ich einmal hochtrabend sagen möchte. Aber jetzt zu den Details:

    Nach Lenin ist Kommunismus Sowjetherrschaft plus Elektrifizierung. Das Ergebnis war die Union der sowjetischen Republiken, vulgo Räterepubliken. Stalin hielt die Sowjets für entbehrlich und entwickelte den Kommunismus auf der Grundlage der Elektrifizierung weiter, behielt den Unionsnamen aber bei. Er kam folglich mit einem Grundstein aus. Im deutschen Rundfunksystem wird der Kommunismus alternativ weiter gepflegt. Man baut voll auf Räte, dimmt die Elektrizität, also den Strom, jedoch auf Schwachstrom herunter, gerade genug um trübe Funzel wie Kleber und Böhmermann zum Glimmen zu bringen. Wie beim Stalinismus ruht der Rundfunk auf einem Fundament, den Räten. Die beiden Funzeln sind Staatsangehörige der Rundfunkräterepublik, aber keineswegs Räte, wie sich von selbst versteht, denn Räte sind Leuchtkörper der Republik. Aus dieser historisch seriösen Ableitung folgt pfeilgerade, die Antwort ist ja.