Mit der Ausstrahlung des teilweise akustisch unverständlichen Interviews mit der AfD-Chefin liefert die ARD den perfekten Grund, die Überweisungen einzustellen und erst einmal in aller Ruhe ein bevorstehendes Verfahren bei Bundesverwaltungsgericht abzuwarten, das beide Anstalten betrifft
Sehr geehrter Herr Hager, sehr geehrter Herr Dr. Himmler, wissen Sie, was ich am vergangenen Sonntag getan habe? Ihre Justiziare können Ihnen, also dem ARD- und dem ZDF-Intendanten, auf Nachfrage gern bestätigen, dass ich Ihnen meine abendliche Tätigkeit aufrichtig wiedergebe.
Ich habe nach der Art und Weise, wie das ARD-Sommerinterview mit Alice Weidel verlief, meine Rundfunkgebührenlastschrift gekündigt. Das ging sehr flott. Im Onlinebanking braucht es dafür keine drei Minuten. Seitdem gibt es technische Probleme bei der Übertragung von meinem Geld auf Ihre Anstaltskonten. Sie verstehen, obwohl Sie gern mal sagen, Sie verstünden viele an Sie herangetragene Mitteilungen nicht? Wie auch immer, diesen Vorfall werte ich in meinen Gremien selbstredend gründlich aus, kann aber nicht garantieren, dass ARD, ZDF und Deutschlandfunk so bald wieder ungestört an mein Geld kommen.Ich muss vielleicht in die andere Richtung, also der Mehrheit der Leser gegenüber erst einmal begründen, warum ich bis zum 20. Juli 2025 überhaupt zu der gar nicht mehr so großen Gruppe der Rundfunkgebührenzahler gehörte. Ja, warum eigentlich? Die meisten Menschen, der Autor dieser Zeilen eingeschlossen, sind keine wandelnden Thesen. Ansichten über dieses und jenes bilden sich in Schichten heraus, die einander überlagern.
Bis 1989 lebte ich in einem Land mit Mietendeckel, einer personell sehr gut ausgestatteten Meldestelle mit Hauptsitz in Berlin und unter der Fuchtel von Herrschaftspersonen, die so fest an die Unfehlbarkeit ihrer Weltsicht glaubten, dass sie auch den 16 Millionen Insassen ihres Teilstaats keine Alternative dazu erlaubten. Auch wenn es so klingt, als würde hier ein Gleichheitszeichen gesetzt: Zwischen damals und heute gibt es durchaus handfeste Differenzen. Dazu gleich mehr. Liest man das aktuelle Interview mit der Diskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman in der Zeit, dann bestand der Hauptfehler der SED darin, dass sie in ihrem Politbüro keine Frauenquote einführte.
Ganz ernsthaft, in einem wichtigen Punkt unterschied sich das Leben damals von der Bundesrepublik heute. Es gab ein Westfernsehen. Und das kam von öffentlich-rechtlichen Anstalten, zu denen Medienschaffende wie Luise Jochimsen gehörten, die für den WDR einen Lobpreisfilm über die vom Patriarchat befreiten DDR-Frauen drehte, dessen Protagonistinnen ausnahmslos die Staatssicherheit rekrutierte, wie sich später aus den Akten rekonstruieren ließ.
Aber eben auch ein Lothar Loewe, ein Jürgen Engert und etliche andere. Beispielsweise die ARD-Redakteure, die heimlich von Siegbert Schefke gedrehte und in den Westen geschmuggelte Aufnahmen von der Montagsdemonstration am 9. Oktober 1989 entgegennahmen und für ein Millionenpublikum ausstrahlten.
Zweitens gehörte ich einmal – in einer ganz anderen und heute kaum mehr vorstellbaren Welt – zu den Kolumnisten von MDR Kultur, einer Welle, die damals ihre politische Bandbreite noch etwas anders definierte als heute. Ich kenne außerdem eine Reihe von teils aktiven, teils ehemaligen Mitarbeitern in ARD und ZDF, die idealistische Ansichten vertraten und mitunter noch immer vertreten, beispielsweise, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ließe sich retten, wenn er ungefähr das anbieten würde, was in den jeweiligen Staatsverträgen steht. Es mischten sich also Erinnerung, Nähe und Skepsis auf eine Weise, dass ich bis eben noch meinte: Zwangsbezahlanstalten passen zwar aus vielerlei Gründen nicht mehr in die Zeit. Aber da sie nun einmal aus historischen Gründen existieren, könnte man mit viel Mühe und Kernsanierung wenigstens einen Teil davon erhalten.
Das heißt, an manchen Tagen dachte ich so. An anderen anders. Vielleicht – ja, in Autorenköpfen geht es bekanntlich ambivalent zu – wollte ich auch einfach nur abwarten, bis mir die Öffentlich-Rechtlichen einen Anlass zur Zahlungskündigung bieten, der sich sehr viel schlechter wegargumentieren lässt als die allermeisten Programmbeschwerden.
Womit wir beim ARD-Sommerinterview vom 20. Juli wären. Wie Sie wissen, marschierte an dem Nachmittag, als das Interview auf einem Platz im Freien begann, auf der anderen Seite der Spree ein Krawalltrupp auf, unterstützt von einem Bus der Sekte „Zentrum für Politische Schönheit“, der per Drucklautsprecher das Regierungsviertel mit „Scheiß AfD“ beschallte und ein Gespräch zwischen ARD-Moderator Markus Preiß und Alice Weidel praktisch unmöglich machte.
Vor allem verstanden die Zuschauer ab der zweiten Gesprächshälfte kaum noch etwas von den Antworten Weidels. Die Kamera der ARD zoomte immer wieder eifrig zu der Lärmriege auf der anderen Seite, und machte sie damit zur Neben- , zeitweise auch zur Hauptdarstellerin.
Moderator Preiß seinerseits wandte sich als Kommentator dieses kleinen Fernsehspiels mit anzüglichem Lächeln und der Bemerkung ans Publikum: „Frau Weidel sagt gerne mal, dass sie was nicht verstanden hat.“ Ich weiß, darüber amüsiert man sich nebenan im ARD-Hauptstadtstudio – wo man das Gespräch ohne jede Störung hätte aufnehmen können – ganz köstlich, genauso wie die linken Fußtruppen, die auf X ausharren, obwohl es sich um die Plattform eines ihrer Meinung nach kalifornischen Faschisten handelt.
Von diesen Leuten können Sie sich in Zukunft bezahlen lassen. Nach meiner Brieftasche brauchen Sie die Finger also gar nicht auszustrecken.
Ein paar Worte noch zum „Zentrum für Politische Schönheit“: Das Unternehmen errang 2019 eine gewisse Aufmerksamkeit, als es vor dem Reichstagsgebäude Stelen im Design von Lavalampen aufstellte, die angeblich die Knochenasche in Auschwitz ermordeter Juden enthielt. Seinerzeit fanden Georg Restle von ARD-Monitor, Sawsan Chebli und andere diese Aktion sehr großartig, couragiert und grimmepreiswürdig. Nur eine ganze Reihe von jüdischen Organisationen und Einzeljuden nicht, die in der Aufführung eine Störung der Totenruhe sahen. Ärger mit den üblichen Verdächtigen wusste der Tagesspiegel damals freilich schon klug zu antizipieren: „Wie bei jeder Aktion des ZPS werden Bedenkenträger sich getriggert fühlen.“
Womöglich gab dafür das vom „Zentrum für Politische Schönheit“ parallel angebotene „kleine Weihnachtspaket“ mit angeblicher Original-Auschwitz-und-Anderswo-Erde plus Poster und Postkarte für insgesamt 60 Euro den Ausschlag. Wie man weiß, reagieren ganz bestimmte Mitbürger auf alles Mögliche hochempfindlich, weshalb Deutschlands beliebteste Juden bekanntlich Herr und Frau Stolperstein heißen.
Auch 2025 steht wieder schöner Merch passend zur Aktion bereit, nämlich das Buch von ZPS-Chef Philipp Ruch mit dem Titel „Es ist 5 vor 1933“ für 16 Euro. Gegenüber mehreren Medien teilte Ruchs ZPS mit, jemand sei auf der Toilette gewesen und habe vergessen, im Bus „das Autoradio abzustellen“. Auch das hält man unter Wohlgesinnten für eine intellektuell funkelnde Pointe.
Der Bus mit den militärischen Lautsprechern, sehr geehrter Herr Hager, sehr geehrter Herr Dr. Himmler, stand im Halteverbot, der kleine als Demonstration etikettierte Brüllaufmarsch fand innerhalb der Parlamentsbannmeile statt. Mit einigen wenigen Polizeikräften an Ort und Stelle wäre es also gar nicht laut geworden. Die ARD hätte zweitens – da der Lärm ab Sonntag 15 Uhr nun doch herüberdrang – das Interview unterbrechen können, bis die Beamten das Spektakel beendeten. Oder ins Studiogebäude wenige Schritte nebenan umziehen. Vor allem aber, und darauf kommt es in dieser kleinen Kündigungsschrift am meisten an, bieten Mikrofontechnik und IT heute alle Möglichkeiten, Störgeräusche so weit wegzufiltern, dass erstens der Interviewpartner die Fragen und zweitens der Zuschauer das Gespräch versteht.
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die ARD an diesem Tag ein nach allen beliebigen Standards nicht sendefähiges Gespräch aus Inkompetenz oder böser Absicht ausstrahlte. Sie tat es, und unternahm nichts, um ihren Zuschauern die Antworten Weidels zugänglich zu machen.
Auch der Bericht über das eigene Interview später in der Tagesschau wurde in der ARD mit dem groß ins Bild gesetzten „Protest“ statt mit einer Aussage der AfD-Chefin aufgemacht.
Der Schreiber dieser Zeilen interessiert sich weder für das Vorabendprogramm noch die Tatorte und anderes aus der ARD-ZDF-Kiste, aber als politischer Autor und Journalist für die Aussagen eines Politikers oder einer Politikerin im Interview. Hier geht es ausdrücklich nicht um die Frage, wie ein einzelner Zuschauer zu der interviewten Person steht.
Lässt sich das, was jemand sagt, nur mit großer Mühe, Lippenlesen oder gar nicht mehr verstehen, dann erfüllt der Sender schlicht den Staatsvertrag einschließlich des Medienstaatsvertrags nicht. Der verpflichtet ARD und ZDF beispielsweise, mit ihren Beiträgen „Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken“. Und noch grundsätzlicher verlangt er, nicht nur bewegte Bilder anzubieten, sondern auch einen verständlichen Ton dazu, kurzum, etwas, das wenigstens formalen Mehrwert besitzt. Letzteres steht nicht explizit im Vertrag, gewiss, und auch nicht in der Selbstverpflichtung, aber ich bitte Sie herzlich, Herr Hager, Herr Dr. Himmler, sich bei dieser hier entspinnenden Auseinandersetzung nicht unbedingt auf das dümmstmögliche Argument zu kaprizieren.
Wer etwas ohne formalen Wert sendet, kann keinen Anspruch auf ungeschmälerte Zahlung erheben. Bisher lautete das Argument der öffentlich-rechtlichen Hierarchen gegenüber denjenigen, die sagen, sie würden deren Angebot gar nicht sehen und hören wollen, immer: Aber sie könnten es doch tun. Das läuft hier, verehrte Intendanten, offenkundig ins Leere. Mit dem, was die ARD am 20. Juli zuließ, lieferte sie eine Begründung für einen Zahlungsstopp, deren Bedeutung sie möglicherweise selbst noch nicht überblickt.
Die Anstalt wechselt gewissermaßen auf ein anderes Spielfeld mit härteren Regeln, über die demnächst das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Der Ausgewogenheit halber behandelt dieser Text nicht nur die ARD, sondern das ZDF gleich mit, da sich beide im Grundproblem nicht unterscheiden. Bisher schlugen ARD und ZDF jeden Vorwurf der Einseitigkeit, der systematischen Verzerrung, der Agitation und der Falschbehauptungen mit zwei Argumenten aus dem Feld: Entweder handelt es sich in diesen Fällen nämlich um eine freie redaktionelle Entscheidung – oder einen bedauerlichen Fehler.
Wenn das Schweizer Unternehmen Media Tenor in einer Langzeitanalyse sehr nüchtern und zahlenbasiert nachweist, dass bei den Öffentlich-Rechtlichen im Gegensatz zur im Medienstaatsvertrag geforderten Ausgewogenheit eine schwere linksgrüne Schlagseite herrscht, dann wischten Intendanten und Chefredakteure das erstens mit der Bemerkung weg, die Zahlen stimmten nicht, und zweitens könnten sie in Talkshows einladen, wen sie wollten. Einseitigkeit sei gar kein Problem. Also ganz nach dem Muster: Ich hatte mir nie einen Topf geborgt, außerdem war er sowieso schon kaputt.
Damals, 2023, schickte der Deutschlandfunk gegen die Analyse von Media Tenor und dessen Chef Roland Schatz den grünen Spindoktor Johannes Hillje vor, der als Stichwortgeber ins Mikro erzählte, Schatz‘ Langzeituntersuchung sei von der CDU bezahlt, und Media Tenor sei in Wirklichkeit eine „PR-Firma“. Beide Male handelte es sich um klare Falschbehauptungen. Der Deutschlandfunk nahm die Sendung nach Protesten aus der Mediathek und buchte das ganze unter „bedauerlicher Fehler“ ab.
Dass Hillje 2014 die EU-Wahlkampfkampagne der Grünen leitete und enge Verbindungen zur Böll-Stiftung unterhält, erfuhren die Hörer selbstredend nicht. Fällt unter redaktionelle Freiheit. Am gleichen 20. Juli 2025, als die ARD die Parolen des „Zentrums für Politische Schönheit“ übertrug, beklagte Dunja Hayali in der Abendausgabe des heute-journals eine „heftige Wucht an Verleumdung und Desinformation“ gegen die SPD-Verfassungsgerichtskandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. In dem folgenden Einspieler hieß es, vor deren geplanter Wahl hätte es „unzählige Falschinformationen“ gegeben – wozu das ZDF Artikel der Medien Apollo, Nius und Tichys Einblick einblendete.
Allerdings, ohne eine einzige konkrete Falschinformation zu nennen. Dazu sah sich der Sender auch auf Nachfrage nicht in der Lage. Auch nicht zu der Information an die Zuschauer, dass der dazu interviewte unvermeidliche Experte zur „Grünen Akademie“ der Böll-Stiftung gehört. Redaktionelle Freiheit, siehe oben.
Wiederum das ZDF zauberte in „Terra X“ in einer Krach- und Lachgeschichte angebliche Beweise für eine russische Steuerung der Anschläge von Aschaffenburg und Mannheim aus den Tiefen des Internets. Die Mainzer strahlten den Unfug aus, obwohl Experten von BND und Verfassungsschutz mitteilten, dass es sich bei den Indizien um Datenschrott handelte. Der „Terra X“-Beitrag erfüllte sämtliche Kriterien der Desinformation, die bekanntlich nach ZDF/ARD-Ansicht Unseredemokratie aushöhlt. Aber: redaktionelle Freiheit macht es möglich.
Die ARD, um wieder auf das Erste zurückzukommen, verfälschte 2023 eben mal die Kriminalstatistik, um die Grünen als die hauptsächlich von politisch motivierten Übergriffen betroffene Partei zu präsentieren und rechten Kräften die Schuld dafür zu geben. Stimmt beides nicht. Redaktionelle Framingfreiheit.
Die Behauptung der ARD-Tagesschau, ebenfalls 2023, der Atomunfall von Fukushima hätte 18 500 Tote gefordert: bedauerlicher Fehler.
Wenn man beim MDR an der Tonspur herummanipuliert, um Schmerzensschreie eines weggeführten Straßenblockierers der „Letzten Generation“ ein bisschen dramatischer zu gestalten, dann ereignete sich im Anstaltsbau laut MDR ein „unerklärliches, bedauerliches Missgeschick“.
Genauso wie in den anderen im oben verlinkten Beitrag aufgeführten Fällen der öffentlich-rechtlichen Bildfälschungen, etwa, wenn das ZDF den Wasserdampf aus dem Kühlturm eines Kernkraftwerks schwarz färbt, weil das besser zur Einordnung der Atomkraft unter „fossile Energie“ (heute-journal) passt.
Verbreitet Jan Böhmermann im ZDF verleumderische Falschbehauptungen über den früheren Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie Arne Schönbohm, die ihn – also Schönbohm – den Job kosten: redaktionelle Freiheit. Das ZDF besteht auch heute noch darauf, alles richtig gemacht zu haben.
Dass der RBB auf Grundlage einer gefälschten Eidesstattlichen Erklärung den Berliner Grünenpolitiker Stefan Gelbhaar mit erfundenen Belästigungsvorwürfen terminlich so passend zu Fall brachte, dass Habecks Wahlkampfmanager Andreas Audretsch Parteifreund Gelbhaar den Platz zwei auf der Landesliste wegschnappen und sicher in den Bundestag einziehen konnte, dieses Hit piece also kostet den ARD-Sender, für den Audretsch früher arbeitete, dem Vernehmen nach eine bislang geheim gehaltene höhere sechsstellige Schadenersatzsumme. Die allerdings nicht die verantwortlichen Mitarbeiter aufbringen müssen, sondern die Gebührenzahler.
Hier mischen sich vermutlich redaktionelle Freiheit und bedauerliches Missgeschick in einem noch zu klärenden Verhältnis. Dieser Text könnte noch mehrere Seiten mit Exempeln dieser Sorte fortfahren, und sie verteilen sich paritätisch auf beide Senderfamilien.
Meldet das ZDF, Atomstrom in Frankreich koste horrende 70 Cent ab Werk, wobei den Experten vom Lerchenberg einfach eine Null in die Rechnung rutschte – Missgeschick –, löst die ARD gleich das globale Energieproblem dank eines stromerzeugenden Fernsehers.
In einer Hinsicht herrscht also sogar ein bisschen Wettbewerb, wer die Pinocchionase vorn hat. Vor allem aber herrscht absolute Verlässlichkeit: Nie, niemals, unter keinen Umständen verrechnet sich eine öffentlich-rechtliche Anstalt bei Windstrom um das Zehnfache nach oben, fügt falsche Schmerzensschreie bei abgeführten Anti-Corona-Impfpflichtdemonstranten ein oder legt sie ihre redaktionelle Freiheit dahingehend aus, ein oder sogar zwei rechte beziehungsweise libertäre Journalisten in den ARD-Presseclub zu laden. Und nie ging oder geht ein Sommerinterview mit grünen Politikern im Brüllsturm unter. Nie würde eine Moderatorin Alice Weidel fragen, was ihr lieber wäre, der Nobelpreis oder der Einzug ins Kanzleramt. Es läuft also seit Jahren „eine ganz schematische Geschichte“ (Franz Kafka) ab.
Bis zu diesem Nichtinterview vom 20. Juli 2025. Denn dass es sich um den Gebrauch ihrer redaktionellen Freiheit handelte, als sie akustisch unverständliche Szenen ausstrahlte, dürfte die ARD in ihrem eigenen Interesse nicht vortragen. Sollte sie sich auf ein Missgeschick herausreden wollen, dann unternahm sie offenkundig nicht das Geringste, um dessen Folgen zu beheben, was technisch, siehe oben, ein Kinderspiel gewesen wäre.
Wer sich also schon länger mit dem Gedanken trug, an seiner Rundfunkgebührenlastschrift etwas zu ändern, der kann das ab jetzt genau mit diesem Vorgang begründen. Und zwar in Verbindung mit einer rechtlichen Auseinandersetzung, die in diesem Oktober vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig erst richtig anläuft. Über diesen Rechtsstreit erfahren Sie nichts Brauchbares bei ZDF und ARD, dafür aber hier in diesem völlig gebührenfreien Medium.
In Bayern klagte eine Bürgerin auf Nichtzahlung der Rundfunkgebühr mit dem Argument, sie sei grundsätzlich zahlungswillig, allerdings nur, wenn die Öffentlich-Rechtlichen ihr auch die Leistungen anbieten, zu denen Rundfunk- und Medienstaatsvertrag sie verpflichten. Die Sender, so die Dame, erbrächten ihre Leistung nicht. Daher auch keine Bezahlung. Das Bayerische Verwaltungsgericht wies die Klage ab und ließ mit Urteil vom 17. Juli 2023 auch keine Revision zu. Dagegen erhob Friedemann Willemer, Anwalt der Klägerin, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht in Leipzig gab dieser am 23. Mai 2024 statt, und zwar mit einer bemerkenswerten Begründung. Dort heißt es:
„Die Revision der Klägerin ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. April 2023 – 1 BvR 601/23 – NVwZ 2024, 55 Rn. 9).“
Außerdem bezeichnete – wie von den Leipziger Richtern in Klammern angeführt – auch schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. April 2023 (1 BvR 601/23) den Einwand der Klägerin gegen die Beitragserhebung für klärungsbedürftig.
Am 1. Oktober 2025 um 10 Uhr beginnt nun dieses Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Az. 6 C 5.24), das erstmals klären soll, ob ein Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen Gebührenzahlern und öffentlich-rechtlichen Anstalten besteht, also, ob die Bürger für ihr Geld eine vertraglich bestimmte Leistung verlangen und bei Nichterfüllung ganz oder teilweise die Zahlung verweigern können. Bisher bestreiten die Verantwortlichen der Anstalten jede Wechselseitigkeit.
Egal wie politisch einseitig, manipulativ und lächerlich das Programm – es falle samt und sonders unter redaktionelle Freiheit nebst Missgeschicken, und dafür sei eben der festgesetzte Preis zu zahlen, Punkt, Ende. Anderenfalls droht Gefängnis.
Nach der Logik von Hager & Himmler könnten ARD und ZDF auch 24 Stunden ein Testbild in Regenbogenfarben oder eine Dauerdokumentation über Anton Hofreiters Haarschnitte ausstrahlen, ohne eine Schmälerung ihrer Milliardenzahlungen hinnehmen zu müssen. Das sahen die Bundesverwaltungsrichter nun etwas anders. Zu welchem Urteil der 6. Senat in Leipzig am Ende kommt, steht völlig offen. Aber ARD und ZDF können auch nicht mehr behaupten, rechtlich sei es sonnenklar, dass die Bürger für alles zahlen müssten, was beide Anstalten nach Gutdünken in die medialen Kanäle pumpen.
Was bedeutet das nun für die Kündigung des Rundfunkbeitrags? Im Fall des Autors steht das noch nicht fest. Vielleicht gibt es eine finanzielle Differenzierung zwischen ARD und ZDF, vielleicht geht das Geld erst einmal auf ein Notaranderkonto bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Möglicherweise läuft es auf eine Leistungskürzung im Sinne der oben erwähnten Klage hinaus. Um einen früheren Wirtschaftsminister abzuwandeln: Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich ARD und ZDF vorübergehend nichts mehr liefere, aber die Zahlung später wieder aufnehme. Oder auch nicht. Diese Vielfalt der Möglichkeiten bietet Verfahren für jeden Geschmack und jedes Temperament. Aber jetzt einfach die Zahlung von 18,36 Euro weiterlaufen zu lassen, das hieße, eine Gelegenheit nicht zu nutzen.
Es gibt nur einen Weg, um die Aufmerksamkeit der Öffentlich-Rechtlichen zu erlangen. Und das ist der finanzielle, genauer: die Definanzierung. Auf nichts sonst reagieren die Senderhierarchen. Es könnte in Zukunft darauf hinauslaufen, dass die Vertretung der Gebührenzahler mit einem höchstrichterlichen Urteil Umbau, Schrumpfung und Kontrolle der Anstalten erzwingt.
Ein anderes Szenario besteht darin, dass in einem Bundesland ein Volksentscheid durchkommt, den Staatsvertrag zu kündigen. Ein kündigendes Land genügt, damit der Vertrag völlig neu und mit ganz anderen Konditionen verhandelt werden müsste. Die dritte Variante sieht so aus: Wie weiland der französische Adel, der bis 1789 an seiner Position oberhalb des Pöbels nichts ändern wollte, gehen die Zwangsgebührensender ganz einfach unter. Ohne anschließendes Walten des Schrägmessers, aber auch ohne schöne kulturelle Hinterlassenschaften wie die Loireschlösser.
Noch, verehrte Herren Hager & Dr. Himmler, können Leute wie Sie ein wenig mitentscheiden, wohin die Reise geht. Ab einem bestimmten Punkt allerdings nicht mehr. Dann kann nichts den Lauf der Dinge stoppen.
Mit geldlosen Grüßen, aber in Resozialisierungsfragen ganz der Ihre,
Alexander Wendt
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Georg Bauer
25.07.2025Ein guter Beitrag mit einleuchtenden Beispielen. Man wird an der Behandlung durch das Bundesverwaltungsgericht sehen, ob eine noch wenigstens teilweise von der Sache bestimmte Verhandlungsführung und Entscheidung möglich ist, oder ob es auch an diesem Gericht dafür zu spät ist.
Micha
25.07.2025Eine Variante, die Zahlung zu verweigern, scheint mir logischer denn je – ist aber anscheinend nie in Erwägung gezogen worden: eine Verweigerung der Zahlung nach Artikel 1, weil es eine Verletzung der Würde des Zahlenden ist, der für dieses ausufernde, diffamierende, die Bevölkerung spaltende … System auch noch bezahlen soll.
Beispiel: In der Corona-Krise wurden diejenigen, die sich nicht mit mRNA-Impfstoffen impfen lassen wollten, als „Blinddarm der Gesellschaft“ bezeichnet. Solche Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. OK. Aber muss man dann auch noch dafür bezahlen? Meiner Meinung nach ist der ÖRR damit zu weit gegangen, denn niemand darf gezwungen werden, auch noch dafür zu bezahlen, dass er beleidigt wird.
Artikel 1 des Grundgesetzes sagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Es ist der erste Artikel, der wichtigste – und das nicht ohne Grund. Er ist zum Schutz der Menschen da. Nutzen wir ihn.
Frei nach Erich Kästner: Man muss nicht von dem Kakao trinken, durch den man gezogen wird – und man muss ihn auch nicht bezahlen!
Mir scheint jedoch, dass es zu wenige Menschen gibt, die das erniedrigende Gefühl verspüren, wenn sie ihre Zahlungen Monat für Monat leisten. Ich hoffe, es werden mehr, die das einfach nicht mehr können.
Es ist also nicht nur die Frage, ob man trotz schlechter Qualität zahlen muss, sondern viel mehr ob man die Menschen damit entwürdigt.
Katrin
29.07.2025Nun ich habe bereits 2021 im Zuge der Corona-Pandemie mit Verweis auf Art. 4 unseres heiligen Grundgesetzes auf die Befreiung von dem Zwangsbeitrag geklagt. Es verletzt mein Gewissen, wenn Menschen in ihrem Bewusstsein so manipuliert werden, dass sie Hatz auf andere, in dem Fall wares es Ungeimpfte wie mich, machen. Das AG bügelte meine Klage ab. Obwohl ich im Schriftsatz auf die hier waltende Propaganda verwies und in der mündlichen Verhandlung den Begriff mit Hilfe der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung auch auseinandersetzte, was Propaganda ist und was nicht, spielte das für das Gericht keine Rolle. In dem meine Klage abweisenden Urteil taucht nicht einmal das Wort Propaganda auf, obwohl ich hierauf im Wesentlichen meine Gewissensenscheidung begründete. So weit ist unsere hiesige Gerichtsbarkeit gekommen. Der öRR erhielt erneut einen Freifahrtsschein für das, was wir aus der Zeit des Nationalsozialismus und ich mit eigener Erfahrung aus der DDR kenne. Als Juristin kann ich mir nur die Augen reiben, was aus unserer unabhängigen Judikative geworden ist, ich darf mich für diese Gerichtsbarkeit fremdschämen. Es gibt hier einen weiteren Artikel in diesem wertvollen Medium (danke! hab mich auch soeben mit einem finanziellen Beitrag revanchiert), der uns bezüglich Artikel 1 GG und die Würde des Menschen in die Tiefe gehen lässt. Aus den Abwehransprüchen gegenüber dem Staat werden zunehmend Schutzaufträge des Staates konstruiert, man denke hierbei auch an das Recht auf die körperliche Unversehrtheit in Artikel 2 GG. Damit wollten die Winkeladvokaten doch tatsächlich die Impfpflicht begründen, als hätte es Dr. Mengele nie gegeben. Nun verstehen Sie vielleicht auch, warum ich klagen musste und nicht die formale, sondern die inhaltliche Argumentation bemüht habe. Still ruht indes der See beim OVG, ich warte seit Juni 2023 auf die Entscheidung der Zulassung meiner Berufung. Ich bleibe dran: Wehret den Anfängen eines neuen Totalitarismus, Sheldon S. Wolin hat ihn exakt in seiner Umgekehrtheit (dem Mäntelchen der Demokratie) beschrieben.
Marius
25.07.2025Brillant,
noch konstruktiver wäre ein juristisch ausgefeilter Text, den einfach jeder personalisiert verwenden kann.
Wenn aufgrund dessen bis Oktober jeder dritte Haushalt (oder sogar noch mehr) nicht mehr zahlt, dann bewegt sich was, wetten?
Karsten Dörre
27.07.2025@Marius, netter Einfall. Diejenigen, die sich erfolgreich weigern, diesen zu zahlen bzw. aufschieben, ist mittlerweile so groß, dass dafür die wenigen freien Plätze in den JVA nicht ausreichen, um die paar Monate Erzwingungshaft zu verfügen. Zumal dann ein riesiges mediales Echo vom Zaun gebrochen würde. Dass die Einnahmen des Rundfunkbeitrages von 2023 auf 2024 um 260 Millionen Euro eingebrochen sind, wird mit „Sondereffekte“ schöngeschrieben. Zumindest ist die Einstellung der Zahlung des Rundfunkbeitrages generalstabsmäßig zu planen, also mit Rechtsbeistand. Denn die Weigerung des Rundfunkbeitrages ist eine Form der Delegitimierung des Staates und kann böse Überraschungen bringen, da „UnsereDemokratie“ einige Mittel hat, den freiheitlichen und betreuungsresistenten Bürger in Arbeit, Ansehen und Familie zu diskreditieren.
Werner Bläser
25.07.2025In den USA forderte die woke Linke: „Defund the police!“. Wir sollten fordern: „Defund the liars!“
Andreas Rochow
25.07.2025Dieses stringente Kündigungsschreiben könnte von Betragsverweigerern millionenfach unterzeichnet werden! Die Rede ist von reichlich 20% der Zwangsbeitragszahler, die bereits „gekündigt“ bzw. ihre Einzugsermächtigung widerrufen haben. Ich selbst war mit meiner 80-Argumente-Austrittserklärung anno 2023 erfolglos. Der ö.-r. Mahnungsterror und schließlich die Drohung mit dem Strafbefehl haben mir klargemacht, dass die überforderte dysfunktionale Institution ARDZDFDLF die Menschenwürde ihrer Zwangsbeitragszahler systematisch mit Füßen tritt. Eine Version der automatisierten Abwimmelschreiben des „Beitragsservices“ verwies darauf, dass die Befreiung von der zynischen „Demokratieabgabe“ nur vorgesehen ist bei Sinnesdefekten und schweren geistigen oder/und körperlichen Behinderungen. Ich habe aufgegeben und leiste seither zähneknirschend die Zahlungen per Dauerauftrag.
In der stressigen Auseinandersetzung habe ich auch verstanden, dass es keine ö.-r. Institution gibt, die sich wirklich als Kundenservice versteht. Die XYZ-Räte kann man getrost im Skat drücken. Sie sind ein fingiertes freches Alibi für den Links-Staatsfunk. Ihre Rekrutierung gleicht der der Bundesversammlung, die einberufen wird, um regelmäßig das deutsche Volk daran zu hindern, seinen Bundespräsidenten zu wählen. Klar ist: Kundendienst ist nicht die Aufgabe der dubiosen Räte!
Ich habe meine Zahlungen ohne Kommentar wieder gestoppt, bevor ich dieses musterhafte Kündigungsschreiben lesen konnte. Von der optimistischen Vision, die sich verweigernden Zwangsbeitragszahler könnten zur demokratischen Gewalt anwachsen, warnt mich ein Bundesverfassungsgericht, das in seinen Entscheidungen zum ÖRR die propagandistische Verkommenheit, die destruktive Propaganda, die bolschewistische Schieflage, Kampagnen gegen Rächtz und übelste Stimmungsmache für „rechtens“ erklärt.
P.S. Google-KI weiß: „Gebühren sind Gegenleistung für bestimmte und tatsächlich durch den Bürger in Anspruch genommene Leistungen des Staates. Bei Beiträgen ist nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben, unabhängig davon, ob der Bürger sie nutzt oder nicht.“
Das soll den Unterschied machen… Der Zwangsbeitrag ist folglich eine Zahlung, die völlig unabhängig von einer definierten Leistung ist. Man kann sie in Anspruch nehmen oder es lassen – zu zahlen ist der Beitrag bedingungslos.
Leni
26.07.2025Verweigere seit 2015 die „Demokratie-Abgabe“ – mit allen Konsequenzen. (Aber aus vorwiegend anderen Gründen).
Ich weiß, es ist schwer, das durchzuhalten. Aber es ist möglich.
Ich kann Ihnen, geschätzter Herr Wendt, nur viel Kraft, Ausdauer und – letztendlich – Erfolg wünschen!
Es sind einfach zu wenige, die sich das antun (wollen), schon gar nicht auf Dauer.
Ein harter Kern tauscht sich seit 2012 im GEZ-Boykott-Forum aus. Vielleicht auch hilfreich und Rücken-stärkend die Website rundfunkfrei.de
Manfred Müller
27.07.2025Sehr geehrter Herr Wendt! Vielen Dank für diesen Artikel. Die Aufzählung der Fehlleitungen des ÖRR sollte erweitert werden, das ist vermutlich juristisch relevant. Bei Ihrer Aufzählung hier könnte man, viel Naivität vorrausgesetzt, noch glauben, es handle sich um einzelne Fehlleistungen. Bei der Berichterstattung über die „correktiv Inszenierung Potsdam2“ ist deutlich geworden dass vom ÖRR Propaganda betrieben wird und zwar in meinen Augen systematisch. Sie haben das mit bewundernswerter Klarheit dargelegt. Ist Ihnen eigentlich der Gedanke gekommen dass beim Interview von Frau Weidel möglicherweise alles inszeniert war? Sprich: sie wurde vorher über die Störaktion informiert und die show sollte sie als souveräne Politikerin in Szene setzen, damit sie unangefochten vom AFD Fußvolk an Höcke vorbei oben bleibt? Vielleicht, das ist meine Vermutung, bereiten bestimmte Kreise längst eine Regierungsbeteiligung der AFD vor.
Dem ÖRR verdanken wir auch schöne Produktionen, etwa den „Meister Eder und sein Pumuckl mit Gustl Bayrhammer“, die „Münchner Gschichten“, den „Monaco Franze“, usw. Da ist so manche Perle entstanden, die ohne ÖRR eben nicht zustande gekommen wäre. Auch die Rundfunkorchester würden wohl nicht existieren. Die Frage wäre also: warum ist das gekippt? Durch die Akademikerschwemme ist doch mehr Konkurrenz entstanden und man sollte meinen, die Besten würden ausgewählt und entsprechend würde die Qualität steigen. Das Gegenteil ist der Fall, offensichtlich. Der „Tatort“ ist ein meistens ein abgeschmackter Unsinn geworden, in den krampfthaft diverse woke Ideologien reingepackt werden, vermutlich um das Volk auf den rechten – also woken – Weg zu leiten. Das schaut man an, wenn einem gar zu langweilig geworden ist und wendet sich nach 25 Minuten mit Grausen ab. Warum? Geld für hochwertige Produktionen wäre doch da. Warum sinkt trotz mehr Geld die Qualität so drastisch? Diese Frage betrifft nicht nur den ÖRR, sondern viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung haben wir bei Coaona drastisch erlebt: kaum jemand im öffentlichen Dienst hatte den Mut zur Wahrheit. Noch nicht einmal im kleinen Alltagsgeschäft unverdächtige Statistiken wurden ordentlich geführt. Die Behörden sind vor politischem Druck weg geknickt. Woher kommt diese Charakterlosigkeit bei so vielen, ohne die ein solches Durchregieren nicht möglich wäre?
mfG Manfred Müller
Katrin
29.07.2025Lieber Herr Müller, ich möchte auf Ihren Kommentar kurz eingehen. Ich denke, dass an Ihrer Überlegung zum „abgekarterten Spiel“ jede Menge dran sein düfte. Ich habe 2021 das interessante Büchlein vom multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer „Die Angst der Eliten“ gelesen, was mir einen doch differenzierteren Blick auf die AfD bescherte. Nun wir sollten mal recherchieren, welchen Millieu das Stammpersonal dieser Partei entstammt. Es wird dann sonnenklar, dass es sich eine Etage höher um Kämpfe der Eliten über die Köpfe des Mob hinweg handelt. Auch Hitler wusste die Arbeiterklasse für seinen Krieg zu gewinnen. Er bediente sich des Wortes „sozialitistisch“ im Parteinamen, denn diese Klasse wäre sonst buchstäblich die 5. Kolonne gewesen. Es war eine geschickte Strategie, die dann dank angelsächsicher Initiative ausgebaut wurde, um dem russischen Bolschewismus in die Schranken zu weisen. Der hier immer wieder vom Zaun gebrochene Steit durch die vermeintlich demokratische Parteienlandschaft ist nichts weiter als divide et impera. Denn, wenn wir auf unser nacktes Leben schauen, so müssten wir doch mit Daniele Ganser nüchtern konstatieren, dass wir eine Menschheitsfamilie sind. Das wollen uns ARDZDFDF immer wieder ausreden, indem sie unentwegt Feindbilder in unsere Köpfe introjizieren. Dem können wir uns nur entziehen, indem wir uns daraus nehmen. Das bedeutet auch, künftig einen vergleichbaren Pumuckl selbst, in unserer Fantasie, zu krieren, so süß und bezaubernd das bayerische Urgestein Meister Eder samt dem Kobold für mich auch ist.
A. Iehsenhain
27.07.2025Man erinnere sich an „Löwenzahn“ – am Ende der Sendung hieß es noch zu Peter Lustigs Zeiten „abschalten“, bei seinem Nachfolger ist keine Rede mehr davon. Dabei wäre es heutzutage oft nötiger denn je…
Dr. Wolfgang Hintze
28.07.2025Lieber Herr Wendt,
haben Sie herzlichen Dank für diesen Artikel und Ihren Entschluss, die GEZ-Zwangsgebühr zu kündigen.
Wir haben soeben unseren GEZ-Beitrag auf 1 Euro im Quartal gemindert, nach dem einfachen Motto: „weniger Leistung – weniger Geld“. (Die Zwangsgebühr hatten wir auch bisher nur unter Vorbehalt bezahlt.)
Nach zahlreichen wirkungslosen offiziellen Programmbeschwerden an ARD und ZDF und unzähligen ebenso erfolglosen Hörerbriefen an radioeins mit Beschwerden über Verletzungen des Medienstaatsvertrages hat das skandalöse Sommerinterview der ARD mit Alice Weidel nun das Fass zum Überlaufen gebracht.
Mit den besten Grüßen
P.A. Kropotkin
31.07.2025Vielen Dank für diesen ausgezeichneten Artikel. Die Zahlung der Gebühren habe ich schon vor über zwei Jahrzehnten eingestellt, weil die Wandlung der Sendeanstalten von der Information zur Desinformation und Indoktrination offenkundig geworden war.
Bei einem Namen stutzte ich allerdings: Luisa Jochimsen war allgemein bekannt als Luc Jochimsen.
P.A.K.
Maru
31.07.2025„Ich hatte mir nie einen Topf geborgt, außerdem war er sowieso schon kaputt.“
Genau mein Humor 😄.