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Global Compact: weiches Recht, harte Politik

Publico dokumentiert ein Rechtsgutachten zum UN-Migrationspakt

Zu dem Beitrag „Ganz unverbindlich Fakten schaffen“ über den „Global Compact for Migration“ schrieb eine Publico-Leserin:

„Der Beitrag bleibt offensichtlich absichtlich vage. Welche “internationalen Gerichte” sollen die Bundesrepublik bitte dazu zwingen, irgendetwas aus dem GCM umzusetzen? Wenn es so leicht ist, Juristen zu finden, die die eigene Meinung bestätigen, warum präsentieren Sie dann hier keinen?“

Der Bitte kommt Publico gern nach.

Wobei es nicht darum geht, eine Meinung zu bestätigen, sondern eine juristische Sicht der Dinge zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Die Bundestagsfraktion der AfD hatte den in Köln lehrenden Juristen Ulrich Vosgerau um eine Begutachtung des Migrationspakts gebeten.

In seinem Gutachten stellt Vosgerau zum einen heraus, dass es sich bei der Versicherung der Bundesregierung, der Global Compact for Migration sei nicht rechtsverbindlich, um eine Hohlformel handelt – denn völkerrechtliche Vereinbarungen entfalteten mangels entsprechender Zwangsmittel wie internationaler Gerichtsvollzieher und Polizei ohnehin eine geringere Bindekraft als innerstaatliches Recht. Die Bedeutung völkerrechtlicher Vereinbarungen liege vor allem in der politischen Selbstbindung. Der GCM, so das Fazit des Gutachtens, mag weiches Recht (soft law) sein – aber harte Politik.

Der zentrale Punkt des Compacts, so der Jurist in seinem Gutachten, sei seine Perspektive: hier würden nicht souveräne Staaten ihre Interessen bekunden, miteinander aushandeln und schließlich fixieren. Stattdessen versuche der Global Compact, die Rechte von Migranten den Pflichten von Staaten gegenüberzustellen.

Nach derzeitigem Stand werden die USA, Australien, Japan, Israel, Österreich, Polen, Ungarn, Dänemark, Tschechien, Kroatien und Bulgarien dem Global Compact im Dezember nicht beitreten, die Schweiz möglicherweise später.

Publico dokumentiert Ulrich Vosgeraus Gutachten im Wortlaut.

Compact-Gutachten_

 

 

 

 


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19 Kommentare
  • Dr. Eduard Botz
    13. November, 2018

    Warum erscheint Kroatien nicht in der Auflistung der Länder, die den Compact nicht unterschreiben werden? Die haben doch unmißverständlich erklärt, daß sie nicht beitreten wollen. Andererseits erscheinen in der Liste Länder, die sich noch nicht entscheiden haben, wie die Schweiz und Polen.

  • Heinz Brunner
    13. November, 2018

    Soviel ich weiss soll in der Schweiz der GCM zwar dem Parlament vorgelegt werden, aber der Bunderat ist nach wie vor entschlossen den GCM am 11.12. in Marrakesch zu unterschreiben.

  • oldman
    13. November, 2018

    Danke Herr Wendt für das Zeigen des Gutachtens im Wortlaut. Wichtig für uns sind im Ergebnis diese zwei Dinge :
    erstens (S.17) :

    “sobald die Bundesregierung den GMC unterschrieben hat, wird absehbarer Weise bald jede aufenthaltsbeendende Maßnahme, jede Zurückweisung an der Grenze, überhaupt jede Verwaltungsentscheidung, die nicht den Wünschen eines „Flüchtlings“ entspricht, von den einschlägigen Nichtregierungsorganisationen, Aktivisten, Asylanwälten und Medien als Verletzung bindender Abkommen, internationaler Menschenrechtsstandards und der Vorgaben der UN bewertet werden.”

    und zweitens : (S.20)
    “„Soft Law“ kann, auch ohne jeden Parlamentsbeschluß, geltendes innerstaatliches Recht werden, nämlich dann, wenn die Verwaltungsgerichte, aber auch EuGH und EGMR, den Inhalt des Soft Law, hier also den GCM, als internationalen Menschenrechtsstandard anerkennen.”

    Wie unsere Verwaltungsgerichte urteilen, wissen wir mittlerweile (Beispiel Sami A.) , wie die anderen genannten Gerichte – das dürfte ebenfalls klar sein. Und über das Treiben der Selbstbediener im Migrationsgeschäft wollen wir uns keinen Illusionen hingeben.

    Unterschrift unter dieses Machwerk : Selbstmord mit Ansage. Ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers, der noch des Denkens fähig ist und dies tut. Was ist nur in die Masse der Volksvertreter und ihrer Propagandisten in den Medien gefahren ?

    • Peter G.
      16. November, 2018

      Wie der EUGH urteilen würde, wenn sich ein Beitrittsland erdreistete Migranten zurückzuweisen, kann sich jeder vorstellen.

  • Christian Fuchs
    13. November, 2018

    Auch Österreich wird nicht beitreten.

  • P. Munk
    13. November, 2018

    Sollte z.B. Kanada den Pakt unterschreiben, dann kann ich mich doch auch als weisser deutscher Mann darauf berufen, wenn ich nach Kanada emigrieren will, oder?

  • Eugen Karl
    13. November, 2018

    Im Deutschlandfunk hat heute ein Rechtswissenschaftler, der der SPD angehört (!), deutlich gesagt, daß die Ausführungen der Regierung irreführend sind. Das Fazit kurz und knapp: die Ziele des Paktes sind verbindlich, die Wege zur Erreichung des Ziels unterliegen der Souveränität der Staaten. Das ist im wesentlichen der Clou. Ich kann der Publico-Leserin nur empfehlen, das Interview mit diesem Mann, der auch noch Merkel heißt, sich genau anzuhören. Hier:

    https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/11/08/081118_trump_flippt_aus_dlf_20181108_1700_d2bd2aee.mp3

    Ab 11:15

  • Gerhard Göth
    13. November, 2018

    Trotz nationalem und internationalem Mediengetöse dürfte Ihnen nicht aufgefallen sein, daß auch Österreich den GCM nicht unterzeichnen wird. Obwohl BK Kurz in dieser Sache klar und deutlich Stellung bezogen hat.
    Hingegen ist noch keineswegs sicher, wie sich etwa die Schweiz verhalten wird. Auch von der dänischen Regierung liegen noch keinerlei offen geäußerten Absichtserklärungen vor. Oder habe ich Gegenteiliges überlesen, überhört?
    Wer diesen Pakt im vollen ungetrübten Bewusstseinszustand unterschreibt, handelt damit garantiert nicht im Interesse des leider weitgehend uninformierten Volkes.

  • Kurt
    13. November, 2018

    Eine Ausbildung der Journalisten zur “Gestaltung der Wahrnehmung von Migration” (S.3), einhergehend mit staatlicher Bestrafung von übermäßiger Kritik, welche selbstverständlich nur fake ist, ist in Deutschland nicht mehr nötig. Auf unsere Medienschaffenden und die anderen zivilgesellschaftlichen Akteure ist nun wirklich Verlass. Sie bekommen ja bald noch Unterstützung von Soros’ Open Society University, die von Budapest nach Berlin umzieht.

    Eh Leute, macht Euch deswegen keinen Kopf, die ganze Kiste fliegt uns eh in absehbarer Zeit um die Ohren.

  • Ulrich Kühn
    13. November, 2018

    Danke für die direkte Information durch den Abdruck des Gutachtens. – Sehr aufschlussreich über den Pakt ist das Interview mit dem Völkerrechtler Vosgerau in der neuen “Jungen Freiheit” (9. Nov., Seite 3) unter dem Titel “Unverbindlich ist der Pakt nur theoretisch”.

  • Ludwig Wauer
    14. November, 2018

    Ob die Formulierungen im Migrationspakt vage sind oder nicht, ob dieser überhaupt rechtsverbindlich ist oder nicht, wäre doch nur relevant gegenüber Internationalem Recht. Von dort droht aber eher kein Ungemach. Das wird vielmehr von Deutschland selbst kommen: Deutsche Gerichte werden in ihren Urteilen alles, wofür sich Deutschland lt. Dokumenten-Text verpflichtet hat, eins zu eins umsetzen. Das ist gewiss, und Deutschland wird in wenigen Jahren nicht wiederzuerkennen sein. An Klägern aus dem In- und Ausland wird es jedenfalls bestimmt nicht mangeln..

  • Gero Micheler
    14. November, 2018

    Nach derzeitigem Stand werden die USA, Australien, Japan, Israel, die Schweiz, Polen, Ungarn, Dänemark, Tschechien, Bulgarien, KROATIEN und ÖSTERREICH dem Global Compact im Dezember nicht beitreten.

  • J.Vans
    14. November, 2018

    Warum soll etwas unverbindlich sein, wenn die Bundesregierung behauptet diesen schon längst mehr als erfüllt zu haben. (Bundestagsdebatte 8-11-2018)
    Ist der Pakt also doch sozusagen eine verbindliche Vorgabe zur Erfüllung von Migration?
    Wer in Europa befürwortet diesen UN-Pakt eigentlich noch außer Deutschland?

  • Ben Goldberg
    14. November, 2018

    An jene ‘Leserin’:

    Entgegnungen für ‘Gute’ und ‘Mutige’ sind heutzutage dermaßen auf der Hand liegend, man fühlt sich danach jedesmal, als hätte man einen Sechsjährigen niedergeschlagen.

  • Frank Gausmann
    15. November, 2018

    Sehr instruktiv zum Thema auch das Interview mit Prof. Reinhard Merkel im Deutschlandfunk. Die Ausführungen des SPD-Juristen und Rechtsphilosophen lassen keinen Zweifel an der Gefährlichkeit des Migrationspaktes. Vgl. am 11.15min: https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/11/08/081118_trump_flippt_aus_dlf_20181108_1700_d2bd2aee.mp3

  • Willi
    16. November, 2018

    Dieser Pakt soll langfristig und nachhaltig Staaten wie auch jeden Einzelnen zur Ideologie ZWINGEN (Demokratieverständnis der Kommunisten:unverbindlicher Zwang, den kannten schon DDR Bürger gut) für jeden auf der Welt sein Heim und sein Konto zur Verfügung zu stellen. Er geht nicht auf logischer sondern auf rein ideologischer Grundlage und gegen jedes Völker- und Menschenrecht der entsprechend entrechteten Integrationsgezwungenen weit weit über den ideologischen Müll aller vorherigen Sozialismusextremistischen Diktaturen hinaus in dem Zwang zur Aufgabe jeglichen individuellen oder völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts für ALLE!
    Dieser Pakt verordnet sozusagen den Sofortkommunismus ohne die Stufe des Sozialismus. Als nächstes wird unverbindlich die Abschaffung von Währungen als rassistisches Merkmal von kapitalistischer Macht und Unterdrückung freiwillig erzwungen “vereinbart” und die grosse Führerin und Weltimperiumkanzlerin kann irgendwann den Vollzug ihrer Aufgaben ihrem Übervater Erich melden-Dein Verlust der Macht ist gerächt, Kommunismus errichtet und die Menschen liegen sich verbrüdert idelogisch beglückt und klassenlos in den Armen. (gemessert und von einer europäischen Leibstandarte auf den Plätzen des himmlischen Friedens gestapelt falls nicht freiwillig)…

  • Berger
    16. November, 2018

    Der hier erwähnte Reinhard Merkel hat 2014 in einem FAZ-Artikel nachvollziehbar dargelegt, dass die Vorgänge auf der Krim keine Annexion durch Russland bedeuteten, sondern dass es sich um eine Sezession gehandelt hat.
    Dass so ein unangepasster Kopf noch im russlandfeindlichen DLF vorkommen darf, ist erstaunlich. Wahrscheinlich war den DLF-Redakteuren dieser FAZ-Artikel nicht mehr präsent.

    Im übrigen wundert mich die Diskussion hier bez. Verbindlichkeit des GCM. Die Vergangenheit hat doch überdeutlich gezeigt, dass Flüchtlinge/Migranten bei unseren Gerichten immer ein offenes Ohr und Unterstützung finden. So hat ja z. B. das BVerfG verboten, dass Asylbewerber schlechter gestellt werden als H4-Empfänger. Genauso wird das mit dem GCM laufen. Spätestens ein Jahr nach der Unterzeichnung durch unsere Regierung werden die ersten Migranten in Karlsruhe ihre Rechte erstreiten. Und dabei werden sie selbstlos unterstützt durch ProAsyl &Co sowie durch geschäftstüchtige Rechtsanwälte.
    Parallel dazu werden alternative Medien, die nicht in den Jubelchor mit einstimmen, mit Massnahmen belegt. Wir werden chinesische Verhältnisse bekommen, so, wie sie sich Rangar Yogeshwar schon herbeigewünscht hat.

  • Gerhard Sauer
    16. November, 2018

    Ich will es kurz machen: Ich habe Streß mit meinem Vermieter. Er will mich rausschmeißen, weil ich Tiere in der Wohnung halte. Dabei habe ich erst vor ein paar Monaten einen Mietpakt mit ihm geschlossen, in dem auch vereinbart wurde, daß ich Tiere halten darf. Zuvor hatte ich nur einen üblichen Mietvertrag, der eine Tierhaltung in der Zweizimmerwohnung ausschloß. Ich bin dann an den Vermieter herangetreten und habe ihm vorgeschlagen, einen rechtlich unverbindlichen Mietpakt abzuschließen. Natürlich fragte er mich, wozu das notwendig sei, wir hätten doch den Mietvertrag. Ich begründete den Vorschlag nach einem Mietpakt mit meinem Wunsch, unser gutes Einvernehmen auf ein noch breiteres Fundament zu stellen, über den gewöhnlichen Mietvertrag hinaus. Der Mietpakt solle auch keine rechtsverbindliche Wirkung haben, sondern nur als Zeichen des wechselseitigen Vertrauens dienen. Befürchtungen, an dem Mietverhältnis könne sich etwas ändern, seien grundlos. Nach einigem Zureden und kleinerer Änderungen des Pakts nach seinen Vorstellungen konnte ich ihn bewegen, den Pakt zu unterschreiben.

    Vor geraumer Zeit erhielt ich nun den Anruf eines Freundes, der gerade von einer Brasilienreise zurückgekehrt war. Wir plauderten etwas über seine Erlebnisse auf der Reise, wobei er mir auch sagte, daß er eine junge Boa constrictor mitgebracht habe. Er habe sie verletzt im Urwald gefunden, wo sie hilflos im Gestrüpp hing. Um sie nicht verenden zu lassen, habe er sie kurz entschlossen eingepackt und mitgenommen. Bei der Einreise sei er glücklicherweise nicht vom Zoll kontrolliert worden. Jetzt habe er aber ein Problem: Wo könnte die Boa bleiben, in seiner Wohnung ginge das nicht, seine Frau sei strikt dagegen, ob ich vielleicht …? Nun, ich mag Schlangen, also habe ich sie aufgenommen.

    Wenig später kam eine Bekannte zu mir mit einem entzückenden Kätzchen auf dem Arm. Ich bewunderte das Tierchen und wollte es unbekümmert streicheln. Meine Bekannte warnte mich jedoch, das sei keine Hauskatze, sondern ein junger Leopard, der sich erst an die Umgebung gewöhnen müsse, um zutraulich zu werden. Sie fragte, ob sie ihn einige Tage dalassen könne, sie müsse verreisen und hätte niemand, der auf ihn aufpassen könne.

    Seitdem lebe ich mit zwei Tieren in den zwei Zimmern. Es geht alles sehr gut, die beiden Tiere haben sich aneinander gewöhnt und leben friedlich nebeneinander. Weniger friedlich hat sich dagegen mein Verhältnis zu den Nachbarn entwickelt. Sie fühlen sich durch meine beiden harmlosen Wohngenossen bedroht und bemängeln auch einen strengen Geruch, der angeblich aus meiner Wohnung ströme. Meinen Vermieter haben sie ausgefordert, mir die Haltung von Tieren zu verbieten, oder den Mietvertrag zu kündigen. Tatsächlich hat er mir auch einen entsprechenden Brief geschrieben. Ich habe ihm den Mietpakt in Erinnerung gerufen, der es grundsätzlich zuläßt, Tiere zu halten. Aber der sei doch unverbindlich gewesen, antwortete er, daraus könne ich keine Rechte ableiten. So ging die Diskussion eine Zeit hin und her, bis er mir fristlos kündigte. Gegen die Kündigung erhob ich naturgemäß Einspruch und klagte vor Gericht, wobei ich auch den Mietpakt vorlegte. Die Klage wurde von einer Richterin verhandelt. Sie wies die Kündigung zurück und führte aus, sie könne nicht verstehen, warum der Mieter plötzlich gegen Tiere in der Wohnung Einwände habe, wo er doch im Mietpakt, mit Tierhaltung grundsätzlich einverstanden gewesen sei. Auch das Argument des Vermieters, der Mietpakt sei nicht rechtsbindend, wies sie zurück. Sie könne nicht begreifen wie jemand einen rechtsunverbindlichen Vertrag unterschreibe, so etwas sei ihr in ihrem Berufsleben noch nicht begegnet; Der Vermieter müsse sich fragen lassen, ob er nicht töricht gehandelt habe.

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