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UN: Migrationspakt: Ganz unverbindlich Fakten schaffen

Kritiker des „Global Compact for Migration“ verbreiten angeblich „Fake News“. Tatsächlich? Es gibt gute Gründe, ihn nicht zu unterschreiben

Angenommen, jemand hält Ihnen einen Vertrag vor die Nase. Nein, Sie sollen jetzt nicht alle Seiten lesen, derjenige mit dem Vertrag sagt Ihnen schon, was drinsteht. Vor allem sagt er, dass alles unverbindlich ist. Ihre Unterschrift verpflichtet Sie zu nichts. Trotzdem ist es von höchster Wichtigkeit, dass Sie unterschreiben. Zügig. Die Zeit drängt nämlich. Und: hören Sie bloß nicht auf Leute, die den Vertrag genauer gelesen haben und meinen, er sei doch nicht so unverbindlich und werde Folgen haben. Nicht unbedingt gute. Das sind Fake News! Unterschreiben Sie jetzt!

So etwa spielt sich die Debatte oder vielmehr Debattenlenkung um den „Global Compact for a Safe, Orderly and Regular Migration“ in Deutschland ab. Mit einem Unterschied: die Bundesregierung unterschreibt nach dem bisherigen Plan das Papier – ohne Parlamentsvotum, erst Recht ohne Rücksprache mit den Wählern.

Den Pakt arbeiteten Diplomaten und UN-Beamte von April 2017 an aus, mehrfach – gewissermaßen im letzten Moment – fügten die Autoren noch wesentliche Änderungen und Ergänzungen ein. Im Kern beschreibt der Compact Migration als positiven und alternativlosen Prozess, der mit möglichst geringen Barrieren und global einheitlich organisiert werden muss. Am 11. Dezember soll das kurz GCM genannte Papier auf einer UNO-Arbeitskonferenz in Marrakesch von den UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden. Trotz der langen Vorbereitungszeit, trotz der Wichtigkeit berichteten deutsche Medien praktisch nichts über das Vorhaben. Aus einem einfachen Grund: die Bundesregierung äußerte sich auch so gut wie nicht. Der Bundestag beschloss mehrheitlich, keine Debatte dazu stattfinden zu lassen. Begründung: es handle sich schließlich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern nur um eine Willenserklärung. Dafür sei keine Parlamentsbefassung nötig.

Als Tagesschau-Chefredakteur Kai Giffke und ZDF-Chefredakteur Peter Frey am 25. Oktober in Dresden bei einer Diskussionsveranstaltung der AfD gefragt wurden, was sie über den Pakt meinten, und wie sie zu berichten gedenken würden, sagten beide, sie müssten passen, sie wüssten nichts über dessen Inhalt, versprachen aber, sich Informationen zu besorgen (die es zu diesem Zeitpunkt in Schweizer Zeitungen übrigens schon reichlich gab). Die merkwürdige offizielle Nichtinformationspolitik endete erst in der vergangenen Woche, als Österreichs Regierung verkündete, dem Compact nicht beizutreten. Plötzlich drang nach Deutschland durch, dass die USA, Australien, Ungarn, Polen und Tschechien das Papier ebenfalls nicht unterschreiben wollen, und die Schweiz Bedenken anmeldet. Plötzlich liefen die Erklärungsmaschinerien von CDU, Auswärtigem Amt, den Tagesschau-Faktenfindern und den meisten Medien an – weniger, um den Inhalt des GCM und die Kontroverse nachzuzeichnen, sondern im wesentlichen zwei Botschaften zu verbreiten:

Erstens: Argumente gegen den Pakt sind populistisch, verschwörungstheoretisch und Fake News. Zweitens: bei dem Compact handelt es sich um ein rechtlich völlig unverbindliches Papier. Mit einer Erklärung, warum die Unterzeichnung eines rechtlich angeblich vollkommen folgenlosen Papiers gleichzeitig von so eminenter Wichtigkeit sein soll, halten sie sich nicht weiter auf.

Worum geht es in den einzelnen Punkten des Compacts? Zunächst einmal unterscheidet er nicht in politisch Verfolgte, Kriegsflüchtlinge, Wirtschaftsmigranten und Glücksritter, sondern fasst alle in der Kunstkategorie Migrant zusammen. Zwischen dem amerikanischen Gastprofessor, syrischen Kriegsopfern und dem lybischen Kleinkriminellen, der vor der heimischen Polizei nach Europa ausweicht, kennt das Papier keinen kategorialen Unterschied. Zweitens beschreibt der GCM Migration als etwas durchweg Positives und Förderliches sowohl für die Auswanderungs- als auch die Zielgesellschaft, außerdem als einen dauerhaften und gewissermaßen natürlichen Prozess. Abwägungen wie die des britischen Migrationsforschers Paul Collier, wonach eine zu starke Wanderung sowohl die Herkunfts- als auch die Ankunftsländer destabilisiert, kommt nicht vor. Gleich zum Anfang des Compact-Textes heißt es:

„Dieser Global Compact erkennt an, dass eine sichere, ordnungsgemäße und geregelte Migration zum Nutzen aller funktioniert, wenn sie gut informiert, geplant und einvernehmlich erfolgt. Migration sollte niemals ein Akt der Verzweiflung sein. Wenn dies der Fall ist, müssen wir zusammenarbeiten, um auf die Bedürfnisse von Migranten zu reagieren, die gefährdet sind, und die jeweiligen Herausforderungen angehen. (…)Wir müssen die Vorhersehbarkeit und Sicherheit für Staaten, Gemeinschaften und Migranten gleichermaßen verbessern. Um dies zu erreichen, verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und geregelte Migration zum Wohle aller zu erleichtern und sicherzustellen.“

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich also dazu, jede Form der Migration grundsätzlich als Vorgang zum allgemeinen Wohl zu sehen.

Der Eingangstext deckt sich in wesentlichen Punkten mit einem Standardtext von UN-Generalsekretär António Guterres, der in vielen Medien rund um die Welt erschien (den vollen Text siehe unten). Guterrres preist darin die Migration evidenzfrei als soziales und vor allem ökonomisches Wundermittel; auf Risiken und Nebenwirkungen kommt er nicht zu sprechen:

„Migration treibt das wirtschaftliche Wachstum, reduziert Ungleichheiten und verbindet unterschiedliche Gesellschaften.“

(„Migration powers economic growth, reduces inequalities and connects diverse societies.“)

Was fordert das Papier im Detail? Nach dem Willen der Compact for Migration-Autoren haben die Unterzeichnerstaaten Migranten Ersatzpapiere auszustellen, wenn sie angeben, keine eigenen zu besitzen (dass überhaupt eine Identitätsklärung stattfinden soll, wird nicht thematisiert, genau so wenig wie eine Mitwirkungspflicht von Migranten). Außerdem sollen Migranten Zugang zu Sozialleistungen ihres Ziellandes erhalten.

Den Aufnahmeländern räumt der Compact das Recht ein, zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden – eine Selbstverständlichkeit, denn diese Unterscheidung ist schon in den jeweiligen Gesetzen angelegt – sagt aber nicht, was daraus folgen soll. Überhaupt erwähnt das Papier nirgends, dass Staaten bestimmte Gruppen von Migranten grundsätzlich zurückweisen dürfen. Es kommt auch – Punkt 11 – die Ordnung an den Grenzen vor. Aber auch hier stehen „effiziente Grenzübertrittsverfahren“ im Mittelpunkt.

Der gesamte Text beschreibt Migrationspolitik als Sammlungen von Rechten und Bedürfnissen der Einwanderer. Die Interessen der Einwanderungsgesellschaften, etwa Obergrenzen zu ziehen oder per Volksabstimmung grundsätzlich den Modus der Einwanderung zu bestimmen, werden nirgends erwähnt. Der GCM geht sogar noch weiter; er legt die Aufnahmestaaten darauf fest, migrationsfördernde Maßnahmen in seinem Inneren zu ergreifen, die mit freiheitlichen Vorstellungen kaum zu vereinbaren sind. Beispielsweise heißt es:

„Wir müssen unabhängige, objektive und qualitativ hochwertige Berichte in den Medien fördern, darunter auch Informationen im Internet, beispielsweise durch Sensibilisierung und Schulung von Medienfachleuten zu migrationsbezogenen Themen und Terminologie, Investitionen in ethische Berichtsstandards und Werbung, sowie Einstellung der Vergabe öffentlicher Mittel oder materieller Unterstützung an Medien, die Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung von Migranten systematisch fördern, ohne die Medienfreiheit einzuschränken.“

Staatliche „Schulungen von Medienfachleuten“, Drohung mit der „Einstellung der Vergabe öffentlicher Mittel“ – das liefe auf eine ganz klare Einschränkung der Medienfreiheit hinaus, völlig unabhängig von dem letzten Satz, der formal angehängt ist. In Frankreich und Schweden etwa erhalten auch Tageszeitungen erhebliche staatliche Mittel, ohne die etliche Blätter kaum existieren könnten. Aus Sicht der EU gelten die Rundfunkgebühren in Deutschland ebenfalls als staatliche Unterstützung.

Nach der gleichen Logik könnte ein internationaler Willenserklärungstext auch Waterbording als Verhörmethode empfehlen, aber gleichzeitig anfügen, es dürfe natürlich kein Gefangener unter Druck gesetzt werden.

Zur Verteidigung des Compacts heißt es von der Bundesregierung und etlichen Medien regelmäßig, er würde ein Kapitel auch der „Bekämpfung der Migrationsursachen“ widmen. Die Migrationsursache Nummer eins – das Bevölkerungswachstum in Afrika weit über einem realistisch erreichbaren Wirtschaftswachstum – spricht der Text allerdings noch nicht einmal an. Er verpflichtet auch nirgends die Hauptauswanderungsstaaten zu konkreten Maßnahmen, etwa Bevölkerungspolitik und Korruptionsbekämpfung. Ja, er stellt noch nicht einmal die grundsätzliche Verantwortung von arabischen und afrikanischen Regierungen für das Wohlergehen ihrer eigenen Bevölkerung fest. Ausführlich widmet er sich dafür dem Klimawandel, und definiert damit noch einen Migrationsgrund der Zukunft.

Das alles, heißt es von Seiten des Auswärtigen Amtes und der meisten Medien, sei aber überhaupt nicht rechtsverbindlich. Bei dem gesamten Compact handle es sich nur um eine Willenserklärung von Staaten. Die Tagesschau-Faktenfinder etwa zitieren ausgiebig Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik und den Juristen Christoph Vedder von der Universität Augsburg, und schreiben: „Klar ist also: das Papier ist rechtlich nichtbindend.“ Das ist eben überhaupt nicht „klar“. Richtig ist: zwei Zitatgeber der Tagesschau-Redaktion sind der Meinung, es sei so. Damit betätigen sich die Redakteure allerdings nicht als Fakten- sondern als Meinungsfinder. Es kostet keine besondere Mühe, zu einem beliebigen politisch-juristischen Streitgegenstand Juristen und Organisationsvertreter zu finden, die eine bestimmte Ansicht vertreten.

Außerdem raunen die „Faktenfinder“ von einem „verschwörungstheoretischen Duktus“ der Pakt-Kritiker – ohne substanzielle Gegenpositionen überhaupt zu behandeln.

Es trifft zwar zu, dass der Pakt betont, die rechtliche Souveränität der Unterzeichnerstaaten bliebe unangetastet (eine Binse). Allerdings enthält der Compact for Migration über einhundert Mal die Formulierungen „Verpflichtung“, „verpflichten“ (commit), „wir müssen“ (s. Dokumentation unten). Er lässt sich also vor Gericht durchaus auch so auslegen, dass er zwar nicht automatisch auf die Rechtsebene der Unterzeichnerländer durchgreift, sie allerdings dazu verpflichtet, ihre Regeln und Gesetze den Verpflichtungen des Compacts anzupassen.

Abschiebehaft für abgelehnte Migranten, so formuliert beispielsweise der Compact-Text, dürfe nur das „letzte Mittel“ sein. Jeder Richter, der gegen eine ohnehin schon sehr seltene Verhängung von Abschiebehaft urteilen will, hätte mit dem unterzeichneten Papier eine zusätzliche Argumentation zur Hand.

Völkerrechtlich gilt der Compact als „soft law“. Nur warten jetzt schon NGOs darauf, nach möglichen Verstößen gegen den GCM – und so dehnbar, wie er formuliert ist, gibt er in dieser Hinsicht viel her – vor nationalen und internationalen Gerichten zu klagen. Deren Urteile würden das soft ziemlich schnell in ein hard law von gesprochenem Recht verwandeln.

Genau damit begründete Österreichs Kanzler Sebastian Kurz, warum sein Land den Compact nicht unterzeichnen wird: Wegen der Gefahr, “dass die Ziele des Paktes in künftige Gerichtsurteile einfließen und somit unsere souveräne Migrationspolitik eingeschränkt wird“.

Unabhängig davon werden auch Willenserklärungen von Staaten nach einer bestimmten Zeit zum völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht. Bei dem so genannten Iran-Atomabkommen, das die USA kürzlich verlassen hatte, handelt es sich in Wirklichkeit um gar kein Abkommen, sondern einen „gemeinsamen Aktionsplan“, der weder die Unterschrift des amerikanischen noch des iranischen Präsidenten oder eines rangähnlichen EU-Vertreters trägt. Deshalb war es auch abwegig, den USA – wie es in etlichen Medien trotzdem getan wurde – Vertragsbruch vorzuwerfen. Aber im Völkerrecht gilt durchaus, dass gemeinsame Willensbekundungen auch ohne Unterschrift von Regierungschefs eine bestimmte Rechtskraft entfalten.

In Deutschland gibt es sogar ein sehr prominentes Beispiel: der „Flüchtlingsdeal“ Angela Merkels mit der Türkei ist noch nicht einmal in einem gemeinsamen Papier fixiert, er besteht lediglich aus jeweils einer Pressemitteilung der türkischen und der deutschen Seite. Seine Einzelheiten handelte Merkel 2016 im Beisein des niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu mündlich aus. Trotzdem gilt auch dieser Nicht-Vertrag, von der Bundesregierung mittlerweile „gemeinsame Erklärung mit der Türkei“ genannt, nicht als völkerrechtliche Seifenblase, sondern als bindende Übereinkunft, weil dem gemeinsamen Willen ein staatliches Handeln folgte.

Wie sieht eigentlich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Compact for Migration? Seine Juristen schreiben:

„Der GCM soll im Einklang mit Ziel 10.7 der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung stehen. Dieses verpflichtet die UN-Mitgliedsstaaten zu internationaler Zusammenarbeit, um sichere, geordnete und geregelte Migration zu ermöglichen. Das Abkommen hat folgende operative Zwecke:

• Berücksichtigung aller Aspekte internationaler Migration, eingeschlossen ihrer humanitären, entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Aspekte;

• Beitrag zu globaler Governance und verbesserter Koordinierung internationaler Migration;

• Schaffung eines Rahmens für umfassende internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Migranten und menschliche Mobilität;

• Festlegung einer Reihe von durchsetzbaren Zielen, den Mitteln ihrer Implementierung und eines Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung derselben.“

 

Sie ziehen also eine Verbindung zwischen der entwicklungspolitischen „Agenda 2030“ der UNO, die sie bereits als verpflichtend ansehen. Aus ihr folgt der „Compact for Migration“, dem wiederum weitere logische Schritte folgen können. Denn die „Haltung der Bundesregierung“ definiert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages so:

 

„Die Bundesregierung strebt ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an.“

 

„Verpflichtet“, „operative Ziele“, „Festlegung“, „politisch verbindlich“ – das klingt schon anders als die Behauptung, der Compact stelle gewissermaßen nur ein Schmuckblatt ohne juristisch-politische Folgen in Deutschland dar.

Innenpolitisch eignet sich der Pakt ohnehin als Druck- und Argumentationsmittel für eine möglichst großzügige Migrationspolitik, die vor allem die Interessen derjenigen vertritt, die ins Land wollen, wie die Grünen-Politikerin Filiz Polat schon einmal feststellt:

Der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis erklärte in der vergangenen Woche, es sei „keine Katastrophe“, wenn sein Land den Pakt nicht im Dezember, sondern später unterzeichne. Vielleicht auch überhaupt nicht. Er wolle erst einmal eine „breite Diskussion“ im Land.

Wenn die Versicherung des deutschen Außenministeriums stimmt, dass der Global Compact ohnehin nur enthält, was in Deutschland schon Rechtspraxis ist – dann kann es die Bundesrepublik der Schweiz ohne Not nachmachen.

 

 


Dokumentation:

* António Guterres: „Migration powers economic growth, reduces inequalities and connects diverse societies. Yet it is also a source of political tensions and human tragedies. The majority of migrants live and work legally. But a desperate minority are putting their lives at risk to enter countries where they face suspicion and abuse.

Demographic pressures and the impact of climate change on vulnerable societies are likely to drive further migration in the years ahead. As a global community, we face a choice. Do we want migration to be a source of prosperity and international solidarity, or a byword for inhumanity and social friction?

This year, governments will negotiate a Global Compact on Migration through the United Nations.

This will be the first overarching international agreement of its kind. It will not be a formal treaty. Nor will it place any binding obligations on states. Instead, it is an unprecedented opportunity for leaders to counter the pernicious myths surrounding migrants, and lay out a common vision of how to make migration work for all our nations.

This is an urgent task. We have seen what happens when large-scale migration takes place without effective mechanisms to manage it. The world was shocked by recent video of migrants being sold as slaves. Grim as these images were, the real scandal is that thousands of migrants suffer the same fate each year, unrecorded. Many more are trapped in demeaning, precarious jobs that border on slavery anyway. There are nearly 6 million migrants trapped in forced labor today, often in developed economies.

How can we end these injustices and prevent them recurring in future? In setting a clear political direction about the future of migration, I believe that three fundamental considerations should guide discussions of the compact.

The first is to recognize and reinforce the benefits of migration, so often lost in public debate. Migrants make huge contributions to both their host countries and countries of origin. They take jobs that local workforces cannot fill, boosting economic activity. Many are innovators and entrepreneurs. Nearly half of all migrants are women, looking for better lives and work opportunities.

Migrants also make a major contribution to international development by sending remittances to their home countries. Remittances added up to nearly $600 billion last year, three times all development aid. The fundamental challenge is to maximize the benefits of this orderly, productive form of migration while stamping out the abuses and prejudice that make life hell for a minority of migrants.

Secondly, states need to strengthen the rule of law underpinning how they manage and protect migrants — for the benefit of their economies, their societies and the migrants themselves.

Authorities that erect major obstacles to migration — or place severe restrictions on migrants’ work opportunities — inflict needless economic self-harm, as they impose barriers to having their labor needs met in an orderly, legal fashion.

Worse still, they unintentionally encourage illegal migration. Aspiring migrants, denied legal pathways to travel, inevitably fall back on irregular methods. This not only puts them in vulnerable positions, but also undermines governments’ authority.

The best way to end the stigma of illegality and abuse around migrants is, in fact, for governments to put in place more legal pathways for migration, removing the incentives for individuals to break the rules, while better meeting the needs of their labor markets for foreign labor.

States also need to work together more closely to share the benefits of migration, for example through partnering to identify significant skills gaps in one country that migrants from another are qualified to fill.

Third and finally, we need greater international cooperation to protect vulnerable migrants, as well as refugees, and we must re-establish the integrity of the refugee protection regime in line with international law.

The fate of the thousands who die in doomed efforts to cross seas and deserts is not just a human tragedy. It also represents the most acute policy failure: Unregulated, mass movements in desperate circumstances fuel a sense that borders are under threat and governments not in control. In turn this leads to draconian border controls which undermine our collective values and help perpetuate the tragedies we have too often seen unfold in recent years.

We must fulfill our basic obligations to safeguard the lives and human rights of those migrants that the existing system has failed. We must take urgent action to assist those now trapped in transit camps, or at risk of slavery, or facing situations of acute violence, whether in North Africa or Central America. We have to envisage ambitious international action to resettle those with nowhere to go.

We should also take steps — through development aid, climate mitigation efforts and conflict prevention — to avoid such unregulated large movements of people in the future. Migration should not mean suffering.

We must aim for a world in which we can celebrate migration’s contributions to prosperity, development and international unity. It is in our collective power to achieve this goal. This year’s global compact can be a milestone on the road to making migration truly work for all.“

 


Global Compact – Deutsche Übersetzung:

DE_Global_Compact

 

 

 


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29 Kommentare
  • Sonnenblume
    5. November, 2018

    Wie nennt man einen Pakt, der angeblich juristisch unverbindlich,
    jedoch politisch (sprich auch moralisch) bindend sein soll?
    Einen verteufelten Pakt?
    Einen teuflischen Pakt?
    Einen Pakt gegen das indigene autochthone eingeborene “Pack”?
    Oder nennt man es einen schmierigen Teufelspakt für die Tonne?

    https://juergenfritz.com/2018/11/02/oesterreichs-votumserklaerung/

    https://www.journalistenwatch.com/2018/11/02/der-un-migrationspakt/

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article183142826/Migrationspakt-Auswaertiges-Amt-will-Stimmungsmache-bekaempfen.html

  • B.Rilling
    5. November, 2018

    Egal, wie verbindlich dieser Pakt für uns international sein wird. Wenn Frau Merkel diesen Anfang Dezember unterschreibt, und dafür wird diese Dame alles Menschenmögliche tun, dann haben uns die Linken und Grünen hierzulande endgültig “an den Eiern”. Sollte der CDU also Ihre Glaubwürdigkeit noch ein Fitzelchen wert sein, würde sie jetzt die Kanzlerschaft der Dame beenden und sich dieses 36 seitenlange Machwerk gründlich durchlesen und mal tiefgründig drüber nachdenken! Und pfeift auf die neuen Wohlstandslinken und -grünen in Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München! Denkt einfach mal an die Zukunft des Landes! Das ist eben kein beliebiges Fleckchen Erde, auf der es sich jeder bequem machen kann, auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Das ist unsere Heimat, die wir von unseren Vorfahren geerbt haben. Hier steckt viel Herzblut, Liebe und Emotion drin. Schade, dass ein Großteil der Mittelständler in den mittleren Jahren dieses von ihren Eltern nicht mehr erfahren haben. Vielleicht haben sie auch zu wenig mit Ihren Eltern und Großeltern geredet. Oder sie kennen niemanden mehr, der Krieg und Neuanfang noch mitgelebt hat. Schade ist es allemal, dass nach 70 Jahren Frieden viele meiner Landsleute fröhlich alles zerstören, was aufgebaut wurde. Denn sie meinen tatsächlich ein Land besteht nur aus Bäumen, Bergen und Flüssen.

    • Aubin
      6. November, 2018

      Sie haben ja so recht und jeder halbwegs vernünftige Mensch wird es ebenso sehen, aber warum nur kommt man sich so gottverlassen vor in Deutschland, was ist geschehen? Ein Virus? Schliesslich hat selbst Merkel bevor sie das Mädchen streichelte anders gedacht, wurde sie infiziert?

    • P. Zapp
      7. November, 2018

      Sehr schön geschrieben, danke!

  • keefa 78
    5. November, 2018

    Unbedingt Merkels Unterschrift verhindern !
    Wenn sie trotzdem unterschreibt – so bricht sie mE erneut ihren Amtseid,
    “dem deutschen Volk zu nutzen + von ihm SCHADEN abzuwenden” !
    Es ist ein TROJANISCHES PFERD ( noch eins ! )
    –> Auch Gender Mainstream kam ganz harmlos als “soft law” daher
    … heute ist es quasi GESETZ ( Schröder 99 ), und 213 ProfessorINNEN
    sind mit nichts anderem beschäftigt, als Gender-PROBLEME zu finden:
    sonst könnten sie ja ihre Miete nicht bezahlen !
    –> Dabei hat der norwegische Komiker Harald Eia Experten gegenübergestellt
    und nachgewiesen, daß “Gender” nichts als Gehirnwäsche ist ! ( –> YouTube )
    Daraufhin hat die Norw. Regierung “Gender-Forschung” ABGESCHAFFT
    und 56 Mio. weggestrichen !
    Aber solche FAKTEN ignoriert unsere “Regierung” einfach –
    denn sie hat ja ( bei Gender / UN / Chemnitz … ) ihre EIGENEN “Fakten” !
    –> Werden wir nicht von einer SEKTE regiert ?
    Manche “entsorgen” einfach alle, die nicht so richtig mitsingen wollen –
    und zwar nicht nur Maaßen ….

  • Dreggsagg
    5. November, 2018

    Es sollen mal wieder Fakten geschaffen werden, die weder übersehbar noch umsetzbar sind.
    Ähnlich wie Merkels 2015 geschaffenen “Wir schaffen das!” werden wieder, ohne irgendwen einzubinden und zu befragen, vollendete Tatsachen geschaffen, die in ihrer Konsequenz nicht mehr handhabbar sind.

    Welche Rolle spielt bei diesen Entwicklungen eigentlich noch der Souverän, das Volk?
    Keine mehr, denn dieser grundgesetzliche Souverän wird übergangen, nicht gefragt und hat nur die “Pflicht”, den in New York ersonnenen Unsinn abzusegnen.
    WO also sitzen die Feinde des Grundgesetzes???
    Z.B. in der zur Zwergenkoalition geschrumpften sog. GroKo, die vor ihrem kläglichen Untergang noch schnell vollendete Tatsachen schafft!

    • Gerald Gründler
      6. November, 2018

      Sorry, aber ich muss daran erinnern, dass 87 % derer, die im Herbst 2017 an der BTW beteiligt waren, für ein “Weiter so, Angela!” gestimmt haben. Nun wird geliefert, was bestellt war. So what? Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient. Also, auf geht´s: “Nie wieder Deutschland!” Ein kleines Stück des Weges haben wir noch vor uns, aber es ist schon viel erreicht!

      • viertelnachelf
        8. November, 2018

        Das ist fast wörtlich, was mir dazu einfällt und was ich auf das Gejammer der Leute ständig antworte. Es ist nicht einmal zynisch, es ist schlicht und ergreifend die Wahrheit.

  • Martin
    5. November, 2018

    Anders ausgedrückt: Wenn der Compact keine Verschwörung sein soll, was ist dann eine Verschwörung?

  • oldman
    5. November, 2018

    “Genau damit begründete Österreichs Kanzler Sebastian Kurz, warum sein Land den Compact nicht unterzeichnen wird: Wegen der Gefahr, “dass die Ziele des Paktes in künftige Gerichtsurteile einfließen und somit unsere souveräne Migrationspolitik eingeschränkt wird“.” Tu felix Austria . Oder Verschwörerstaat ? Ich würde da nicht auf die “Faktenfinder” setzen, eher auf etwas total verpöntes : gesunden Menschenverstand.

  • Christoph Marloh
    5. November, 2018

    Das Theaterstück mit faktenschaffenden “Unverbindlichkeiten” wurde bereits beim „Gender Mainstreaming“ aufgeführt:

    Im Jahr 2000 ersetzte völlig überraschend die rot-grüne Regierung die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien“ durch eine vollständig neue. In deren erstem Kapitel ist ausschließlich die „Gleichstellung von Frauen und Männern“ als „durchgängiges Leitprinzip“ nach der Methode des „Gender Mainstreaming“ enthalten.

    Weder in den damaligen Parteiprogrammen von SPD und Grünen, noch im Koalitionsvertrag, noch in den „Leitbildern“ der Bundesregierung vom 1. Dezember 1999 noch in der Ankündigung der neuen Geschäftsordnung selbst war „Gender Mainstreaming“ enthalten. Erst nachträglich wurde bekannt, daß die Initiative von der damaligen Frauenministerin Christine Bergmann (SPD) ausging.

    International unbemerkt haben zuerst die Vereinten Nationen in der Entwicklungszusammenarbeit und seit 1993 die Europäische Union als Auflage bei der Mittelvergabe des EU-Strukturfonds „Gender Mainstreaming“ eingeführt. Den Durchbruch erreichte es bei der von den Vereinten Nationen ausgerichteten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. Daß der Bericht von der Vollversammlung am 8. Dezember 1995 (Resolution 50/42) trotz der Bedenken der katholischen und muslimischen Länder angenommen wurde, lag in seiner Unverbindlichkeit.

    Dieses verdrehend, beschloß der EU-Ministerrat bereits am 22. Dezember 1995 das „Mainstreaming“ in einem Aktionsprogramm, erging eine Mitteilung der EU-Kommission über „Mainstreaming“ unter der „gender perspective“ und wurde im Amsterdamer Vertrag das Prinzip in Artikel 3 Absatz 2 niedergelegt.

    Vorangetrieben wurde diese Politik von einzelnen feministischen Abgeordneten und EU-finanzierten Lobby-Gruppen .

    Gesellschaftliches Ziel ist die Abschaffung der Hausfrau und Mutter. Die Europäische Union sieht Frauen als „human resources“ – die schlicht und einfach ungenutzt bleiben, wenn sie nicht lohnabhängig vollbeschäftigt sind.

    Diese Gesellschaftsveränderung von oben sollte uns kein zweites Mal passieren.

    Näheres:
    VOLKER ZASTROW „GENDER MAINSTREAMING“ : Politische Geschlechtsumwandlung, FAZ vom 20. Juni 2006
    http://www.faz.net/aktuell/politik/gender-mainstreaming-politische-geschlechtsumwandlung-1327841.html

    • Sabine Schönfelder
      6. November, 2018

      Das Mainstreaming der Genderperspektive ist erstaunlicherweise in der muslimischen
      Welt nicht angekommen, und ist deshalb, näher betrachtet, nur ein ‘Teilströmchen’ der westlich -dekadenten Gutmenschwelt. Die arabischen und afrikanischen Staaten halten an ihrer traditionellen Gebärfreudigkeit und ihren archaischen Strukturen fest, während wir in 47 verschiedenen Geschlechtern und grenzenloser Verblödung für ihre üppigen Familienclans arbeiten gehen. Das ist die Verwirklichung linker globaler Umverteilungsmechanismen. Politik und Medien demonstrieren durch ihre taktische Informationsunterdrückung des Migrationspaktes ihre Abgehobenheit und ihre Einschätzung des Volkes. Ein bißchen schwachsinnige Medienzerstreuung ein bißchen mehr einseitige Berichterstattung, viele Werbeagenturen, thinktanks, NGO’s und ein zielgerichtetes Bildungssystem, und die bürgerlichen Schäfchen laufen wie von alleine zu ihren Schlächtern.

  • Wolf Manuel Schröter
    5. November, 2018

    Die Informationspolitik von Legislative und Exekutive zu diesem UNO-Papier gemahnt (als zutreffendes Beispiel) an den Umgang der DDR-Oberen mit Information, die sie seinerzeit zu Teilen von “Helsinki” zurückhielt oder wenigstens so marginal herausgab, dass ein Großteil der Bevölkerung der DDR uninformiert blieb bzw. sich das nötige Wissen darum dann über die Informationskanäle der Bundesrepublik Deutschland holen musste. Es passte den DDR-Oberen nicht in den Kram, den Spiegel vorgehalten zu bekommen. Dass dabei eben nicht nur der Inhalt eine Rolle spielte sondern dann zusätzlich auch noch die Verfahrensweise bei der “Bekanntmachung” entlarvend wirkte, nahm man angesichts der Machtverhältnisse in Kauf. Unbequeme wurden mundtot gemacht; dies auf diffizile Art und Weise, nicht nur, aber auch, durch Freiheitsberaubung wegen der Äußerung eigener Meinungen dazu.
    Heute ist es ähnlich: Erst Informationen aus der Schweiz, aber besonders aus Österreich, lassen aufhorchen. Und dass nun viele andere Staaten geäußert haben, dass sie nicht unterschreiben werden, hält heute einschließlich der Verfahrensweise der “Information” den deutschen Oberen den Spiegel (genau wie damals) unangenehm deutlich vor. Ich frage mich wirklich in letzter Zeit oft, öfter als vor 2015 jedenfalls, was die “deutsche Politik” antreibt, sich derartig gegen die eigenen nationalen Interessen zu positionieren. Und warum die Medien (mit wenigen Ausnahmen) sich derart in einem vorauseilenden Gehorsam wie seinerzeit die SED-gesteuerte Presse etc. vor der “Macht” verbeugen: Ich empfehle denen, sich den US-Film “Die Verlegerin” anzusehen; darin werden einige Wahrheiten verkündet (die man angesichts amerikanischer Verhältnisse dortselbst nicht unbedingt als wörtlich gegeben ansehen muss, die aber eigentlich allgemein gültig sind!), so beispielsweise, dass die Medien NICHT der Regierung dienen sollen sondern der Öffentlichkeit (wie wohl auch in bundesrichterlichem Urteil festgestellt). Und hinsichtlich “Information” seitens der Regierung würde ich auch einiges in diesem Film Dargestellte dem Herrn Seibert als Verslein ins Stammbuch schreiben wollen. Dass man auch heute versucht, Kritiker und die Meinung dagegen frei Äußernde mundtot zu machen (oder wenigstens zu diskreditieren und diskriminieren), indem man ihnen “Populismus”, “Rechtsradikalität” und “Fremdenfeindlichkeit” vorwirft, ist eine wahrhaft erschreckende Parallele, die vor allen Dingen Menschen, die das seinerzeit erlebten, abstößt.
    Ich möchte eigentlich gern wissen, was der österreichische Bundeskanzler davon hält, wenn er zu lesen bekommt, was man Menschen mit ähnlichen Vorbehalten wie den seinen hierzulande vorwirft. Ist dieser Mann wirklich ein fremdenfeindlicher, rechtsradikaler Populist? Oder?

  • Jens G.
    5. November, 2018

    Heute in der internationalen Ausgabe der NZZ konnte man zu diesem Pakt gelesen: “Auch die etwa in Deutschland von der AfD kultivierte Behauptung, der Compact ziele auf «eine Beschleunigung und Vervielfachung der Zuwanderung», erweist sich bei näherer Betrachtung des Abkommens als unbegründet. Selbst das von Kurz vorgebrachte Argument, aus dem Pakt könnte ein verbindliches Völkergewohnheitsrecht entstehen, ist aus Sicht von Menschenrechtsexperten selbst auf längere Sicht hinaus unwahrscheinlich.”
    Also: Kritik ist AfD. Afd ist Rechts. Rechts ist Nazi. Daraus folgt: Kritik ist Nazi. So einfach ist das.
    Somit lassen wir das mal mit dem Diskutieren und Kritisieren, denn all das Ganze ist nämlich Nazi.
    By the way: Die Welt hat just veröffentlicht: “Kommunen für UN-Migrationspakt und gegen ,populistische Diskussion’“ und “Mehrheit der Unionswähler will auf Merkel-Kurs bleiben” und Also: Alles gut!

  • Zabka
    5. November, 2018

    Zum Pakt selbst muss man wissen, dass er von der „International Organization for Migration“ (IOM) angestoßen, wenn nicht formuliert wurde, in deren Beirat Soros-Frau Maria Teresa Rojas sitzt und der berüchtigte Peter Sutherland saß († 7.1.2018), u.a. UN-Sonderberichterstatter für Migration. Der die europäischen Nationalstaaten zugunsten eines multikulturellen EU-Monsterstaats zerstört sehen wollte.

    Den er nicht nur als „a noble project“ beschrieb, sondern als ein „absolutely vital project“, um zu verhindern, dass Europa fortfährt – hab ich das richtig verstanden? – „die wirklich schlimmsten Augenblicke seiner Geschichte zu leben“, to avoid Europe continuing to live really the worst moments of its past (ab 3:30). Fortfährt? Hat jemand eine bessere Übersetzung?

    https://www.youtube.com/watch?v=RgSsM3MGLuk

    Sutherland soll auch Berater von Papst Franz in Sachen Migration gewesen sein, die Folgen sind bekannt. „Ihre bekloppte Migrationspolitik”, stellte ein Chris B. auf Sutherlands Twitter-Seite fest, „wird Europa langfristig mehr zerstören als es irgendeine russische Armee vermocht hätte“:

    https://twitter.com/pdsutherlandun/status/774250625869676544

  • Zabka
    5. November, 2018

    Hier ist der Beirat der „International Organization for Migration“, IOM (Soros/Sutherland), seit zwei Jahren „The UN Migration Agency“. Gut zu wissen, dass auch Muslimstaaten wie Bangladesh oder Kirgisistan darüber befinden, was Europa in Zukunft zu tun hat:

    http://weblog.iom.int/ioms-migration-advisory-board-holds-first-meeting

  • Gerhard Sauer
    5. November, 2018

    Natürlich ist der Migrationspakt völlig harmlos, niemand denkt daran, Menschen in großem Stil umzusiedeln. Auf diesen Gedanken kämen Merkel und Maas nie. Wenn sie sich Zeit zum Denken nehmen, eigentlich haben sie wegen der Fülle ihrer Verpflichtungen keine Zeit dazu, dann denken sie, wie können übelgesinnte Populisten nur auf die Idee kommen, der Migrationspakt sei das Einfallstor für Millionen Migranten? Absolut absurd! Da reimen sich verrückte Spinner etwas zusammen, um Unruhe in der Bevölkerung zu schüren! Tatsächlich wissen Merkel und Maas, daß Deutschland ein kleines Land ist, in das man nicht beliebig viele Menschen hineinquetschen kann. Schon jetzt geht’s hier recht eng her, eine weitere Verdichtung wäre katastrophal für das Zusammenleben, die zwischenmenschlichen Konflikte würden exponentiell steigen und Mord und Totschlag wären an der Tagesordnung. JedermannIn kann beruhigt sein, der Migrationspakt hat nur die Funktion wie etwa der Austausch von Blumen zwischen sich Liebenden, er ist ein Zeichen wechselseitiger Sympathie, nichts weiter. Auch auf EU-Ebene wird das so gesehen, also alles palletti Spaghetti, siehe:

    https://www.mmnews.de/politik/99138-eu-studie-deutschland-kann-fast-200-mio-migranten-aufnehmen

  • Manfred Westphal
    5. November, 2018

    Lt. Regierungspressekonferenz vom 2.11.2018 wird der Pakt lediglich verabschiedet. Es erfolgt keinerlei Unterschrift. Also ist doch alles ganz harmlos ! Oder etwa doch nicht ????????

  • Eugen Karl
    5. November, 2018

    “…dass der Global Compact ohnehin nur enthält, was in Deutschland schon Rechtspraxis ist …” Damit hat das Außenministerium offen zugegeben, daß die “Flüchtlings”politik seit 2015, mit all ihrem Rechsbruch, nichts anderes war als die vorgezogene Erfüllung des Global Pact mit Schaffung eben einer neuen “Rechtspraxis”, der nun die Theorie zu folgenn hat. Illegalität wird durch die Unterzeichnung des Paktes in Legalität umgewandelt, was uns Merkel ja stets versprochen hat.

  • Stephan
    5. November, 2018

    Beim Lesen ihrer Ausführungen zu diesem Vertrag kam mir plötzlich der Gedanke, dass einzelne Positionen doch seit 2015 bereits praktiziert werden: “Nach dem Willen der Compact for Migration-Autoren haben die Unterzeichnerstaaten Migranten Ersatzpapiere auszustellen, wenn sie angeben, keine eigenen zu besitzen (dass überhaupt eine Identitätsklärung stattfinden soll, wird nicht thematisiert, genau so wenig wie eine Mitwirkungspflicht von Migranten). Außerdem sollen Migranten Zugang zu Sozialleistungen ihres Ziellandes erhalten.” Genauso verfährt unsere Regierung oder
    „Wir müssen unabhängige, objektive und qualitativ hochwertige Berichte in den Medien fördern, darunter auch Informationen im Internet, beispielsweise durch Sensibilisierung und Schulung von Medienfachleuten zu migrationsbezogenen Themen und Terminologie, Investitionen in ethische Berichtsstandards und Werbung, sowie Einstellung der Vergabe öffentlicher Mittel oder materieller Unterstützung an Medien, die Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung von Migranten systematisch fördern, ohne die Medienfreiheit einzuschränken.“

    Beides wird bei uns bereits tatkräftig umgesetzt – meiner Meinung nach ist es daher letztendlich egal, ob AM den Pakt unterzeichnet oder nicht – man wähnt sich in eigenständiger (vorauseilender) Verpflichtung und besteht auf die Unverbindlichkeit zur Beruhigung der Massen.

    • Georg B. Mrozek
      6. November, 2018

      @Stephan Verstehe ich Sie richtig? Weil die Regierung bereits einen Rechtsbruch begeht, sei es egal, was zukünftig unterzeichnet werde? Oder weil durch eine eigenmächtige am Parlament vorbeigegangene Routine eine Gewöhnung stattgefunden habe, sei es egal, diese Routine nachträglich zu hinterfragen? Oder weil Merkel etwas tut, sei es egal, ob dies rechtlich, moralisch oder politisch im Nachhinein legalisiert werde? Erst diese Egalität führt doch zur Beruhigung der Massen, indem sie zu einer Gleichgültigkeit führt: Weil Merkel etwas macht, kann niemand etwas daran ändern. Demokratie verstehe ich aber genau andersherum.

      • Stephan
        8. November, 2018

        @mrozek

        Ich halte dies für falsch – ich habe nur die vermutliche Denke der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin dargestellt. Ausserdem passt dies zum Wunsch der Bundeskanzlerin “aus Illegalität Legalität machen”.
        Wer sollte sie juristisch belangen, wenn sie quasi via UN-Resolution (wenn auch “unverbindlich”) von einer Mehrheit der Staaten dieser Welt legitimiert wurde so zu handeln wie 2015 und Folgejahre.

    • Susanne
      7. November, 2018

      Genau das hat heute Herr Dobrindt; also der, der vor nicht allzu langer Zeit eine “konservative Revolution” forderte, eher beiläufig eingestanden:
      “Deutschland hält bereits alles ein, was der Pakt fordert.”
      Die Wahlen sind vorbei und die Wähler sind so dumm wie eh und je.

  • Frank Brinkmann
    6. November, 2018

    Lassen wir doch einfach mal das ganze Migrationsgestrüpp weg und konzentrieren uns auf den wirklich relevanten Part, dieses totalitär eingefärbten Paktes. Es geht da vornehmlich um die Absicht, Medien stillegen zu wollen, deren Meinung sich mit den europäischen Initiatoren und Regierungen nicht deckt. Da sehe ich das absolute Hauptproblem. Gleichschaltung der Meinung. Abschaffung der freien Rede. Dafür dient das Migrantenthema nur als Vehikel. Wer diesen Pakt willkommen heisst, kann sich direkt mitsamt seinen Social-Media-Accounts aus dem Fenster stürzen.

  • Christoph Marloh
    6. November, 2018

    Völkergewohnheitsrecht entsteht bereits durch eine übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung der Rechtsgenossen – hier konkret der Völkerrechtssubjekte – und die allgemeine Übung.

    Diese zwei Kernelemente finden sich in der Definition des Art. 38 Abs. 1 b des Statuts der Internationalen Gerichtshofes (IGH). Gemäß IGH-Statut ist das Völkergewohnheitsrecht neben den völkerrechtlichen Verträgen und den „allgemeinen Rechtsgrundsätzen“ eine der Rechtsquellen des Völkerrechts (Art. 38 Abs. 1).

    Rechtsrisiko 1:

    Da die Bundesrepublik Deutschland bereits seit September 2015 einer hohen Zahl von Migranten unabhängig von ihrem rechtlichen Status diskriminierungsfreien Zugang zu den Sozialsystemen verschafft hat und weiter verschafft, ist der folgende Teil des Paktes bereits heute allgemeine Übung:

    Ziel 15: Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen

    Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können.
    (Ziffer 31)

    Hinzu tritt mit der Unterzeichnung des Paktes im Dezember 2018 die übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung.

    Damit ist die Bundesrepublik Deutschland bereits ab Dezember 2018 völkerrechtlich verpflichtet, illegalen Migranten Zugang zu ihren Sozialsystemen zu verschaffen.

    Rechtsrisiko 2:

    Da die Bundesrepublik Deutschland bereits seit September 2015 keine illegalen Migranten an den Staatsgrenzen zurückweist und darüber hinaus aktiv mit eigens angemieteten Chartermaschinen aus Griechenland nach München einfliegt[i], ist der folgende Teil des Paktes in einer extensiven Auslegung bereits heute allgemeine Übung:

    Ziel 5: Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration

    Wir verpflichten uns, die Optionen und Wege für eine reguläre Migration in einer Weise anzupassen, die in Widerspiegelung der demografischen Wirklichkeit und der Realität auf dem Arbeitsmarkt Arbeitskräftemobilität und menschenwürdige Arbeit erleichtert, Bildungschancen optimiert, das Recht auf ein Familienleben wahrt und den Bedürfnissen von Migranten in einer prekären Situation gerecht
    wird, mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu verbessern und zu diversifizieren.
    (Ziffer 21)

    Hinzu tritt mit der Unterzeichnung des Paktes im Dezember 2018 auch hier die übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung.

    Damit ist die Bundesrepublik Deutschland bereits ab Dezember 2018 völkerrechtlich verpflichtet, illegalen Migranten Zutritt zu ihrem Staatsgebiet zu verschaffen.

  • J.Vans
    7. November, 2018

    Unverbindlich und keine Verpflichtungen, aber doch ist eine Unterschrift unbedingt nötig um Rechte von Migranten zu sichern. Wenn Rechte gesichert werden sollen, ist auch ein Pakt bindend.
    Dass aber bisher nicht einmal diskutiert wurde, zeigt, dass wieder einmal das deutsche Volk umgangen werden soll.
    USA, Australien, Ungarn, Österreich u.a. werden nicht unterschreiben. Auch nicht unverbindlich.
    Unverbindlich heißt ohne Unterschrift.
    Eigentlich sind dies Methoden von Hausierern, wo alles unverbindlich ist, aber unbedingt ein Abbuchungsdauerauftrag benötigt wird.

  • Susanne
    7. November, 2018

    In den letzten Monaten war ich auf so einigen bürgerlichen Demos. Meist waren wir zwischen 50 bis maximal 200 Leuten.
    So sehr ich mit den meisten Foristen hier und anderswo übereinstimme und Wut, Angst oder Resignation teile und verstehe, so sehr bedaure ich, dass es die Bürger nicht in Massen auf die Strasse treibt. Nur damit haben wir überhaupt den Hauch einer Chance.
    Was sollen Petitionen bewirken, abgesehen davon, daß das lediglich Bitten sind, die hier fehl am Platz sind, wenn die Obrigkeit Rechtsbrüche noch und noch begeht? Ich will nicht um Freiheit, Recht und Ordnung bitten, ich bestehe darauf.
    Also bitte Leute, endlich mit auf die Straße! Ich bin auch schon Mitte 50 und ja, auch ich habe einen Arbeitsplatz zu verlieren. Aber was ist der noch wert, in einer sozialistischen Diktatur ohne Freiheit?
    Xavier Naidoo, Max Otte, Bassam Tibi, Thilo Sarrazin, Erika Steinbach -wo seid ihr? Wir brauchen ein paar vernünftige, charismatische, kritische Führungspersöhnlichkeiten und schon geht’s los.
    Was haben wir zu verlieren? Alles!

  • Marcel
    7. November, 2018

    Der Beitrag bleibt offensichtlich absichtlich vage. Welche “internationalen Gerichte” sollen die Bundesrepublik bitte dazu zwingen, irgendetwas aus dem GCM umzusetzen? Wenn es so leicht ist, Juristen zu finden, die die eigene Meinung bestätigen, warum präsentieren Sie dann hier keinen? Wer oder was würde Erdogan oder Merkel davon abhalten, morgen den angeblich völkerrechtlich verbindlichen Flüchtlingspakt aufzukündigen?

  • Wolf Manuel Schröter
    8. November, 2018

    Ja, Susanne. Ich bin 71 und würde auch mitgehen. Und, Marcel, die “Bundesrepublik”, die gezwungen werden kann, muss es gar nicht: Sie wird ja von Frau Merkel “repräsentiert”. Sie setzt vorauseilend bereits alles seit 2015 konsequent um …
    Von Herrn Erdogan muss man hier gar nicht reden.

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