Beim „Westminster Free Speech Forum“ in London ging es dieses Mal vor allem um den Meinungskontroll-Apparat der EU. Ein Land zeigt besonderen Eifer bei der Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel


Das Westminster Free Speech Forum gehört zu den interessantesten Veranstaltungen in Westeuropa. Nur wenig dringt nach außen, es gelten die Chatham House Rules: Man kann über Inhalte reden und schreiben, sie aber nicht einzelnen Teilnehmern zuordnen – es sei denn, sie stimmen ihrer Nennung ausdrücklich zu. Das geschieht auch zum Schutz der Redner, beispielsweise der Gäste aus Brasilien. Der Hauptzweck der Veranstaltung besteht erstens darin, ein schon seit einigen Jahren existierendes internationales Netzwerk für die Verteidigung der Redefreiheit zu pflegen und zu erweitern. Zum Zweiten dient es dem Informationsaustausch, der auch 2026 die Erkenntnis aus den Vorjahren bestätigte: Die Strategien zur Eindämmung der Meinungsfreiheit ähneln einander verblüffend, ob in der EU, Großbritannien, Brasilien, Kanada und sogar Island.

Das Forum tagt unter Leitung seines Gründers Michael Shellenberger, Autor, Journalist und Professor an der erst vor fünf Jahren als Gegenentwurf zu der identitätspolitisch-aktivistischen Strömung an amerikanischen Hochschulen gegründeten University of Austin. In dem viktorianischen Tagungsort, der die Bruthitze trotz solider Mauern nicht ganz draußen halten konnte, ging es drei Tage lang um das Treiben des illiberalen Blobs, wie einer der Referenten die Allianz von Berufspolitik, Behörden und sogenannten Near State Organisationen, kurz NGOs nannte, wobei die Grenzen zwischen den drei Protagonisten sich meist kaum noch ausmachen lassen. Wer es mit diesem Blob – beziehungsweise, wie ihn Shellenberger nennt, Censorship Industrial Complex – aufnehmen will, muss ihn im ersten Schritt gut studieren. Die Grundregel für jede Auseinandersetzung lautet nun einmal: Kenne deinen Gegner.

In den Vortrags- und Debattentagen schälten sich zwei zentrale Erkenntnisse heraus. Zuerst: Die Hauptschlachtfelder im Kampf zwischen Meinungseinengern sowie Zensoren und den Grundrechtsverteidigern auf der anderen Seite heißen Deutschland und Irland. Deutschland, weil das, was im nach Einwohnerzahl größten EU-Land geschieht, meist nicht ohne Wirkung auf etliche Nachbarn bleibt. Und Irland, weil hier Meta, Google und X mit ihren Europaniederlassungen sitzen. Jede freiheitsfeindliche Regulierung dort betrifft also automatisch die gesamte EU mit ihren 450 Millionen Bürgern. 
Fazit zwei lautet: Weltweit nimmt die EU eine Führungsrolle auf dem Gebiet der modernen Zensur ein. An ihrem Modell orientieren sich auch Länder außerhalb, vor allem Brasilien. Die Hauptinstrumente der EU, genauer gesagt der EU-Kommission heißen Digital Services Act (DSA) und „European Democracy Shield“ (EDS).

Ein britischer Analytiker, der für eine konservative Denkfabrik außerhalb des Königreichs arbeitet, meinte in seinem Vortrag, der Zweck des „European Democracy Shield“ (deutsch: „Europäischer Schutzschild für Demokratie“) liege darin, die Funktionseliten vor dem Demos zu schützen. Wahlbeeinflussung, vor allem die Verhinderung unerwünschter Ergebnisse nannte ein konservativer EU-Abgeordneter als zweiten Zweck der Konstruktion. Auch bei dieser Erfindung beweist sich übrigens wieder wahlweise der besondere Humor der Technokraten in Brüssel, wenn es um die Erfindung neuer Namen und Abkürzungen geht: Bei „Schild der Demokratie“ dürften manche ältere Deutsche, vor allem diejenigen mit Osterfahrung, an „Schild und Schwert der Partei“ denken, das Motto der Staatssicherheit. Die im Entstehen begriffene EU-Plattform als Gegenentwurf zu X nennt sich W, was wohl für We stehen soll, aber auch Georges Perecs dystopischen Roman „W oder die Kindheitserinnerung“ anklingen lässt, der eine auf den ersten Blick weiche Diktatur in einem fiktiven Staat beschreibt. „Soma“ lautet wiederum der Name eines EU-Programms zur Bekämpfung von „Desinformation“. In Aldous Huxleys „Brave New World“ dient die gleichnamige Droge dazu, die unteren Schichten ruhigzustellen.

In dem EU-Papier zum „Schutzschild“ findet sich der folgende interessante Passus, der stark nach Huxley klingt, aber aus dem real existierenden EU-Technokratismus stammt:

„Die Kommission wird im Rahmen des Verhaltenskodex für Desinformation weiter mit den Unterzeichnern zusammenarbeiten und ein Störungs- und Krisenprotokoll für das Gesetz über digitale Dienste ausarbeiten, damit sich die zuständigen Behörden besser abstimmen können und schnell auf groß angelegte und potenziell länderübergreifende Informationsoperationen reagiert werden kann. Es wird ein unabhängiges Europäisches Netz von Faktenprüfern eingerichtet, um die Kapazitäten für Faktenchecks in allen Amtssprachen der EU zu stärken, und die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien wird neue unabhängige Überwachungs- und Analysekapazitäten zur Lageerfassung bei Wahlen oder in Krisensituationen entwickeln.“

Die Bedeutung der aufgezählten Punkte lässt sich nur erfassen, wenn man sie mit anderen zu einer Karte des entstehenden EU-Meinungskontrollkomplexes verbindet. Der Text formuliert nur leicht verschleiert das Ziel, eine bei der Kommission angesiedelte zentral operierende Digitalmedien-Überwachung zu errichten. Medienaufsicht fällt rechtlich in die Kompetenz der Mitgliedstaaten, in Deutschland gilt sie formal noch immer als Sache der Bundesländer. Faktisch übt die eigentlich zum Wettbewerbsschutz gegründete Bundesnetzagentur schon jetzt eine erhebliche Macht aus, indem sie – unter Berufung auf den DSA – sogenannte „Trusted Flagger“ ernennt, „vertrauenswürdige Hinweisgeber“, die das Netz nach „problematischen“ Meinungsäußerungen durchforsten. Genau diese Zentralisation strebt die EU-Kommission nun offenkundig für das gesamte Unionsgebiet mit ihrer „Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien“ an. Die Souveränität der Mitgliedstaaten schiebt sie dafür kurzerhand und ohne jede öffentliche Diskussion beiseite, im Fall Deutschlands sogar die Rechte der Gliedstaaten.
Bei dem „unabhängigen Netz von Faktenprüfern“ handelt es sich um einen brüsseltypischen Witz: Von der EU oder auf EU-Weisung durch die Mitgliedsstaaten bezahlte und angeleitete „Faktenprüfer“ handeln selbstverständlich nicht „unabhängig“, sondern als Agenten ihrer Auftraggeber. Mit erfrischender Klarheit spricht die Kommission aus, dass sie entscheiden will, wann eine „Desinformation“ vorliegt („Verhaltenskodex für Desinformation“), und welchen „Fakten“ die Bürger vertrauen sollen.

Ein anderes Stichwort lässt sich nicht ganz so einfach entschlüsseln: „Überwachungs- und Analysekapazitäten zur Lageerfassung bei Wahlen oder in Krisensituationen“. Der dazugehörige Verbindungspunkt findet sich im DSA, und zwar in den Artikeln 36 und 46. Sie besagen, dass die Kommission im Krisenfall („in times of crisis“) in den Betrieb von digitalen Plattformen wie X eingreifen und die Verbreitung von Informationen beschränken oder sogar komplett stoppen darf. Josef Franz Lindner, Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, wies kürzlich in einem Interview mit Tichys Einblick darauf hin, dass die DSA-Formulierung keinerlei Definition von „Krise“ enthält, genauso wenig wie einen Hinweis, wer den Krisenfall eigentlich feststellt. Mit dem „Democracy Shield“ gibt es eine Antwort darauf, allerdings keine, die zu einem Rechtssystem nach westlichen Standards passt: Die parlamentarisch faktisch nicht kontrollierte EU-Kommission bastelt sich mit der „Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien“ einfach selbst ein Gremium, das bei Bedarf eine „Krise“ ausruft, womit es wiederum der Kommission freie Hand gibt. DSA und „Democracy Shield“ bilden zusammen eine Art Ermächtigungsgesetz, mit dem Technokraten verfassungsverankerte Grundrechte jederzeit beiseite fegen können.

Welchem Zweck die Bestrebungen im Kern dienen, fasste Tomas Tobé, Mitglied des „Special Commitee on the European Democracy Shield“ in einem Interview vom April 2026 kongenial zusammen: „Wenn Sie mit der Frage anfangen: ’Kann ich der Institution trauen, kann ich der Gesellschaft trauen’ – das ist natürlich nicht, was wir weiter akzeptieren können.“


Es geht also darum, Bürger in folgsame Untertanen zu verwandeln, die nur noch staatlich geprüften Aussagen trauen und jede skeptische Befragung von Institutionen unterlassen. Für die Feststellung einer „Krise“ genügen möglicherweise schon Ausschreitungen wie nach der Beinahe-Enthauptung eines Iren in Belfast durch einen Sudanesen: Mehrere Medien, etwa der Belfast Telegraph, thematisierten prompt weniger das Verbrechen als die Tatsache, dass sich das Video davon über X verbreitete. Das Besteck zur Ausschaltung solcher Informationen liegt längst bereit.

Ein mit den politischen Prozessen in der Republik Irland bestens vertrauter Redner gab bei seinem Vortrag einen tiefen Einblick in das dichte Netzwerk der NGOs, die sich auf der Insel als Dauerlobbyisten einer stärkeren Meinungskontrolle betätigen. Allerdings zeigt sich in Irland auch eine stärkere Gegenbewegung als in Deutschland und anderen EU-Staaten. Im September 2024 ließ die Regierung nach öffentlichen Protesten den Plan für ein Gesetz gegen „Hassrede“ wieder fallen, das – wäre es zustande gekommen – die Grenzen staatlicher Eingriffe extrem verschoben hätte. Es sah unter anderem schon eine Strafbarkeit nur für den Besitz von Material vor, das einen undefinierten „Hass“ gegen Gruppen aufgrund deren „Identität“ schüren könnte.

Die damalige Justizministerin Helen McEntee meinte damals vielsagend, es gebe zurzeit einen „Mangel an Konsens“ für dieses Vorhaben, und deutete gleichzeitig an, die entsprechende Regelung würde womöglich zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt („so that will be dealt with at a later stage“). Die EU übernahm Vieles aus dem in Wirklichkeit nur scheintoten irischen Gesetzesvorhaben und ließ es in ihre „Rahmenentscheidung zur Bekämpfung von Hassrede“ einfließen. Mit dem, was dann über Brüssel kam, meinte der neue irische Justizminister Jim O’Callaghan 2025, sei er „ziemlich zufrieden“. Das Fazit lautet also: Gibt es in einem Land keine Mehrheit für ein nationales autoritäres Gesetz, übernimmt einfach die EU-Maschinerie die Durchsetzung – und das von Lappland bis Sizilien. Das muss aber noch nicht heißen, dass der NGO-Politik-Blob in Irland nicht trotzdem einen neuen Anlauf nimmt, um zusätzliche nationale Restriktionen durchzusetzen.

Der irische Vertreter beim Westminster Free Speech Forum meinte, viele Politiker des Landes besäßen nur ein geringes technisches und rechtliches Verständnis von Social Media und Künstlicher Intelligenz. Deshalb würden sie dankbar nach NGO-Ausarbeitungen greifen, deren Autoren die Papiere gern „Studien“ nennen. Wie es um die politische Kompetenz vor allem auf dem Gebiet AI steht, illustriert die Forderung des irischen Unterhausabgeordneten und mittlerweile Ex-Vorsitzenden des irischen AI-Komitees Malcolm Byrne, der erklärte, Irland sollte AI-Programmen „EU-Werte einflößen“ – auf welche Weise auch immer –, um „EU-Überzeugungen weltweit zu promoten“. (Byrne trat vom Komitee-Vorsitz am 11. Juni wegen einer Trunkenheitsfahrt zurück).

Den interessantesten Einblick bot ein Konferenzvortrag über den Komplex aus Politik, Behörden und NGOs in Deutschland. Denn er stützte sich auf interne Unterlagen, die informelle Gespräche zwischen deutschen Regierungsvertretern und Repräsentanten von US-Plattformunternehmen dokumentieren. In sehr vielen dieser Begegnungen in den Jahren 2023 und 2024, also in der Biden-Ära, als Facebook und Google Inhalte sehr viel schärfer kontrollierten als heute, lauteten die Gesprächsthemen: Durchsetzung der EU-DSA-Richtlinien zur Bekämpfung von „Desinformation“. Und immer wieder findet sich in dem Papier der Hinweis, dass die besprochenen Inhalte nicht in die Öffentlichkeit gelangen sollten.
So traf sich beispielsweise der damalige Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Scholz-Vertraute Jörg Kukies mit dem President of Global Affairs von Google, um über Künstliche Intelligenz zu reden. „Eine Veröffentlichung der Gesprächsinhalte war nicht vorgesehen“, heißt es in der Akte. Um den Digital Services Act „und Umgang mit Fehl- und Desinformation“ ging es am 8. November 2023 bei einem Treffen des damaligen Bundesverkehrsministers Volker Wissing mit dem für Regierungsbeziehungen zuständigen Manager von TikTok. Nur einen Tag später saß Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt mit demselben TikTok-Manager zusammen. Thema: „Desinformation und Digital Services Act“. Und: „Eine Veröffentlichung der Gesprächsinhalte war nicht vorgesehen.“ Ähnliche Zusammenkünfte finden mit hochrangigen Vertretern von Meta und YouTube statt (siehe Abbildung unten).
Am 24. April 2024 traf der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller mit Managern von Google und YouTube zum „Gespräch über die Vorkehrungen zu den Risikobewertungen und Risikominimierungsmaßnahmen nach Art. 34/35 DSA (in Hinblick auf Wahlen)“ zusammen. Vermerk: „Nicht für die ÖA (Öffentlichkeitsarbeit) geeignet.“

Hochrangige Amtsträger der Ampelregierung widmeten sich also mit großem Zeitaufwand der Umsetzung von EU-Richtlinien zur Netzkontrolle. Man erfährt außerdem, dass sich die Bundesnetzagentur jetzt auch im weitesten Sinn eine Zuständigkeit für Wahlen zuschreibt. Wie Netzkontrolle und Wahlen zusammenhängen, weiß man spätestens nach der Annullierung der zweiten Präsidentschaftswahl-Runde in Rumänien: 2024 erklärte das rumänische Verfassungsgericht die Stichwahl einfach für ungültig. Begründung: Es habe einen nicht näher spezifizierten „Einfluss von außen“ via TikTok gegeben. Apropos Einfluss von außen – diese bis dahin beispiellose Reaktion auf eine Entscheidung der Wähler fand mit ausdrücklichem Segen und offenbar sogar auf Anregung der EU-Kommission statt. EU-Kommissar Thierry Breton erklärte damals: „Wir haben es in Rumänien getan, und wir werden es offensichtlich, falls nötig, auch in Deutschland tun müssen.

Die staatliche Seite verfügt bei Gesprächen mit Vertretern von Meta, Google und TikTok über ein Drohinstrument von schwerem Kaliber: Bei Verstößen kann die EU den Plattformen Geldstrafen bis zur Höhe von sechs Prozent des Jahresumsatzes auferlegen. Gegen X verhängte die EU-Kommission Ende 2025 schon eine noch relativ kleine Geldstrafe von 120 Millionen Euro mit der bizarren Begründung, das Unternehmen würde die Öffentlichkeit mit dem weiß-blauen Haken in den Nutzerprofilen „irreführen“. Dabei erklärte X immer wieder, dass dieser Haken nicht den Nutzer verifiziert, sondern für eine Extrazahlung erweiterte Möglichkeiten bietet, etwa die Korrektur noch eine Stunde nach der Veröffentlichung. Ein Strafverfahren gegen TikTok stellte die Kommission dagegen ein.

Der ursprünglich von seinem Parteifreund Robert Habeck ins Amt gehobene Klaus Müller blieb auch nach dem Regierungswechsel. Seine Bundesnetzagentur baut er, siehe oben, systematisch zu einer Meinungskontrollbehörde um. Er kündigte mehrmals an, „hart“ gegen X vorgehen zu wollen. Wer Müllers Wortmeldungen verfolgt, macht sich keine Illusionen über seine Ansichten zu Redefreiheit und Grundrechten überhaupt. Der Behördenchef erklärte 2024 anlässlich der Einsetzung von Trusted Flaggern: „Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden.“ Müller beschränkt also das, was er verbannen will, ausdrücklich nicht auf „illegale Inhalte“ – wobei auch hier die EU-Definition keine scharfe Eingrenzung vorsieht –, sondern dehnte die Bekämpfungszone schon vor zwei Jahren ausdrücklich auch auf legale Meinungsäußerungen aus. Seine Behörde besitzt offiziell die Zuständigkeit für die Durchsetzung des DSA in Deutschland, sie fungiert also faktisch als Außenstelle der EU-Kommission. Formal untersteht die Bundesnetzagentur Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, CDU. An Müllers Kurs änderte der Regierungswechsel in Berlin aber nicht das Geringste.

In kaum einem anderen EU-Land geht der Aufbau des industriellen Zensurkomplexes so schnell und gründlich voran wie in Deutschland. Frankreich folgt dichtauf. Präsident Emmanuel Macron erklärte dort vor kurzem die Idee der freien Rede für „reinen bullshit“, solange die Nutzer nicht wüssten, wie sie durch die Informationen geführt würden. In Macrons Rede tauchte auch prompt der unvermeidliche Begriff „Hassrede“ auf. Das entspricht ziemlich genau der Idee hinter dem EU-Faktenchecker-Netz, das bestimmten, nämlich willkommenen Informationen eine Art staatliches Gütesiegel verleihen soll.
Ein wesentliches Fazit der Londoner Tagung lautet: Der Ausbau des Zensurkomplexes befindet sich in seiner Endphase. Einen Überblick erhält man nur auf wenigen Veranstaltungen dieser Art und in einigen Medien. In Parlamentsdebatten, Talkshows und Haltungsmedien kommt das Thema schlicht nicht vor. Deshalb stellt es schon einen Wert an sich dar, diese Aktivitäten ins Licht zu ziehen. Denn der Blob fühlt sich in der grauen Zone jenseits der Öffentlichkeit am wohlsten.
Das Ausleuchten der Szene allein genügt noch nicht. Aber ohne Kenntnis dessen, was gerade abläuft, lässt sich eine Gegenbewegung nicht organisieren.

 

 

 

 


Dieser Text erscheint auch auf Tichys Einblick.


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