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Fake-Nuss der Woche:

Nein, der UN-Menschenrechtsausschuss hat nicht entschieden, dass Klimaflüchtlinge nicht abgeschoben werden dürfen

Unter der Überschrift „Klimaflüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden“ meldete der Deutschlandfunk am 20. Januar 2020: „Der UNO-Menschenrechtsausschuss hat entschieden, dass Regierungen keine Flüchtlinge in ihre Heimatländer abschieben sollten, wenn diese aufgrund des Klimawandels lebensbedrohlichen Risiken ausgesetzt sind.“


Das UN-Gremium, so der Sender, habe damit auf eine Beschwerde eines Bürgers des Inselstaats Kiribati reagiert:
„Verhandelt wurde der Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati, einem kleinem Inselstaat im Pazifik. Wie der „Guardian“ berichtet, floh Teitiota nach Neuseeland, nachdem der Meeresspiegel in seinem Heimatland angestiegen war.“

An dem Beitrag des Deutschlandfunks ist vieles falsch und irreführend. Das beginnt mit seiner Illustration auf der DF-Webseite, die das Foto von afrikanischen Migranten auf einem Schlauchbot im Mittelmeer zeigt. Zusammen mit dem Wort „floh“ suggeriert der Sender, Teitiota sei unter höchster Gefahr für Leben und Gesundheit von der kiribatischen Insel Tarawa nach Neuseeland gekommen. Tatsächlich reiste Teitiota 2013 nach Neuseeland ein und beantragte dort Asyl mit der Begründung, der steigende Meeresspiegel – und damit verbunden Süßwassermangel und Landknappheit – machten ihm das Leben in seiner Heimat unmöglich.
Das Gericht in Neuseeland lehnte allerdings seinen Asylantrag ab – weil es nach gründlicher Prüfung keine konkrete Bedrohung für Teitiota ausmachen könne. Weder sei er konkret Opfer von Landmangel oder Wassermangel gewesen, noch fehle ihm in Kiribati, einer Inselgruppe, die eine Fläche von insgesamt 811 Quadratkilometern umfasst, tatsächlich Platz zum Leben. Auch falle er grundsätzlich nicht unter die Flüchtlingskonvention:

“There was no evidence that he had no access to potable water, or that the environmental conditions that he faced or would face on return were so perilous that his life would be jeopardized. For these reasons, he was not a “refugee” as defined by the Refugee Convention.”

Der Menschenrechtsausschuss hatte nicht grundsätzlich zu entscheiden, was mit denjenigen geschehen soll, die sich selbst als Klimaflüchtlinge bezeichnen. Zu entscheiden war die konkrete Frage, ob das Gericht in Neuseeland, das Teitiota zurückgewiesen hatte, damit dessen Menschenrechte verletzte. Der UN-Menschenrechtsausschuss kam zu dem Schluss, das sei nicht der Fall gewesen. Das Urteil in Neuseeland sei aus guten Gründen so ergangen.

Im Deutschlandfunk heißt es an einer Stelle im Text, und so weit richtig:

„In Neuseeland wurde sein Asylantrag abgelehnt und Teitiota abgeschoben – nach Ansicht des UNO-Menschenrechtskomitees zu Recht, weil Teitiota noch keinen lebensbedrohlichen Risiken ausgesetzt gewesen sei.“

Von „noch“ hatte das Gericht allerdings nicht gesprochen. Es hatte keine lebensbedrohlichen Risiken sehen können.
Der UN-Menschenrechtsausschuss akzeptierte in seiner Entscheidung nicht nur das Urteil des neuseeländischen Gerichts. Es sah ausdrücklich keine Verletzung der Menschenrechte Teitiotas:

“Without prejudice to the continuing responsibility of the State party to take into account in future deportation cases the situation at the time in the Republic of Kiribati and new and updated data on the effects of climate change and rising sea-levels thereupon, the Committee is not in a position to hold that the author’s rights under article 6 of the Covenant were violated upon his deportation to the Republic of Kiribati in 2015.”

Trotzdem heißt es beim Deutschlandfunk weiter, um die Überschrift zu rechtfertigen:

„Dennoch könnte die Einschätzung des Komitees Signalwirkung haben. Denn es verwies darauf, dass künftig in jedem Einzelfall geprüft werden solle, ob ein Anspruch auf Schutz besteht. Und das Komitee wagte auch eine Prognose: Wenn die internationale Gemeinschaft keine umfassenden Maßnahmen für den Klimaschutz ergreife, hätten in Zukunft viele Flüchtlinge Anspruch auf Asyl und dürften nicht mehr abgeschoben werden.“

Die erste Aussage ist eine Binse: In einem Asylverfahren muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob Anspruch auf Schutz besteht. Darin besteht das Verfahren ja gerade. Bei der zweiten Aussage handelt es sich nicht um eine „Prognose“, sondern um eine Wenn-dann-Formulierung.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellt – wenig überraschend – fest, dass, wenn es nicht zu dem kommt, was er als Klimaschutzmaßnahmen für nötig hält, sich die Situation von Menschen in bestimmten Ländern verschlechtern könnte, und dass dann ein Abschiebeverbot (non-refoulment obligation) von Zielländern greifen könnte. Das wäre insbesondere der Fall, wenn ganze Inseln (oder Länder) im Wasser versinken würden:

„The Committee is of the view that without robust national and international efforts, the effects of climate change in receiving states may expose individuals to a violation of their rights under articles 6 or 7 of the Covenant, thereby triggering the non-refoulement obligations of sending states. Furthermore, given that the risk of an entire country becoming submerged under water is such an extreme risk, the conditions of life in such a country may become incompatible with the right to life with dignity before the risk is realized.“

An keiner Stelle schätzt die UN-Organisation allerdings ein, für wie wahrscheinlich sie das hält, und wie viele Menschen davon betroffen wären. Kurzum: Eine Prognose wagt sie gerade nicht. An anderer Stelle vermerkt der Ausschuss, dass die Regierung von Kiribati schon seit Jahren Schutzmaßnahmen ergreife.

Zu der Flächenentwicklung von Kiribati gibt es interessante Untersuchungen, die allerdings in dem Bericht des Deutschlandfunks nicht vorkommen. Die Wissenschaftler Naomi Biribo und Colin Woodroffe von der Universität Wollongong in Australien kamen 2013 durch die Auswertung von Luftbildern zu dem Ergebnis, dass vor allem die Fläche der Hauptinsel zugenommen habe:

„Low-lying reef islands on atolls appear to be threatened by impacts of observed and anticipated sea-level rise. This study examines changes in shoreline position on the majority of reef islands on Tarawa Atoll, the capital of Kiribati. It investigates short-term reef-island area and shoreline change over 30 years determined by comparing 1968 and 1998 aerial photography using geographical information systems. Reef islands have substantially increased in size, gaining about 450 ha, driven largely by reclamations on urban South Tarawa, accounting for 360 ha (~80 % of the net change).“

An anderen Stellen gebe es Erosionen der Küstenlinie – allerdings nicht durch den Klimawandel, sondern vorwiegend durch menschliche Aktivitäten vor Ort.

Fazit: Mit seiner Überschrift, einem unpassenden Foto und einer ungenauen und sehr selektiven Wiedergabe der UN-Entscheidung liefert der Sender seinem Publikum ein hochgradig verzerrtes Bild. Die Überschrift hätte stattdessen heißen müssen: „UN-Menschenrechtskomitee weist Beschwerde eines Einwohners von Kiribati ab – und sieht ihn nicht als Klimaflüchtling“.


 

Der Text erschien auch auf Tichys Einblick.

 


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13 Kommentare
  • Materonow
    23. Januar, 2020

    Wieder ein Beweis für die Feeknüsse des Haltungsjournalismus unserer Medien.
    Der Grundsatz Hans-Joachim Friedrichs an seine Journalismusschüler sinngemäß:

    “Mache NIE eine Sache zu deiner eigenen, auch wenn sie dir noch so sympatisch ist”!
    hat heute im Zeitgeistalter der Reschkes und Restles keine Bedeutung mehr.

  • Dr. habil. W. Manuel Schröter
    23. Januar, 2020

    Staatlich gesteuerte Panikmache? Nein, bewusst gestreut, um dem deutschen Michel langsam ins Hirn zu träufeln, dass noch mehr Immigration zu erwarten und von Deutschland (Europa will sie ja nicht wirklich, oder?) aufzunehmen ist. Immer lustig voran in die deutschen Sozialsysteme: Man bekommt hier alles geschenkt, das spricht sich herum. Danke für diese Analyse der Falsch-Informationen: Das Ganze ist so hinterhältig, es ist nachgerade erbärmlich, wie wenig allgemein darauf reagiert wird.

  • fröhlicher Landmann
    23. Januar, 2020

    Na na, da wollte doch nicht etwa der DLF wieder seine eigene Wunschrealität schaffen? Danke, Herr Wendt, Sie zeigen immer wieder schön, dass Journalismus auch mit einem Interesse an der Wahrheit zu tun haben sollte.
    Und weiter sägen die öffentlich rechtlichen Medien an ihrem eigenen Bein…

  • Andreas Dumm
    23. Januar, 2020

    Das also ist der Deutschlandfunk. Man halte sich das einmal vor Augen: Der “Deutschland-Funk”! Und was bringt dieser Deutschlandfunk? Ein Programm der Verdummung. Das böse Wort ist angemessen und genügt zur Kennzeichnung. Denn ein Journalismus dieser “Qualität” ist imstande, Deutschland im Alleingang zu erledigen und “verbrannte Erde” in den Köpfen zu erzeugen. Was mittlerweile allein zu zählen scheint, ist die Haltungsnote. Ich wende mich mit Grausen vor diesen überbezahlten Narzißten! Man sollte sie Verdummungsleugner nennen.

    • Andreas Rochow
      24. Januar, 2020

      Bei der Zielgruppe “Indoktrinierbare und für linke antideutsche Manipulation empfängliche Jugendliche im Netz” lässt der Deutschlandfunk das “Deutschland” einfach weg und nennt es “funk”. Nicht jedem, der diesem Kanal auf den Leim geht, offenbart sich gleich, dass er zwar nach Alternativen suchte, aber wieder bei der öffentlich-rechtlichen Staatspropaganda gelandet ist.

  • Fantomas
    23. Januar, 2020

    Zum Thema DLF empfehle ich heute den Kommentar in der NZZ (nzz.ch). (Wobei der noch harmlos ist, man hätte viel härter formulieren könen).

    • Gerhard Lenz
      24. Januar, 2020

      Danke für saubere journalistische Arbeit. Dass die Hörer dieses Senders gezwungen werden, für ihre eigene Desinformation zu bezahlen, ist und bleibt der eigentliche Skandal.

  • Andreas Rochow
    23. Januar, 2020

    Dem Deutschlandfunk ist auch keine Relotiade zu billig, um seiner Verantwortung als regierungstreues Propagandamedium nachzukommen. Kiribati und Claas Relotius – da war doch mal was! Unerhört, wie sich die Wahrheit der ö.-r. Medienmacht aus Köln in den Weg stellt.

    Vielen Dank, verehrter Alexander Wendt, fürs genaue Hinschauen. Die Aktivisten vom DLF sind soviel weiter von uns entfernt als Kiribati! Grundsätzlich sollte auch festgestellt werden, dass kein demokratischer Rechtsstaat sich von einer UN-Kommission Vorschriften machen lassen kann und darf! Noch findet die Gesetzgebung in unseren frei gewählten Parlamenten statt. In allen Fragen folgen sie demokratischen Mehrheiten und haben es nicht nötig, sich von nationalen oder internationalen außerparlamentarischen Interessengruppen nötigen zu lassen. Für Demokraten war das solange eine Binse, bis es “Mode” wurde, sich mit Öko- und Menschenrechts-Scheinargumenten von diesem demokratischen Weg zu entfernen. Stramme Staatsmedien wie der DLF tun ihr Möglichstes, um diesen Irrweg voranzutreiben. Da muss dann schon mal gelogen werden – für die gute Sache, versteht sich.

  • Joseph
    23. Januar, 2020

    Muss man denn heutzutage echt alles infrage stellen? Da wird man ja schizophren.
    Danke, Herr Wendt.

  • Hans Krüger
    23. Januar, 2020

    Klasse Artikel Herr Wendt . Ach, der Deutschland Funk ist bei mir ausgemustert. Wir leben in einer Zeit die ist zum Fürchten in Deutschland .

  • Frank Frei
    24. Januar, 2020

    Darf ich jetzt nach Monacco auswandern, weil es mir hier zu kalt ist?

  • Max Mertens
    24. Januar, 2020

    Lustig, lustig! DLF hat übrigens prompt reagiert. Das Bild wurde schon ausgetauscht.
    Der Funk aller Detuschten(sic!) schreibt unter die Meldung jetzt:

    “Anmerkung der Redaktion: Unsere Darstellung dieser Entscheidung des UNO-Menschenrechtsausschusses ist auf Kritik gestoßen. Wir prüfen diese Kritik derzeit. Die Meldung war zunächst mit einem Archivbild versehen, das Flüchtlinge auf dem Mittelmeer zeigte. Da das Bild nicht zum Inhalt passte, haben wir es ausgetauscht.”

  • Stephan
    25. Januar, 2020

    Bei aller Abneigung gegen den Deutschlandfunk: viel anders würde ich die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses auch nicht lesen. Die Überschrift vom DLF, “Klimaflüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden”, ist eine sinnvolle Übersetzung von: “the UN Human Rights Committee* has stated that countries may not deport individuals who face climate change-induced conditions that violate the right to life.”
    (https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=25482&LangID)

    Hier noch das Dokument auf Deutsch: https://unric.org/de/220120-ohchr/.
    Da heißt’s, “der Ausschuss [legte] neue Standards fest, die den Erfolg künftiger Asylanträge im Zusammenhang mit dem Klimawandel erleichtern könnten.
    Der Ausschuss stellte klar, dass Asylsuchende nicht [!!] nachweisen müssen, dass ihnen in ihrem Heimatland unmittelbarer Schaden droht. Klimabedingte Ereignisse können nämlich sowohl plötzlich als auch durch langsam einsetzende Prozesse auftreten.”

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