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1 Kommentar
  • A. Iehsenhain
    29.08.2022

    „Plattformgewährung“, „Plattformaneignung“…Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Vielleicht kann man auch beides zusammenlegen zur „Plattwalzung“. Kulturelle Aneignung aus dem Dritten Reich dagegen, das hört ja gar nicht mehr auf: „Indiana Jones“, „Inglourious Basterds“, „Die Akte Odessa“, „Der Marathon-Man“, „Boys from Brazil“…Jetzt hätte ich noch beinahe geschrieben „Kampf gegen Rechts“ von Nancy Faeser – aber das fällt unter ‚einheimisches Kulturgut und gleichzeitigen Schaukampf dagegen’…

  • Thomas
    01.09.2022

    Was ist da eigentlich los

    Für die kulturelle Aneignung in Teilen der heutigen Staaten Volksrepublik China, Burundi, Ruanda, Tansania, Namibia, Kamerun, Gabun, Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Nigeria, Togo, Ghana, Papua-Neuguinea, und mehrere Inseln im Westpazifik und Mikronesien heraus, für derlei interssiert sich die maßgebliche zeitgenössische Gerechtikeits-Forschung naturgemäß … weniger. Natürlich nicht.

    … oder vielleicht geben ja doch irgendwie, irgendwo, irgendwann irgendwelche Spinner ihre Autos und Handys an die UN zurück. Vielleicht ja in Marokko. Oder in Namibia. Oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Wer weiß. Wenn die Leute besoffen genug sind, dann …