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Justus Hempel
03.08.2020Klar, es gibt formell noch so etwas wie Meinungs(äußerungs)freiheit. Aber wer eine Meinung äußert oder (siehe Zeller-Karikatur) auch nur die Meinung eines anderen „liked“ oder teilt, die von der verordnetetn Einheitsmeinung abweicht, muss halt mit heftigem „Widerspruch“ (typisches Kanzler-Geschwurbel) rechnen. Dass so ein „Widerspruch“ auch mal ein Faustschlag ins Gesicht sein kann, das „Abfackeln“ eines Autos, das Beschmieren von Hauswänden, Verteilen von „Steckbriefen“, das Verweigern eines Bankkontos, Stammtischs oder Versammlungsraumes, ein überraschender Besuch durch die Polizei, die Vernichtung beruflicher/wirtschaftlicher Existenzen durch Entlassung oder Boykott, die Verhinderung von Demonstrationen und Versammlungen durch sogenannte „Gegendemonstrationen“ oder die komplette Ausgrenzung einer demokratischen Partei vom politischen Diskurs….., all das haben sich die derart vom „Widerspruch“ Betroffenen halt selbst zuzuschreiben. Meinungsfreiheit bedeutet schließlich nicht, dass man von ihr Gebracuh machen MUSS, sondern nur, dass man von ihr Gebrauch machen KANN. Wer „Widerspruch“ scheut, sollte klugerweise keinen Gebrauch von ihr machen. Und deswegen machen auch nur noch wenige von ihr Gebrauch. 🙂