Ein Ziel der Fernandes-HateAid-Kampagne besteht darin, den absurden Begriff „digitale Gewalt“ fest zu verankern. Die Idee, auch legale Worte auf eine Stufe mit physischen Angriffen zu stellen, dient einem politischen Zweck: der Sprachkontrolle
Die Affäreninszenierung Fernandes-HateAid-Neubauermilieu läuft nach dem Schema einer Nummernrevue ab: zum Auftakt die Zündung des Feuerwerks in Gestalt eines Spiegel-Titels mit der Zeile „Du hast mich digital vergewaltigt“, dann Auftritt der Justizministerin mit dem passend zugeschnittenen Gesetz gegen „digitale Gewalt“, zeitgleich Demonstrationen, Fernsehgericht bei Caren Miosga, mittlerweile Zweit- und Drittverwertung mit der ganz allgemeinen Ausrichtung auf den (weißen, einheimischen) Problemmann, um endlich von dem Ursprung der Affäre wegzukommen, da der faktische und juristische Substanzmangel der Fernandes/Ulmen-Geschichte sich selbst mit größter Anstrengung nicht mehr wegreden lässt.
Es handelt sich alles in allem um die spezielle Art Nummernrevue, bei der es praktisch nichts zu sehen gibt. Mittlerweile wissen diejenigen, die der Sache überhaupt zu folgen versuchten, dass Fernandes ihrem Ex-Mann Christian Ulmen weder die Erstellung von „Deepfakes“ noch den Versand pornografischer Aufnahmen von ihr vorwirft. Ein Ermittlungsverfahren in Deutschland stellte die Staatsanwaltschaft Itzehoe schon 2025 ein, weil Fernandes trotz Aufforderung keine sachdienlichen Belege schickte. Die Justiz auf Mallorca setzte nach der Anzeige durch die Schauspielerin das Ermittlungsverfahren gegen Ulmen erst einmal aus, weil sie es aus welchen Gründen auch immer versäumte, eine dafür notwendige notarielle Erklärung vorzulegen. In Itzehoe prüft die Staatsanwaltschaft derweil, ob Ulmen möglicherweise das Delikt der Nachstellung begangen haben könnte. Die eigentliche Affäre schrumpelt von ihrem angeblich republikerschütternden Ausmaß auf einen Trennungskrieg zweier D-Prominenter zusammen. Üblicherweise begleiten die traditionellen bunten Blätter diese Geschichten. In diesem Fall übernahm der Spiegel den Job.
So weit zu der Faktenlage, die allerdings wie schon bei der „Correctiv“-Wannsee-Story, bei dem Medienfeldzug gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann, in der Causa Hubert Aiwanger und bei vielen anderen ähnlichen Kampagnen kaum eine Rolle spielte.
Die FAZ meinte nach der fernsehöffentlichen Verhandlung in der Show von Caren Miosga mit Collien Fernandes, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und der themenflexiblen Aktivistin Theresia Crone, aber ohne Ulmens Anwalt, die Moderatorin habe in der Sendung die Affäre und deren „politische Dimension“ sauber voneinander getrennt. Nur ergibt sich aus der Fernandes-Ulmen-Angelegenheit selbst überhaupt nichts Politisches.
Die politische Dimension beginnt mit der Bewirtschaftung der Sache durch Mandatsträger, Vorfeldorganisationen und Medien. Und die reicht weit über die unmittelbare Politik hinaus, nämlich in die Sprache. Ein wesentliches Ziel der Kampagne besteht darin, die Wendung digitale Gewalt fest in der Öffentlichkeit zu verankern. Die überwiegend steuergeldfinanzierte gemeinnützige gGmbH HateAid, die wiederum seit Jahren mit Fernandes kooperiert, gehört zu jenen, die den Begriff so lange wiederholten, bis ihn Amtsträger und Journalisten in ihr Repertoire aufnahmen. Hubigs Entwurf, der jetzt auf der langsam ausrollenden Welle schnell durch den Bundestag soll, nennt sich „digitales Gewaltschutzgesetz“. Miosga gab ihrer Sendung den Titel „Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?“ Und manche Journalisten geben ganz von selbst ihr Bestes, um ihrem Publikum nahezubringen, dass in der virtuellen Welt schlimmere Gefahren lauern als an der dunklen Bahnhofsunterführung.
In Hubigs Gesetz geht es im Kern nicht um den Schutz von Frauen, sondern um eine automatisierte biometrische Gesichtserfassung im gesamten Internet, die der Staat für alles Mögliche nutzen kann, außerdem um eine Illegalisierung auch von satirischen Bildmontagen, es steckt also wie bei vielen anderen Paragraphen etwas ganz anderes drin, als der Name suggeriert. Die meisten Medien übernehmen digitale Gewalt ansatzlos und befördern den Begriff damit zumindest in eine Realität zweiter Ordnung. In der ersten Ordnung der Wirklichkeit, die früher auch als die einzige galt, gibt es keine digitale oder virtuelle Gewalt.
Die Polizeistatistik weist Gewalttaten in einer eigenen Kategorie aus, und alle dort aufgeführten Delikte beziehen sich auf physische Gewaltausübung. Im digitalen Raum finden zweifellos Straftaten statt, auch schwere, die Menschen auf lange Sicht schädigen können. Aber man kann jemanden genauso wenig digital vergewaltigen, wie man einem Menschen digital das Nasenbein brechen kann. Der Begriff digitale Gewalt ähnelt der Wendung antimuslimischer Rassismus. Beide bezeichnen, was nicht existiert, aber als Sprachwerkzeug in der Hand ihrer Erfinder und Benutzer mit realen Folgen auf die Gesellschaft einwirkt.
Antimuslimischer Rassismus steigert den von Ajatollah Chomeini popularisierten Kampfbegriff Islamophobie, der dazu dient, jede Kritik am politischen Machtanspruch des Islams zu pathologisieren und ins Reich der Irrationalität zu rücken. Der Islam nimmt auf diese Weise die Position des Normalen ein, die angebliche Phobie (also nicht Kritik oder Ablehnung) den Platz der behandlungsbedürftigen Normabweichung. „Antimuslimischer Rassismus“ macht aus der normwidrigen Ablehnung des Islams beziehungsweise seiner Ausbreitung im Westen nicht nur eine Krankheit, sondern eine Gesellschaftsgefährdung.
Der Vorwurf des Rassismus lässt demjenigen, dem er gilt, keinerlei Rechtfertigungsmöglichkeit, jedenfalls nicht auf offiziellen Bühnen. Die Schöpfung digitale oder virtuelle Gewalt greift noch wesentlich weiter aus: Sie erklärt zunächst einmal das Internet, aber eigentlich die gesamte öffentliche Sprache zur Gefahrenzone, die der Überwachung, Regulierung und Begrenzung bedarf, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Und zwar um so mehr, als der Staat sich um die Sicherheit im analogen öffentlichen Raum nur noch begrenzt kümmert.
Die Vorstellung, dass bestimmte Worte Menschen nicht im metaphorischen Sinn, sondern ganz real gefährden und schädigen, entstand vor etwa zehn Jahren in einem ganz bestimmten Ursprungsmilieu. Sie gehört zu den Grunddogmen der Erwachtenbewegung, also dem sogenannten Wokism. Ganz am Anfang ihres Triumphzugs an den großen US-Universitäten stand die Forderung nach Safe Spaces innerhalb der Hochschule, ein Schutzraum vor Worten und Meinungen, von denen sich Studenten angeblich verletzt und bedroht fühlten. Im zweiten Schritt versuchten die Aktivisten, den gesamten Campus zu einem Safe Space zu machen. Die Traumatisierung lauerte schließlich überall, auch und gerade im Hörsaal.
Mit der gleichen Begründung führte ein Bündnis aus erwachten Studenten und Lehrkräften Triggerwarnungen für Bücher ein: Auch sie sollten Studenten bewahren, Schäden durch die Lektüre davonzutragen. Den Begriff der Traumatisierung stellten die Erwachten ganz selbstverständlich auf eine Stufe mit körperlicher Gewalt, wenn nicht sogar ein halbes Treppchen höher. Parallel etablierten die gleichen Kräfte die sogenannte Sprecherposition. Das bedeutete: Nicht mehr alle konnten sich gleichberechtigt zu allen Debattenthemen äußern. Die Vulnerablen und Marginalisierten – zwei weitere Wortprägungen aus dieser Zeit – erhielten erst einmal im akademischen Leben, nach und nach in anderen Organisationen und irgendwann in vielen Unternehmen eine privilegierte Rolle, allerdings nur, solange sie auch die richtigen Inhalte verbreiteten.
Auf der anderen Seite sollten sich Angehörige der weißen Mehrheitsgesellschaft nur noch eingeschränkt und zu manchen Themen gar nicht äußern. Auch hier galten natürlich ein paar Ausnahmen. In Wirklichkeit schützte diese Praxis keine Minderheiten, sondern die Definitionshoheit der Erwachten. Viele Amerikaner hielten diese Entwicklung für Erscheinungsformen, die sich auf das Milieu der loony left in den Universitäten beschränkte. Sie irrten sich. In ganz ähnlicher Weise irren sich auch alle, die in Deutschland die Wirkung von Begriffen wie „virtuelle Gewalt“ und anderer Containerbegriffe unterschätzen.
Spätestens 2020, im Jahr der Black-Lives-Matter-Proteste (BLM) und Ausschreitungen nach dem Tod von George Floyd, herrschte diese Ideologie schon weit über die Universitäten hinaus. Im selben Jahr feuerte das Meinungsforschungsinstitut Civis Analytics seinen führenden Datenanalysten David Shor. Sein Vergehen bestand darin, dass er einen (schwarzen) Politikwissenschaftler zustimmend zitierte, der die Ansicht vertrat, dass gewalttätige Straßenproteste wie die im BLM-Umfeld die Wahlchancen der Demokraten schmälern würden. Die Anschuldigung gegen Shor lautete, er habe als Weißer kein Recht, irgendeine Kritik an BLM zu üben. Er missachtete also das Prinzip der Sprecherposition, es half ihm auch nichts, dass er, ein Linksliberaler, 2014 zum Wahlkampfteam von Barack Obama gehörte. Normalerweise genügt eine Äußerung wie die von Shor auch in den USA nicht, um jemandem zu kündigen, zumal er nichts Beleidigendes oder Falsches verbreitet hatte. Die Begründung lautete deshalb, farbige (und auch haltungsbewusste weiße) Mitarbeiter fühlten sich in Shors Nähe nicht mehr sicher. Damit beseitigten sie ganz bewusst die Grenze zwischen subjektiv von einigen als störend empfundenen Worten und einer echten Bedrohung.
Das Muster wiederholte sich dutzendfach, in Universitäten, Institutionen, aber auch bei der US-Niederlassung des Sportartikel-Herstellers Adidas, der sein einziges weibliches Vorstandsmitglied Karen Parkin 2020 kündigte, weil sie in einer Sitzung in den USA meinte, die Niederlassung müsste sich nicht zu Floyd und BLM positionieren, denn es gebe bei Adidas keine Rassenprobleme. Auch hier erklärten Kollegen ihre Arbeitsumgebung für unsicher, so, als wäre der Managerin jetzt alles Mögliche zuzutrauen. Das gleiche Spiel wiederholte sich dutzendfach an Hochschulen: Mit der Behauptung von Studenten, sie fühlten sich nicht nur traumatisiert, sondern generell nicht mehr sicher, ließen sich Lehrkräfte entfernen, etwa die Kunstdozentin Erika López Prater, die ihren Job verlor, weil sie an der Hamline University in Minnesota in einem Seminar über islamische Kunst persische Darstellungen von Mohammed zeigte – und zwar nach einem Hinweis an ihre Studenten, wer damit aus religiösen Gründen Schwierigkeiten habe, könne ihrem Vortrag gern fernbleiben. Es blieben zwar trotzdem alle im Raum, jedoch erklärten sich anschließend zwei muslimische Studenten für traumatisiert und warfen die Empörungsmaschine an. Auch in Deutschland findet die Formel mittlerweile Anwendung, wobei das deutsche Arbeitsrecht bisher noch Schwierigkeiten macht.
Als der Leipziger Rechtsprofessor Tim Drygala sich 2025 in einem X-Post, also privat über die Linken-Chefin Heidi Reichinnek lustig machte (er hatte gepostet, seine Kühlschranktür würde nur richtig schließen, wenn er dagegen schlüge, und um ihn immer daran zu erinnern, habe er ein Foto von Reichinnek daran befestigt). Darauf meldete eine kleine Gruppe von Studenten, sie würde sich ab jetzt durch den Professor bedroht fühlen; die Linkspartei trug deren Klage in den sächsischen Landtag. Reichinnek stellte Strafanzeige gegen den Wissenschaftler, die erwartungsgemäß ohne juristische Folgen blieb. Genau das könnte sich in Zukunft ändern, wenn der Terminus digitale Gewalt immer stärker in die Gesetzgebung einsickert.
Hier zeigt sich ein kategorialer Unterschied zwischen dem Gebrauch des Begriffs der digitalen oder virtuellen und dem Begriff der körperlichen Gewalt. Die Behauptung, digitale/virtuelle Gewalt erfahren zu haben und sich durch Worte bedroht zu fühlen, bedarf – anders als bei körperlichen Übergriffen – keiner Objektivierung, zumindest dann nicht, wenn es sich nicht um definierte Straftatbestände wie echte Bedrohung, Verleumdung oder Beleidigung handelt. Über ihr Bedrohungsgefühl entscheidet die Person, die sich beklagt, nach rein subjektiven Kriterien. Allerdings, und diese dialektische Volte verstehen vor allem Bürgerliche beziehungsweise Politiker mit bürgerlicher Attitüde nicht: Was jemand subjektiv als virtuelle Gewalt empfindet, erlangt dadurch gleichzeitig einen unhintergehbaren objektiven Status.
Das Doppelspiel funktioniert also wie beim antimuslimischen Rassismus: Was in diese Rubrik fällt, entscheiden Islamvertreter. Weil der Begriff nichts Reales bezeichnet, gibt es praktischerweise auch weder Definition noch Eingrenzung.
Wenn es um echte Gewalt im öffentlichen Raum und das schwindende Sicherheitsgefühl der Bevölkerung geht, präsentieren wohlgesinnte Medienleute – beispielsweise Georg Restle in „Monitor“ – gern das Argument, es handle sich überwiegend um eine gefühlte Unsicherheit, wenn Bürger bestimmte Gegenden und generell öffentliche Verkehrsmittel am Abend meiden. Meist weisen sie auch darauf hin, dass es früher bei bestimmten Delikten höhere Zahlen gab, was allerdings nichts daran ändert, dass die Gewaltkriminalität 2025 ihren höchsten Stand seit 2005 erreichte. Nach dem Massenübergriff auf der Kölner Domplatte zu Silvester 2015/16 riet die damalige Oberbürgermeisterin Henriette Reker Frauen bekanntlich zu einer Armlänge Abstand, sie schob den Opfern also eine Teilschuld zu. Überhaupt fällt auf, wie beschwichtigend bis gleichgültig der politmediale Betrieb auf echte, also physische Gewalt reagiert, und das nicht nur im Fall der Silvesterübergriffe. Bei der Fiktion digitaler/virtueller Gewalt findet keinerlei Relativierung nach der Methode Reker statt. Keiner der NGO-Kader und auch kein Politiker gibt Tipps zum Ausweichen, die eigentlich naheliegen: Erklären Studenten einen nichtlinken Professor zur akuten Bedrohung, könnte man ihnen empfehlen, sich bei einem Hochschullehrer einzuschreiben, der ihnen politisch nähersteht, zumal an eher linken Akademikern kein Mangel herrscht. Wer sich auf dem angeblich verrohten X unwohl fühlt, dem steht es frei, jederzeit zur Plattform Bluesky oder ins Offline-Gebiet zu wechseln.
Die Forderung von HateAid geht exakt in die andere Richtung: Die NGO erklärt es zum staatlich-gesellschaftlichen Ziel, X und Schritt für Schritt das gesamte Internet so zu säubern, dass sich die von ihr vertretene Klientel dort sicher fühlt. Und das, was HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon in der aufschlussreichen CBS-Dokumentation über Attacken auf die Meinungsfreiheit in Deutschland offenherzig zu Protokoll gibt, lässt sich aus ihrer Sicht nur durch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit erreichen, die auch für bisher legale Wortmeldungen gelten soll. Denn gegen alles andere existieren ja längst Gesetze. „Eine kleine Gruppe von Leuten“, erklärte sie gegenüber den CBS-Journalisten, „kann sich auf die grenzenlose Freiheit verlassen, zu sagen, was sie wollen –, während alle anderen eingeschüchtert sind.“ Deshalb, so Ballon, brauche „Meinungsfreiheit Grenzen“ (“Free speech needs boundaries.“).
Die Behauptung, dass Leute sich aus dem Netz zurückziehen, weil sie sich dort bedroht fühlten, versuchen HateAid und andere mit Pseudostudien zu untermauern. Aber selbst die liefern keinen Beleg für die Massenflucht angeblich Eingeschüchterter. In Wirklichkeit verhält es sich natürlich genau andersherum: Eine eher kleine Gruppe, nämlich diejenigen, die ihre kulturelle Dominanz wie von Antonio Gramsci gefordert über die gesamte Gesellschaft ausdehnen wollen, die sie im Kultur-, Medien- und Wissenschaftsbetrieb schon besitzen, sehen die Meinungsfreiheit zu Recht als größtes Hindernis auf diesem Weg. Um ihr Ideal durchzusetzen, muss der offene Markt der Meinungen und Ideen verschwinden, am besten ganz, aber wenigstens in Randzonen, umstellt von Warnhinweisen. Die Lösch- und Shadowban-Praxis, die Facebook weitgehend beendete und Elon Musk mit der Übernahme von Twitter abschaffte, erschien diesen Kräften als verheißungsvolle Zwischenstufe auf dem Weg, das Ende dieser Zensurpraxis als schwerer Rückschlag.
Einzelne Organisationen wie HateAid liefern der Politik Containerbegriffe zu, die in einem Wort oder einer Wendung eine komplette Ideologie enthalten. Digitale/virtuelle Gewalt gehört dazu, aber auch andere Formeln, von denen einige aus der Medizin stammen. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen wiederholte schon öfter, die Bürger müssten gegen Desinformation geimpft werden. Der Chef des niedersächsischen Verfassungsschutzes bezeichnete in einem Interview das gesamte Internet als Sumpf, also ein Risikogebiet, in dem Infektionen entstehen, und das jeder abseits abgesicherter Pfade meiden sollten. Mit dem geplanten Gesetz gegen „digitale Gewalt“ entsteht ein neues und sehr weites Zugriffsrecht des Staates.
Parallel soll das sogenannte „Transparenzgesetz“ der Bundesnetzagentur bald die Handhabe geben, Onlinemedien von größeren Plattformen bis hin zu einem einzelnen Blogger zu durchsuchen und Beschlagnahmungen vorzunehmen, bei „Gefahr im Verzug“ auch ohne richterliche Genehmigung. Wann Gefahr im Verzug vorliegt, darf die direkt der Regierung unterstehende Bundesbehörde selbst entscheiden. Mit dem Digital Services Act (DSA) auf EU-Ebene existiert schon eine juristische Wundertüte: Die Regelung liefert die Grundlage für die Beauftragung der „Trusted Flagger“, also der „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“, die das Internet durchforsten, Meinungsäußerungen sammeln und der Justiz Hinweise geben. Das DSA enthält aber auch bisher noch nicht angewandte Instrumente, um Plattformen wie X mit Millionenstrafen zu belegen, wenn sie nicht genug löschen; im Extremfall eröffnet es sogar die Möglichkeit, sie EU-weit abzuschalten.
Die Klarnamenpflicht im Netz wäre der letzte Baustein für eine Kontrolle der Digitalwelt durch die Obrigkeit, die dann weite Gebiete beherrscht, auch wenn sie sich nicht vollständig durchsetzen lässt – ein paar Lücken bleiben immer. Eine systematische Einschüchterung von Internetnutzern funktioniert schon jetzt, sie geht nur nicht von einer ominösen kleinen Gruppe aus, die dort etwas postet, wie Ballon behauptet, sondern vom Staat, entweder direkt oder durch pseudoprivat betriebene Meldeeinrichtungen.
Im Rückblick wirkt es märchenhaft, wie die eigentlich esoterische Idee der Verletzungsgefahr durch das Wort, entstanden in damals belächelten akademischen Nischen, innerhalb weniger Jahre auf die Gesetzgebung ganzer Staaten übergreifen konnte. Unter den meisten Regierungspolitikern in der EU gilt die Überzeugung heute als mehrheitsfähig, dass es sich bei der freien Rede um eine tendenziell gefährliche Angelegenheit handelt, und bei ihrer restriktiven Kontrolle durch den Staat um eine Notwendigkeit nach dem Motto: Besser ein bisschen mehr als zu wenig. Es fällt auch nur wenigen auf, dass dieses Konzept praktisch keine Kontrolle der Kontrolleure vorsieht.
Die Operation, freie Rede zumindest stark zu begrenzen, läuft gerade in mehreren Staaten, und das im auffälligen Gleichschritt. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron erklärte kürzlich die Meinungsfreiheit zu „Bullshit“; Nutzer der digitalen Welt bräuchten jemanden, der sie durch das heikle Gebiet „navigiert“. Das entspricht ziemlich genau dem Bild vom Sumpf und den gesicherten Pfaden. Die Kategorie der Meinungsäußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“, wie sie beispielsweise die „Meldestelle antimuslimischer Rassismus“ in Nordrhein-Westfalen sammelt – dort genügt nämlich schon die gefühlte Diskriminierung – wurde unter der Regierung von Keir Starmer mit einer ganz ähnlichen Bezeichnung eingeführt: „legal but harmful“. Das genügt im Königreich für eine Registrierung durch die Behörden. Bemühungen zur Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und anderen Staaten.
Die wichtigsten Treiber im Prozess der Meinungseinschränkung und -lenkung, der sich zwar auf die digitale Welt konzentriert, aber auch die Sprache insgesamt betrifft, finden sich nicht in den Reihen der harten Ideologen, sondern in den Parteien und Kreisen, die sich selbst für die bürgerliche Mitte halten. Eine CDU-geführte Landesregierung setzte in NRW eine „Meldestelle für antimuslimischen Rassismus“ durch. Das Gesetz gegen „digitale Gewalt“ legt eine Ministerin aus dem Kabinett Merz vor, die Forderung nach Abschaffung der Anonymität im Internet stammt von Merz selbst. Den Begriff „digitale Gewalt“ übernimmt auch die FAZ kritiklos. Wer Begriffe auf diese Weise übernimmt, schluckt zwangsläufig auch die Gesellschaftsvorstellung, die darin steckt, also die eigentlichen Wirkstoffe. Und merkt es noch nicht einmal.
Mittlerweile stammen fast alle Leitbegriffe – Kampf gegen rechts, Gleichstellung (statt Gleichberechtigung), Vielfalt, unsere Demokratie, Kolonialschuld, Teilhabe, Hass & Hetze und viele andere mehr von denjenigen, die eine autoritär-technokratische Gesellschaftslenkung für die bestmögliche Herrschaftsform und den selbstständigen Bürger für eine Gefahr halten. Dieses Geflecht reicht von sehr linken Parteien und Denkfabriken bis zu einem Klaus Schwab. Die Restbürgerlichen überlassen Sprachprägung und Sprachkritik seit langer Zeit diesem Lager.
Eine Partei wie die CDU, die Begriffe der antibürgerlichen Denker schluckt, verliert nach und nach ihren ursprünglichen Charakter. Das wiederum erleichtert den Aufstieg von Figuren wie Daniel Günther und Ursula von der Leyen, die mit der Idee des freien Bürgers noch nie etwas anfangen konnten. Von der Leyen darf man zu den bewussten Befürwortern einer Gesellschaft rechnen, der wohlmeinende Lenker den Weg weisen müssen. Andere Politiker in der Union übernehmen konzeptionelle Begriffe einfach, ohne sich etwas dabei zu denken. Sie halten Sprache für eine Nebensache und nicht für den Rohstoff aller Politik.
Wahrscheinlich nützt es nichts, wenn man Friedrich Merz und Hendrik Wüst empfehlen würde, Gramsci zu lesen. Bürgerliche Politik beginnt erst wieder mit Leuten, die den Italiener schon gelesen und verstanden haben, bevor sie in irgendein Amt kommen.
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