Ein Ex-Offizier und Instrukteur der DDR-Grenztruppen gibt heute als Bundespolizist Beamten Verhaltensratschläge für den Fall eines AfD-Wahlsiegs in Sachsen-Anhalt. Mit seiner Biografie steht er beispielhaft für die veränderte Bundesrepublik


In der Augustausgabe „DP Deutsche Polizei“, der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erschien vor wenigen Tagen ein Beitrag des GdP-Vizechefs Sven Hüber, der darin ganz direkt an Polizisten, vor allem Bundespolizisten, appelliert und ihnen Verhaltensratschläge für den Fall erteilt, dass die AfD in Sachsen-Anhalt nach der Wahl am 6. September die Regierungsgeschäfte übernimmt.

Unter der Überschrift „Richtig Nein sagen“ nennt Hüber einen möglichen Wahlsieg der AfD eine „Machtergreifung“. Wörtlich heißt es dann: „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung“. Worin genau der Verfassungskonflikt bestehen würde, führt der Autor nicht aus. Er erwähnt allerdings eine formale Grundlage, Artikel 91 Grundgesetz, der den sogenannten inneren Notstand regelt. Sollte ein Bundesland selbst nicht in der Lage sein, die verfassungsmäßige Ordnung aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, darf sich der Bund die Polizei des Landes unterstellen. Über die Bundespolizei verfügt er ohnehin. Die Bereitschaftspolizeien der Länder müssten laut Hüber personell und materiell in der Lage sein, gemeinsam mit der Bundespolizei auf Weisung des Bundesinnenministers auch in anderen Ländern tätig zu werden, um „mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können“.

In seinem Text rät Hüber nur leicht verklausuliert Polizeibeamten, Anordnungen eines möglichen AfD-Innenministers in Sachsen-Anhalt zu ignorieren oder zu hintertreiben: „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD“.

Am 13. August 2026, dem 65. Jahrestag des Mauerbaus, gibt es einen besonderen Grund, sich mit der Biografie des stellvertretenden GdP-Chefs zu befassen, der als Hauptpersonalratsvorsitzender gleichzeitig als Personalvertreter für mehr als 30 000 Bundespolizisten fungiert. Hüber, Jahrgang 1964, absolvierte von 1983 bis 1987 die Offiziershochschule der DDR-Grenztruppen „Rosa Luxemburg“, diente später als stellvertretender Kompaniechef und Stabsoffizier im Grenzregiment 33, zuständig für den Abschnitt Berlin-Treptow, außerdem als „Jugendinstrukteur“, der sich um die politisch-ideologische Schulung der Grenzsoldaten zu kümmern hatte. In Hübers Abschnitt kam am 5. Februar 1989 der letzte DDR-Flüchtling ums Leben, Chris Gueffroy, damals zwanzig Jahre alt. Hübers Aufgabe bestand nicht darin, selbst den Abzug zu drücken, sondern es den Grenztruppenangehörigen einzuschärfen. Die vier Grenzsoldaten, die Gueffroy erschossen und dessen Freund Christian Gaudian, der mit ihm in den Westen wollte, schwer verletzten, erhielten anschließend das „Leistungsabzeichen der Grenztruppen“ und jeweils 150 DDR-Mark Prämie.

Seine Laufbahn setzte Hüber nach 1990 nahtlos beim Bundesgrenzschutz fort. Den neuen Arbeitgeber kannte er schon, zumindest aus der Ferne: Hübers Diplomarbeit an der Offiziershochschule trug den Titel: „Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“. Politisch äußerte sich der frühere Instrukteur als GdP-Funktionär häufig, und zwar immer in gleicher Richtung. Er beteiligte sich beispielsweise an der Diffamierungskampagne gegen den Historiker und damaligen Leiter der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe. Den Historiker verortete der Politoffizier a. D. in der „deutschnationalen Ecke“. Hübers GdP führt außerdem seit Jahren eine Kampagne gegen Professor Stephan Maninger, der an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung lehrt, an dem für die Bundespolizei zuständigen Bereich in Lübeck. Für den Vorwurf der GdP und eines von ihr beauftragten Linksaktivisten, Maninger sei „rechtsradikal“, gab es allerdings nie Belege. Ein Disziplinarverfahren endete mit der vollständigen Entlastung des Hochschullehrers. Trotzdem lässt die GdP nicht locker; vor kurzem versorgte sie die Redaktion der Sendung von Jan Böhmermann mit schon mehrfach widerlegtem Geraune über Maninger.

Über sich und seine Mauerschützen-Vergangenheit möchte der öffentlich hochgradig aktive Hüber allerdings lieber nichts lesen. Jahrelang führte er Verfahren gegen den Autor Roman Grafe und dessen im Siedler-Verlag publiziertes Buch „Deutsche Gerechtigkeit“ über die juristische Aufarbeitung des DDR-Grenzregimes, weil der Autor dort allgemein zugängliche Fakten über den Ex-Grenzoffizier veröffentlichte. Nachdem das Landgericht Berlin die Passage verbot, entschied das Kammergericht Berlin zugunsten der Veröffentlichungsfreiheit. Sven Hüber, hieß es in dem Urteil, habe „als Angehöriger des Führungsstabs eines Grenzregiments das System der ‚Grenzsicherung‘ gestützt und dazu beigetragen, dass es funktionierte. […] Die Presseberichte mögen für den Antragsteller lästig und unangenehm sein. Es ist nachvollziehbar, dass der Antragsteller gerade in seiner jetzigen Funktion als Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei nicht an seine Tätigkeit als Offizier der Grenztruppen der DDR öffentlich erinnert werden möchte. Dennoch kann der Antragsteller unter Hinweis auf sein Persönlichkeitsrecht nicht ihm missliebige öffentliche Kritik unterbinden.“

Hübers juristischer Feldzug gegen die Geschichtsschreibung endete erst im September 2007, als das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde gegen das Urteil ablehnte.
Zumindest auf Wikipedia versucht dieser Tage allerdings jemand, den Eintrag zu Hüber massiv umzuschreiben.

Der GdP-Funktionär Sven Hüber zählt zu den wenigen Ostdeutschen, die im vereinten Deutschland auf einflussreiche Positionen gelangten. In die Reihe gehören neben ihm Anetta Kahane, Gründerin der mit Steuergeldern betriebenen politischen Plattform „Amadeu Antonio Stiftung“, zu DDR-Zeiten tätig als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) der Staatssicherheit unter dem Decknamen „Victoria“, ferner die Führungsfigur der ebenfalls mit reichlich Staatsgeld versehenen Truppe „Omas gegen rechts“, Maja Wiens, vor 1990 für das MfS tätig als IM „Marion“, außerdem die mittlerweile pensionierte MDR-Intendantin Karola Wille. Wille, verwandt mit dem SED-Politbüromitglied Siegfried Lorenz, studierte in der DDR Jura; Ende 1986 veröffentlichte sie in der DDR-Fachzeitschrift „Neue Justiz“ einen Beitrag gemeinsam mit einem Offizier im besonderen Einsatz der Staatssicherheit zu „aktuellen Fragen des Revanchismus in der BRD“, in dem es hieß: „Im politischen und ideologischen Arsenal der aggressivsten und reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals nimmt der Revanchismus einen gewichtigen Platz ein“. Als ARD-Intendantin gab sie das berüchtigte „Framing-Manual“ für den Senderverbund in Auftrag.

Die niemals wirklich untergegangene DDR dürfte in den absehbaren Auseinandersetzungen nach den Landtagswahlen im Osten eine nicht unbedeutende Rolle spielen.
Die Hübers sind unter uns.

 

 

 

 


Dieser Text erscheint auch auf Tichys Einblick.


Liebe Leser, Publico erfreut sich einer wachsenden Leserschaft, denn es bietet viel: aufwendige Recherchen – etwa zu den Hintergründen der Potsdam-Wannsee-Geschichte von “Correctiv” –, fundierte Medienkritik, wozu auch die kritische Überprüfung von medialen Darstellungen zählt, Essays zu gesellschaftlichen Themen, außerdem Buchrezensionen und nicht zuletzt den wöchentlichen Cartoon von Bernd Zeller exklusiv für dieses Online-Magazin.
Nicht nur die freiheitliche Ausrichtung unterscheidet Publico von vielen anderen Angeboten. Sondern auch der Umstand, dass dieses kleine, aber wachsende Medium – anders als beispielsweise “Correctiv” – kein Staatsgeld zugesteckt bekommt. Und auch keine Mittel aus einer Milliardärsstiftung, die beispielsweise das Sturmgeschütz der Postdemokratie in Hamburg erhält.
Hinter Publico steht weder ein Konzern noch ein großer Gönner. Da dieses Online-Magazin bewusst auf eine Bezahlschranke verzichtet, um möglichst viele Menschen zu erreichen, hängt es ganz von der Bereitschaft seiner Leser ab, die Autoren und die kleine Redaktion mit ihren freiwilligen Spenden zu unterstützen. Auch kleine Beträge helfen.
Publico ist am Ende das, was seine Leser daraus machen. Deshalb herzlichen Dank an alle, die einen nach ihren Möglichkeiten gewählten Obolus per PayPal oder auf das Konto überweisen. Sie ermöglichen, was heute dringend nötig ist: einen aufgeklärten und aufklärenden unabhängigen Journalismus.
Der Betrag Ihrer Wahl findet seinen Weg via PayPal
oder per Überweisung auf das Konto
A. Wendt/Publico
DE88 7004 0045 0890 5366 00
BIC: COBADEFFXXX

Die Redaktion


Unterstützen Sie Publico

Publico ist weitgehend werbe- und kostenfrei. Es kostet allerdings Geld und Arbeit, unabhängigen Journalismus anzubieten. Im Gegensatz zu anderen Medien finanziert sich Publico weder durch staatliches Geld noch Gebühren – sondern nur durch die Unterstützung seiner wachsenden Leserschaft. Durch Ihren Beitrag können Sie helfen, die Existenz von Publico zu sichern und seine Reichweite stetig auszubauen. Vielen Dank im Voraus!

Sie können auch gern einen Betrag Ihrer Wahl via Paypal oder auf das Konto unter dem Betreff „Unterstützung Publico“ überweisen. Weitere Informationen über Publico und eine Bankverbindung finden Sie unter dem Punk Über.

PayPal:
Publico unterstützen


Überweisung:
Publico per Überweisung unterstützen


Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter, wir benachrichtigten Sie bei neuen Beiträgen.
* Ja, ich möchte über Neue Beiträge von PublicoMag.com per E-Mail informiert werden. Die Einwilligung kann jederzeit per Abmeldelink im Newsletter widerrufen werden.

Was denken Sie darüber?

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert