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Vorsatz für 2025: Die Habecks und wildgewordene Staatsanwälte hart regulieren

Von der Wirklichkeit beleidigte Politiker suchen sich Bürger als Ersatzopfer. Teile der Justiz machen sich zu willigen Gehilfen, vor allem in einer bayerischen Kleinstadt. Aber Vorsicht: Mandatsträger haben den Strafantrag – der Bürger den Stimmzettel

Der Angriff auf den deutschen Rechtsstaat geht von zwei Zentren aus: Einerseits dem Regierungsviertel in Berlin samt angeschlossenen Hilfstruppen wie der steuerfinanzierten Plattform „Hate Aid“ und dem privatwirtschaftlich von drei FDP-Politikern betriebenen Unternehmen „SO DONE“, letzteres eine Aufspüragentur, die mit künstlicher Intelligenz im Netz nach wütenden, aber bei weitem nicht durchweg justiziablen Bürgeräußerungen fahndet.

Bei der zweiten und bisher noch unzureichend beleuchteten Kraft, die an der Unterminierung des Grundgesetzes arbeitet, handelt es sich um die Justiz in Bamberg. Dass hier ganz besondere Richter und Staatsanwälte wirken, wissen Publico-Leser seit einer Recherche, die sich mit der abstrusen Anklage gegen den Künstler Simon Rosenthal befasste. Die Bamberger Anklagebehörde zerrte Rosenthal vor Gericht, weil er sich in einer Collage kritisch mit dem Satz „Impfen macht frei“ auseinandersetzte, den der bayerische CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber in der Corona-Zeit wortwörtlich so verwendete.

Während der Politiker von der Justiz völlig unbehelligt blieb, konstruierten die Juristen der Sonderrechtszone Bamberg einen Volksverhetzungsvorwurf gegen Rosenthal, der sich auf die Behauptung stützt, der Konzeptkünstler würde, indem er den CSU-Mann zitiert, den Holocaust „verharmlosen“. Obwohl die irrsinnige Anklage in der ersten Instanz mit einem Freispruch endete, betreibt die Staatsanwaltschaft Bamberg das Verfahren weiter. Und bei dieser Affäre handelt es sich nicht etwa um eine Ausnahme. Sie gehört zu einem System. Die Hausdurchsuchung gegen den Rentner Stefan Niehoff, der auf X das mittlerweile bundesweit bekannte „Schwachkopf professional“-Meme mit Habecks Bild lediglich repostet hatte, geht ebenfalls auf die Staatsanwaltschaft Bamberg zurück, genauso wie das Ermittlungsverfahren gegen Niehoff wegen eines anderen Posts auf X, in dem der Mann den linken Boykottaufruf gegen das Unternehmen Müllermilch mit der Boykottaktion der SA gegen jüdische Geschäfte während der NS-Zeit verglichen hatte.

Nach der gleichen Methode, die sie schon gegen Rosenthal verwendete, sieht die Bamberger Behörde darin nicht etwa einen stark überdehnten, aber unter den Maßgaben der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit völlig legitimen Beitrag, sondern, siehe oben, einen Anfangsverdacht der „Volksverhetzung“ nach Paragraf 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch: Sie tut einfach so, als hätte der Rentner dadurch, dass er das Foto eines SA-Manns vor einem jüdischen Laden postete und in Bezug auf die Boykottforderung gegen Müllermilch dazuschrieb: „Gab es alles schon mal“, ähnlichen Aktionen gegen jüdische Geschäfte hier und heute das Wort geredet.

Auch das Verfahren wie das Urteil gegen den Chefredakteur des „Deutschland-Kurier“ David Bendels, angestrengt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, trägt die Bamberger Handschrift. Bendels veröffentlichte auf X ein verändertes Foto von Faeser: Das Original zeigt sie, wie sie am Holocaust-Gedenktag ein Pappschild mit der Aufschrift „We remember“ in die Kamera hält. Bendels tauschte diese Aufschrift gegen den Satz „Ich hasse Meinungsfreiheit“ aus, er fertigte also eine Karikatur an, die durchaus einen faktischen Kern besitzt. Dafür soll er nach dem Urteil des Amtsgerichts Bamberg vom 1. November 2024 eine Strafe von 210 Tagessätzen zahlen. Würde er diese Entscheidung akzeptieren, gälte er als vorbestraft.

Sowohl Habeck als auch Faeser erhielten den Hinweis, dass es die entsprechenden Veröffentlichungen auf X gab, von der Polizei Bamberg, verbunden mit der Frage, ob sie Anzeige erstatten wollten. Ohne ihren Strafantrag hätte es die folgenden Ermittlungen und in Bendels Fall das Urteil gar nicht gegeben. Dass die beiden Regierungspolitiker so verfuhren, könnte daran liegen, dass sie von dem Ausnahmeregime wissen, das einige verfolgungseifrige Justizbeamte in Bamberg für rechtens halten. Politische Würdenträger wünschen natürlich nicht, dass es ihnen so geht wie beispielsweise Habeck bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, die entschied, die Bezeichnung „Idiot“ für den Minister sei kontextbedingt durchaus in Ordnung und daher nicht zu verfolgen. Oder bei dem Landgericht Wuppertal, das – als zweite Instanz – urteilte, die Formulierung „Flintenweib“ für die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sei von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz und mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vollauf gedeckt (was übrigens keinen überrascht, der die einschlägigen Urteile kennt).

Wenn sich in einer Justizbehörde Beamte gegenseitig in ihrer Rechtsmeinung bestätigen, und sei sie noch so verfassungsignorant, dann läuft die Maschinerie erst einmal rund. Sie produziert Anklagen und Urteile, die zwar die oberen Instanzen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht überleben, aber erst einmal dem labilen Ego schlechter Bundespolitiker schmeicheln, und sich hervorragend zur Bürgereinschüchterung  eignen. Zurzeit findet also die Bambergisierung der Verfolgung von Äußerungsdelikten statt. Angesichts dieser Systematik drängt sich der Verdacht von Rechtsbeugung (Paragraf 339 StGB) und Verfolgung Unschuldiger (Paragraf 344 StGB) geradezu auf.

Wem dieser Befund zu hart erscheint, der sollte sich Formulierungen in dem von dem Bamberger Richter Matthias Bachmann ausgestellten Strafbefehl gegen den Künstler Simon Rosenthal vor Augen führen. Dort heißt es beispielsweise, gestützt auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft:

„Die Phrase ‚Impfen macht frei‘ ist angelehnt an die Wendung ‚Arbeit macht frei‘. Diese wurde, wie Sie wussten, als zynische Toraufschrift an den meisten nationalsozialistischen Konzentrationslagern verwendet, u. a. in Auschwitz. Die Konzentrationslager, insbesondere das Lager in Auschwitz, stehen stellvertretend für die Verfolgung von Minderheiten während der nationalsozialistischen Diktatur, vor allem aber für die systematische und staatlich organisierte Deportation, Inhaftierung und Ermordung der europäischen Juden (Holocaust). Deshalb wird die Wendung ‚Arbeit macht frei‘ gemeinhin als Chiffre und Synonym für den Holocaust verstanden.“

Abgesehen von der sprachlichen Perle der Konzentrationslager, die stellvertretend für Verfolgung stehen: Nur dadurch, dass der Richter den Satz “Arbeit macht frei” zur „Chiffre und Synonym für den Holocaust“ erklärt und behauptet, ‚diese Wendung, egal mit welcher Absicht gebraucht, bedeute inhaltlich das gleiche wie ‚fabrikmäßiger Judenmord‘, und indem er den CSU-Politiker, den Rosenthal in Wirklichkeit zitierte, mit keinem Wort erwähnt, kommt der Amtsrichter überhaupt über drei schiefe Ecken zu dem Volksverhetzungsvorwurf. Nun hatte Rosenthal allerdings gar nicht “Arbeit macht frei” auf seine Collage geschrieben, sondern etwas anderes. Diesen Umstand pariert der Richter mit einem neuen Logiksalto.
„Ihnen war bewusst“, heißt es weiter in dem gegen Rosenthal gerichteten Strafbefehl, „dass die staatlichen Corona-Maßnahmen und eine Impfung gegen Covid-19 in keinerlei Zusammenhang stehen mit der Verfolgung von Minderheiten, insbesondere der Judenvernichtung zur Zeit des Nationalsozialismus, und dass Ihr Beitrag geeignet ist, gegenüber der Allgemeinheit die haltlose Auffassung zu vermitteln, ungeimpfte Personen hätten ähnliche Repressalien zu erleiden wie die Juden zur Zeit der nationalsozialistischen Diktatur, was wiederum einer Vergiftung des politischen Klimas Vorschub leistet und zu einer aggressiven Emotionalisierung bestimmter Bevölkerungskreise führen kann, bis hin zu einer Herabsetzung von Hemmschwellen, mit unmittelbar rechtsgutgefährdenden Folgen.“

Den Zusammenhang zwischen Corona-Maßnahmen und Impfpflicht stellt außer dem Richter selbst weit und breit niemand her, einmal ganz abgesehen davon, dass damals ganz andere Leute der Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas Vorschub leisteten, beispielsweise eine Saskia Esken, die demonstrierende Bürger als „Covidioten“ bezeichnete oder die ZDF-Beiträgerin Sarah Bosetti, die alle, die von der offiziösen Corona-Linie abwichen, zum „Blinddarm der Gesellschaft“ erklärte. Beide blieben selbstredend juristisch unbehelligt, denn Beschimpfungen von oben nach unten richten sich stets gegen eine namenlose Menge. Für eine Beleidigungsklage gibt es also keinen Ansatz; Volksverhetzungsvorwürfe scheitern nach gängiger Rechtsauffassung daran, dass sie kein deutlich umrissenes Kollektiv treffen.

Spätestens, seit die Staatsanwaltschaft Bamberg trotz des Freispruchs in erster Instanz das Verfahren gegen Rosenthal weiterbetreibt, muss man von Obsession sprechen. Die gleiche Verfolgungsbesessenheit spricht auch aus der Anklage gegen Bendels, die dem Journalisten vorwirft, mit seiner Montage „gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§11 Absatz 3 StGB) eine Verleumdung (§187 StGB) aus Beweggründen begangen zu haben, die mit der Stellung des Verleumdeten im öffentlichen Leben zusammenhängen, wobei die Tat geeignet ist, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Worin die Tätigkeitserschwerung für Faeser konkret besteht, erläutert die Staatsanwaltschaft Bamberg nicht. Auch nicht, wie sie zu der Ansicht kommt, Journalisten müssten Politikern das Leben möglichst angenehm machen.

In dem Verfahren gegen den Rentner Niehoff, den die Bamberger Justiz nicht nur mit Ermittlungen, sondern auch einer rechtsstaatswidrigen Hausdurchsuchung überzog (auf der Suche nach welchen Beweismitteln eigentlich, da der Mann nie leugnete, den Schwachkopf-Post weiterverbreitet zu haben?), in dieser Affäre jedenfalls sprangen die Behörde dem schwerbeleidigten Habeck auch noch mit einer Pressemitteilung zur Seite, als der Kanzlerkandidat in Bedrängnis geriet, da die Verfolgung eines harmlosen Rentners denkbar schlecht zum sorgfältig kuratierten Image des nicht etwa schwach-, sondern wuschelköpfigen Bürgerverstehers passt.

In dieser Mitteilung vom 15. November bestätigte die Behörde zwar, dass die Durchsuchung ausschließlich wegen des „Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte“, und zwar, weil „Dr. Robert Habeck“ Strafantrag stellte. Diese Information platzierte die Behörde allerdings erst in die Mitte des Textes und fügte dann den Hinweis an, gegen den Rentner bestehe auch noch der „Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung“ – nämlich die oben schon geschilderte völlig verdrehte Argumentation, er habe sich antisemitisch geäußert. Dazu heißt es vage und bewusst verwirrend, die Durchsuchung sei „im Zusammenhang“ mit einem „bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“ erfolgt. Das passt zwar überhaupt nicht zu dem Textabschnitt weiter oben, liefert aber für Habeck und seinen Schwarm publizistischer Putzerfische die Vorlage für die Ablenkungserzählung, eigentlicher Grund der Durchsuchung sei eine antisemitische Äußerung des Rentners gewesen. Ganz nebenbei soll das Opfer des politisch-behördlichen Verfolgungswahns in der Öffentlichkeit auch noch als Rassist dastehen, also als Delinquent, dem unterm Strich sowieso ganz recht geschieht. Mit dieser Ermutigung aus Bamberg im Rücken schwang sich Habeck im ZDF bei „Was nun, Herr Habeck“ zu einer veritablen Lügenarie auf.

Erstens tat er so, als hätte er mit dem Verfahren gegen den Verbreiter des Schwachkopf-Memes gar nichts zu tun: „Dann entscheiden übrigens – und darum geht es ja – die Gerichte, wie damit umzugehen ist. Also, das, was da passiert ist, ist eine gerichtliche Entscheidung. Auf die habe ich keinen Einfluss.“ Die Ermittlungen nach dem Majestätsbeleidigungsparagrafen 188 StGB erfolgen nur auf Antrag des mutmaßlich Geschädigten. Ohne Habecks Antrag hätte die Polizei also Niehoff nicht aus dem Bett geklingelt. Nach Paragraf 194 StGB könnte der Minister außerdem seinen Antrag zurücknehmen. Das Verfahren würde dann eingestellt. Auch das tat Habeck bisher nicht. Stattdessen antwortete er im ZDF an der Frage schräg vorbei, ob er denn finde, Hausdurchsuchung und Verfahren wegen dieses Memes seien aus seiner Sicht verhältnismäßig: „Nun, dieser Satz selbst wäre wahrscheinlich nicht verhältnismäßig gewesen, aber wenn ich die Pressemitteilung der bayerischen Polizei richtig im Kopf habe, geht es da um was ganz anderes. Dass sozusagen dieser Satz zur Ursache genommen wurde, da waren, glaub’ ich, andere Aufklärungstatbestände im Raum.“

Eine Pressemitteilung der „bayerischen Polizei“ zu dem Komplex gab es nie, sondern nur die der Bamberger Staatsanwaltschaft. Und die nennt, wenn auch verschachtelt formuliert, Habecks Strafantrag als einzigen Grund für die Durchsuchung. Ganz abgesehen davon, dass es sich bei dem Volksverhetzungsvorwurf gegen den Rentner um eine wahnwitzige Konstruktion handelt, gab es eben keinen anderen Grund, schon gar nicht „Aufklärungstatbestände“ – was immer sich hinter diesem Begriff verbergen soll. Selbst die Staatsanwaltschaft Bamberg spricht in Bezug auf den Volksverhetzungsvorwurf von einem „Anfangsverdacht“.

Auch im „Bericht aus Berlin“ der ARD schwadronierte der Vizekanzler von „rassistischen Hintergründen oder antisemitischen“. Er stempelte einen unbescholtenen Rentner – denn das ist Niehoff nach wie vor – vor einem Millionenpublikum zum praktisch schon überführten antisemitischen Hetzer, und zwar ohne den allerkleinsten Beleg. In einem Land mit einer echten Zivilgesellschaft und einer Presse, die ihre Aufgabe in der Kontrolle der Macht sieht, wäre ein Minister nach diesen dreisten Unwahrheiten massiven Rücktrittsforderungen ausgesetzt. Man muss sich vor Augen halten, was hier geschieht: Ein Angehöriger einer rundum privilegierten Kaste, die über ständigen Zugang zur Öffentlichkeit verfügt, über Leibwächter, Spindoktoren, ein Heer von Bediensteten und eine Alterssicherung nach vier Jahren, wie sie ein Normalverdiener nach 40 Berufsjahren nicht erhält, ein Vertreter dieses Milieus also spielt den Prinzen auf der Erbse, inszeniert sich als von Hass Verfolgter, der einem völlig machtlosen Mann die Justiz auf den Hals hetzt – und hängt diesen Bürger, der sich erfrecht, die Aktion nicht stumm über sich hinwegrollen zu lassen, dann öffentlich noch als Rassisten hin.

Warum ist die Erwähnung von Altersversorgung und Personenschutz eines Politikers hier angemessen? Weil beides dafür steht, wie sich die politische Klasse gegen die Hauptfolgen ihrer Politik immunisiert – den Wohlstandsverlust und die Erosion der öffentlichen Sicherheit. Der gemeine Bürger erleidet beides, er erlebt außerdem, dass ein politisch-medialer Komplex seine Interessen für unbeachtlich und lächerlich erklärt. Viele sehen als einziges Mittel, um sich Luft zu verschaffen, eine Wutäußerung, die in der Regel nicht sonderlich geschliffen in Kommunikationskanäle wie X fließt. Die Politmedienkaste ihrerseits zweifelt nicht etwa an ihrer Agenda, die ihr als völlig sakrosankt gilt, sondern schafft sich einen Apparat, teils mit steuerfinanzierten „Trusted Flaggern“, teils mit dem erwähnten profitorientierten und von Politikern betriebenen Unternehmen „SO DONE“ und drittens mit Hilfe von Richtern und Staatsanwälten in einer Kleinstadt, deren verantwortliche Beamte sich noch einmal von der allgemein stark durchpolitisierten Justiz durch eine ganz besondere Missionshaltung absetzen. Am Beispiel Bamberg lässt sich studieren, was passiert, wenn sich Staatsanwälte und Richter für die Erben der Weißen Rose halten.

In einer Gesellschaft mit funktionierender Machtbalance müssten längst Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Bamberger Justiz laufen, mindestens aber gäbe es Versetzungen, um zu verhindern, dass sich gleich mehrere Beamte ein und derselben Behörde wechselseitig in ihren bürgerfeindlichen Ansichten bestätigen. Sie glauben offenbar selbst daran, die Demokratie zu verteidigen, wenn sie mit Machtmitteln, die der Staat anderswo gegen kriminelle Clans beispielsweise – nicht einsetzt, auf einen Künstler, einen Rentner und einen Journalisten losgehen. Ihr Selbstbild entspricht exakt der Selbstinszenierung von Politikern als machtlosen Opfern übergriffiger Bürger. Zu dieser Wirklichkeitsverdrehung kommt noch eine zweite und sehr viel kühnere Pirouette, ausformuliert in Habecks Rede auf Schloss Neuhardenberg zum Jahrestag des Mauerfalls am 9. November 2024 unter der neckischen Überschrift „Die Freiheit hochhalten“.

„Auf TikTok und X werden Desinformationen verbreitet, um den Unterschied zwischen Wahrheit und Lüge zu verwischen und die Menschen kirre zu machen“, klagte der Minister dort, der selbst kein Problem darin sieht, die Grenze zwischen Teilwahrheit und Lüge gründlich zu verwedeln, wenn es seiner Selbstdarstellung nutzt. Anschließend stellt er fest: „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut“, weshalb er sie offenbar so weit oben zu platzieren wünscht, dass Krethi und Plethi sie nicht mehr durch Gebrauch beschmutzen können. „Eben deshalb“, heißt es bei Habeck eben deshalb, „können wir sie von den Gegnern der Meinungsfreiheit nicht zerstören lassen. Und Kritik an dieser Haltung begeht häufig eine kategoriale Fehleinschätzung: Meinungsfreiheit bedeutet, dass Menschen ihre Meinung frei äußern können. Sie bedeutet nicht, dass eine künstliche Intelligenz die Algorithmen so steuert, dass die gesellschaftlichen Meinungen manipuliert werden. Die Regulierung der Algorithmen von X und TikTok durch die Anwendung des Digital Services Act ist daher zentrale Aufgabe der Behörden. Wir können den demokratischen Diskurs nicht in die Hände von Elon Musk und chinesischer Software geben.“
Das sagt ein Politiker, der (neben weiteren Politikern, etwa Strack-Zimmermann) mit seinem Namen und Gesicht für die oben erwähnte Firma „SO DONE“ wirbt, deren Geschäftsmodell darin besteht, das Netz mit künstlicher Intelligenz nach angeblichen Beleidigungen zu durchstöbern, sie anzuzeigen und sich das erklagte Geld mit dem Auftraggeber zu teilen.

Und ganz nebenbei: Was soll beziehungsweise muss man sich unter „gesellschaftlichen Meinungen“ vorstellen? Habecks Formulierung siedelt sehr nah an der berühmten Forderung Rousseaus im „Gesellschaftsvertrag“, eine Zensur sei nötig, „damit das Volk sich in seiner Meinung nicht irrt“. Hier wie da setzt ein Präzeptor eine richtige und gültige Meinung schon voraus, die vor Manipulation abgeschirmt werden müsse. Und Meinung „frei äußern“? Ja, das garantiert unser Anzeigenhauptmeister. Nur eben nicht die Freiheit von Hausdurchsuchung und Strafbefehl danach. In den Händen Musks liegt und lag der „gesellschaftliche Diskurs“ nie. Wie auch? Auf X darf jeder Musk beschimpfen, wovon auch viele reichlich Gebrauch machen, ohne deshalb mit Sperrung und Shadowban rechnen zu müssen, also den Methoden, die unter dem alten Twitter-Chef Jack Dorsey zum Geschäftsprinzip gehörten. Damals nahmen weder ein Habeck noch die EU daran Anstoß, denn es geschah ja für die gute Sache. Jetzt findet Habeck, der gesellschaftliche Diskurs gehöre tatsächlich in ganz bestimmte Hände, nämlich die der EU. Wer wäre auch besser geeignet, mit diesen Händen die Freiheit hochzuhalten? Wer solche Ausführungen für präzedenzlos hält, der irrt. Von dem grünen Freiheitsfreund gibt es bekanntlich auch ein Vorwort zu George Orwells „1984“.

Wenn der Minister in einer Rede zum Mauerfall Zensur fordert – der Habeck schützt die Freiheit, muss man wissen –, dann transformiert er gewissermaßen auf eine höhere Stufe, was die Bamberger Justiz, „So Done“ und „Hate Aid“ in der Praxis treibt. Im ZDF bekräftigte der Kanzlerkandidat nach seiner Rede auf Neuhardenberg die Forderung, X „hart zu regulieren“. Mit der harten Züchtigung eines harmlosen Eintzelbürgerchens gibt er sich also nicht zufrieden. Wie schon in der Corona-Zeit können autoritäre Politiker damit rechnen, dass ein erheblicher Teil der Medien sie nicht etwa kritisiert, sondern mit dem Ruf nach noch mehr Härte zusätzlich anfeuert. Ein Zeit-Schreiber erklärt beispielsweise jeden Journalisten, der auf das Machtgefälle zwischen Politikern und Bürgern in der öffentlichen Debatte hinweist, schon einmal präventiv für „rechts“. Warum nicht gleich für rechtsextrem?

In dem Maß, wie dem gesellschaftslenkenden Neoadel die Deutungshoheit abhanden kommt, fragen sich seine Vertreter nicht etwa, worin ihr Anteil daran besteht. Sie halten auch nichts vom sogenannten Diskurs, jedenfalls nicht, wenn beide Seiten reden. Auch muss der Diskurs ihrer Prägung sehr hochgehalten werden, damit nur eine Seite von oben nach unten spricht. Nein, die bisherigen Debattenbestimmer suchen vielmehr nach Wegen, ihren Bedeutungsverlust durch Bürgereinschüchterung einzudämmen. Sie fühlen sich eigentlich nicht von dreisten Bürgern beleidigt, sondern von der Wirklichkeit. Die Realität kann Trump heißen, Unternehmensabwanderung, Wohlstandsverlust, Dunkelflaute, Migrantenkriminalität, es gibt jedenfalls vieles, was nicht im Drehbuch von politischen Anführern mit “nach vorne gerichteter Haltung” (R. Habeck) steht, aber trotzdem hartnäckig existiert. Nur lassen sich diese real existierenden Sachverhalte schlecht mit Anzeigen und Hausdurchsuchungen zurechtstutzen. Also vergreift sich das Milieu an Ersatzopfern, die es für leichte Beute hält. Die Einschüchterung des menschlichen Faktors funktioniert jedenfalls hier und da, anders als das magische Denken.

Die Wähler werden Habecks Partei in Kürze vermutlich hart auf etwa 10 Prozent regulieren. Nichts therapiert nämlich Verfolger, die sich für Verfolgte halten, besser als eiskalter Machtentzug. Im Februar gibt es die Gelegenheit, die Strafbefehle, mit denen die Berliner Größen nach unten kommunizieren, auf dialektische Weise zurückzugeben.

 

 

 

 


Dieser Text erscheint auch auf Tichys Einblick.


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20 Kommentare
  • Bernd Zeller
    24. November, 2024

    Das ist aber optimistisch, am Schluss, “auf zehn Prozent”. Da wette ich: näher an 20, denn das ist das Fanpotential von denen, die genau so sein möchten, die er damit kriegt.
    Die Wette gewinnen würde ich ja schon, wenn ich 11 sage.

  • Oskar Krempl
    24. November, 2024

    Herzlichen Dank Herr Wendt für einen weiteren exzellenten Artikel aus Ihrer Feder. Ja in der Tat wird die vorgezogene Wahl eine Schicksalswahl werden. Bleibt zu hoffen, daß dies auch von genügend Wahlberechtigten auch verstanden wird.

    • Leser
      30. November, 2024

      Ich denke, wir haben gar keine Wahl mehr. Unser Schicksal ist besiegelt. Es macht nicht den geringsten Unterschied, welche der Blockparteien die meisten Wählerstimmen erhält. Die ziehen doch alle an einem Strang (außer der leider chancenlosen Brandmauerpartei).

  • Stephan Fleischhauer
    24. November, 2024

    Ein paar kleinere kritische Anmerkungen zum Text, dem ich in fast allem zustimme.

    Zitat: als hätte der Rentner dadurch, dass er das Foto eines SA-Manns vor einem jüdischen Laden postete und in Bezug auf die Boykottforderung gegen Müllermilch dazuschrieb: „Gab es alles schon mal“, ähnlichen Aktionen gegen jüdische Geschäfte hier und heute das Wort geredet hätte [sic].

    Ein Problem ist hier, dass der Volksverhetzungs-Paragraph auch die Verharmlosung strafbar macht. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen sich hier wohl nicht an eine enge Auslegungspraxis halten.

    Zitat: Ohne ihren Strafantrag hätte es die folgenden Ermittlungen und in Bendels Fall das Urteil gar nicht gegeben.

    Bezüglich §188 StGB verlinken Sie auf die Seite grafkerssenbrock, aber den dort aufgeführten Absatz (3) kann ich nirgendwo sonst finden. Soweit ich weiß, ist ein Strafantrag nicht erforderlich. Im Schwachkopf-Fall soll ja sogar die Beantragung einer Hausdurchsuchung vor Habecks Strafantrag erfolg sein. Ich interpretiere das so, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg ein eigenes Verfolgungsinteresse hat und nur deshalb die Geschädigten anschreibt, um sich noch besser absichern zu können.

    Zitat: Worin die Tätigkeitserschwerung für Faeser konkret besteht, erläutert die Staatsanwaltschaft Bamberg nicht. Auch nicht, wie sie zu der Ansicht kommt, Journalisten müssten Politikern das Leben möglichst angenehm machen.

    Der letzte Satz ist ein kleinerer Strohmann.

    Zum fliegenden Gerichtsstand: Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, bei Strafverfahren müsste an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

  • TinaTobel
    24. November, 2024

    Bei diesem Thema schlägt die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft gegenüber der Politik voll auf die Politik zurück. Sogar wenn man annimmt, dass die Staatsanwaltschaft in Bamberg nicht auf politische Weisung hin in dieser Weise agiert, bleibt nämlich immer noch der Umstand bestehen, dass die Politik diese Staatsanwaltschaft NICHT angewiesen hat, ihr zweifelhaftes Tun sofort zu beenden.

    • Stephan Fleischhauer
      24. November, 2024

      Ich würde eher annehmen, dass das zugehörige Ministerium erst jetzt darauf aufmerksam geworden ist.

      • TinaTobel
        24. November, 2024

        Das ändert nichts Grundsätzliches. Auch wenn das zugehörige Ministerium erst jetzt darauf aufmerksam geworden sein sollte, dann liegt die Verantwortung ab sofort beim zugehörigen Ministerium. Entweder es erteilt die Weisunge, dieses zweifelhafte Tun sofort zu beenden, oder es erteilt diese Weisung eben genau nicht und stimmt damit diesem Treiben zu.

        • Stephan Fleischhauer
          25. November, 2024

          Da würde ich zustimmen. Aber wir wissen nicht, was da gerade im Hintergrund läuft.

  • Werner Bläser
    24. November, 2024

    “Schwachkopfgate” dezimiert vermutlich die Grünen, Scholz die SPD. Man mag sich im ersten Moment darüber freuen. Aber was dann? Was passiert, wenn es für die CDU – die für sich allein genommen mittlerweile schon schlimm genug ist – mit dem Koalitionspartner SPD nicht reicht? Die Gefahr besteht durchaus. Die FDP mit ins Boot nehmen, falls diese die 5%-Hürde schafft? Na, SPD und FDP werden sich freuen, wieder ins selbe Bettchen gelegt zu werden, nach den ganzen Beschimpfungen. Ich halte das für eher unwahrscheinlich.
    Also was wird die Konsequenz sein: Dass die CDU nur mit SPD und (!) Grünen regieren kann. Ich denke, die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch. Dann schaltet die Ampel auf Grün für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch.
    Allerdings wird das m.E. ein relativ schnelles Ende mit Schrecken haben. Die sozialen und ökonomischen Zustände in Deutschland würden sich in einem Tempo verschlechtern, dass diese Regierung keine zwei Jahre, wahrscheinlich sehr viel kürzer im Amt gelassen würde. Dann werden wir in Deutschland das sehen, was die Italiener Mitte der 90iger Jahre erlebten.

    • Manfred Müller
      26. November, 2024

      Sehr geehrter Herr Bläser! “Dann werden wir in Deutschland das sehen, was die Italiener Mitte der 90er Jahre erlebten…” Wenn Sie sich da mal nicht gewaltig irren! In den 90er Jahren waren die europäischen Länder technologisch international führend. Ein deutscher Facharbeiter war in den meisten Gegenden der Welt so etwas wie ein Halbgott. Ein politischer Umbruch konnte durch wirtschaftliche Stärke aufgefangen werden. Das hat sich grüdlich geändert. Die anderen haben aufgeholt und wir haben abgebaut. Jetzt kann ein gravierender politischer Umbruch zu einem Absturz führen der eben nicht mehr aufgeholt werden kann. Das Risiko “Grüne” ist sehr viel größer als die meisten Intelektuellen überhaupt abschätzen können. Ein Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft wird aber auch das Ende vieler sozialer Errungenschaften sein. mfG M.M

      • Werner Bläser
        26. November, 2024

        Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich hob auf das teilweise Ende der korrupten Altparteien in Italien, mit dem Verschwinden der DC, ab. Die Wirtschaft meinte ich nicht – sondern die marode politische “Elite”. Was in Italien damals die Korruption war, ist bei uns heute die absolute Inkompetenz. Und wenn unsere durchideologisierte, unfähige Machtelite zum Teufel gejagt wird, dann wird das im Gefolge dann auch sicher nicht das Schlechteste für die Wirtschaft sein. Jedenfalls wäre es schlimmer wenn diese Leute an der Macht blieben.

  • Karsten Dörre
    24. November, 2024

    2021/2022: Bürgerrechte erimpfen.

  • Peter Altmiks
    25. November, 2024

    Lieber Herr Wendt,

    Ihren Beitrag halte ich größtenteils für sehr gelungen und stimme mehrheitlich zu. Vielen Dank! Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass Sie auch den Ratschlag von Wolfgang Kubicki an Robert Habeck, nicht ständig mit Anzeigen auf Anfragen der Polizei zu reagieren und lieber etwas souveräner zu agieren, erwähnt hätten. Zudem sucht die privatwirtschaftliche (!) Netzseite SoDone nach echten strafbaren Beleidigungen wie z.B. Hurensohn, Schlampe etc. und ist nicht auf die Einschränkung der Meinungsfreiheit gerichtet.

    Beste Grüße,
    P. Altmiks

  • Manfred Müller
    26. November, 2024

    Vielen Dank für das Bild “Team Habeck” ! Klasse! Die Stärke der Demokratie liegt eben in der Meinungsfreiheit. Andere Menschen, andere Perspektiven, anderes Wissen. Und auch ein anderer Umgangston. Was der eine als Beleidigung empfindet, gilt dem anderen als eine rauhe Sprache. Das kann man in jeder Fabrik beobachten. Die Arbeiter an den Maschinen reden völlig anders als die Chefs, wissen aber über ihren Bereich meist besser Bescheid als viele der Chefs. Herrscht nun ein konstruktives offenes Klima – so wie die Grünen das immer beschwören – kann jede Meinung in den Dialog eingebracht werden; die besten Ideen werden zumindest vorgebracht. Unterdrückt man diese Vielfalt wird auch das kreative Element zumindest gestört. Zum Nachteil aller. mfG M.M.

  • N. Schneider
    26. November, 2024

    Es kommt nicht von ungefähr, dass es gerade Grüne sind (focus: “mehr als 93 Prozent der Anzeigen gegen Bürger stammen von Habeck und Baerbock”), die sich hier mit besonderem Eifer hervortun. Ist es doch ein typisches Charakteristikum von Gläubigen (Sektenanhänger, Ideologen, Religionsfanatiker, politischen Extremisten) jene die sie kritisieren, karikieren oder auch verhöhnen mit allen (!) ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verfolgen. Leider muss man konstatieren, dass politische Heilslehren bei erschreckend vielen Deutschen immer wieder auf fruchtbaren Boden fallen. Eine Anfälligkeit die sich stets auch in der Justiz manifestiert.

  • Andreas Stueve
    26. November, 2024

    1946 schufen sich die ” Sieger” in Nürnberg ihr eigenes Recht. Gleich nebenan, im Bamberg des Jahres 2024 scheint es ähnlich zu sein. Über die Justiz der Jahre 33- 45 und 49- 89 breiten wir verschämt den Mantel des Schweigens. Wie auch immer, das Recht ist stets in den Händen der Macht. Ob die nun braun, rot oder bunt koloriert ist, spielt für die Machtlosen keine Rolle. Vielen Dank für Ihren ausgezeichneten Beitrag, Herr Wendt.

  • Majestyk
    28. November, 2024

    Ich bin seit Jahrzehnten der Ansicht, daß es Wortdelikte gar nicht geben dürfte, seit 5 Jahren schreibe ich darüber unter diesem Pseudonym, bislang ohne echte Resonanz.

    Wie der Teilnehmer Andreas Stueve richtig anmerkt wird in Deutschland seit 1933 nicht mehr Recht gesprochen. Die Bürgerverfolgung betreiben ja nicht nur Grüne, sondern auch Gelbe und Schwarze, letztgenannte ganz besonders. Und wenn ich dann sehe, daß in Bayern ausgerechnet die Söder-CSU bei Umfragen zulegen kann, hege ich nicht viel Hoffnung auf die richtige Antwort and der Wahlurne.

  • A. Iehsenhain
    28. November, 2024

    Ein weiterer exzellenter Artikel und ebenso die dazugehörige Kommentarkultur, die ich gleich danach lesen durfte. Mehr möchte ich gar nicht sagen, außer, dass es einigen Fernsehmachern und Politikern gut zu Gesicht stünde, wenn sie hier einmal einen Lehrgang absolvieren würden. Danke an Sie, Herr Wendt, und an die Kommentatoren!

  • Stephan Fleischhauer
    29. November, 2024

    Eigentlich müsste man wegen des häufigen Einsatzes von Hausdurchsuchungen mal einen IT-Forensiker befragen.

    Zitat Wendt: In dem Verfahren gegen den Rentner Niehoff, den die Bamberger Justiz nicht nur mit Ermittlungen, sondern auch einer rechtsstaatswidrigen Hausdurchsuchung überzog (auf der Suche nach welchen Beweismitteln eigentlich, da der Mann nie leugnete, den Schwachkopf-Post weiterverbreitet zu haben?) […]

    Ob Herr Niehoff den Retweet geleugnet hätte oder nicht, ist meines Erachtens die falsche Fragestellung. Entscheidend aus Sicht der Ermittler ist: Er hätte es leugnen können. Er hätte z.B. behaupten können, jemand anderes habe seinen Account verwendet. Im Durchsuchungsbeschluss steht nicht umsonst “ohne vorherige Anhörung”. Eine Hausdurchsuchung erfolgt üblicherweise überraschend – denn es sollen ja Beweise gesichert werden.

    Abgesehen von der zweifelhaften Verhältnismäßigkeit wäre mal interessant, wie ein ITler das Vorgehen beurteilt. Mit welcher Wahrscheinlichkeit lassen sich überhaupt Belege finden, dass der Beschuldigte selbst ein Posting abgesetzt hat. Welche Inhalte der beschlagnahmten Geräte werden dafür ausgewertet?

    Da wäre es mal sinnvoll, Kontakt zu einem Experten herzustellen. Vielleicht kann auch der Blogger Hadmut Danisch etwas dazu sagen.

  • Skepticus
    2. Dezember, 2024

    Bei Kontrafunk wurden die Lehren von Sokrates ausführlich geschildert. Diesmal wurde erklärt, wie Sokrates die Fortsetzung der Demokratie sah. Er erklärte, dass nach Demokratien Tyranneien entstehen können/würden. Die Begründung kann ich hier nicht wiedergeben. Es klang jedoch so ähnlich, wie es in der Realität zu sein scheint. Die Obrigkeit hat die Machtmittel, es gegen das Volk einzusetzen (siehe Corona). Dass die AfD von der Macht abgehalten wird, liegt vmtl. daran, dass diese Partei, ähnlich wie Trump in den USA, eine freiere Politik machen würde und der starke linke Einfluss eingeschränkt werden könnte…Trump sollte ja auch um jeden Preis “verhindert” werden.

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