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Auf schiefer Ebene zur Haftungsunion

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Chance verpasst, klare Forderungen an die EU-Bankenaufsicht zu stellen. Der ordnungspolitische Sündenfall fand aber längst statt. Politisch ist die Entscheidung für ein neues Umverteil-System schon gefallen

Entscheidet sich das Schicksal der Eurozone in Karlsruhe? Am Montag urteilte das Bundesverfassungsgericht trotz schwerer Bedenken, die Übertragung der Kompetenzen zur Bankaufsicht an die EZB und an EU-Agenturen sei in Ordnung.


Bankenunion: Das bedeutet nach den Plänen der bisherigen und wohl auch der nächsten EU-Kommission gemeinsame Bankenaufsicht (schon verwirklicht), gemeinsame Regeln für die Stützung beziehungsweise Abwicklung maroder Banken (ebenfalls schon in Kraft) und schließlich als letzte Stufe eine Haftungsunion: Die national angesparten Kundengelder zur Einlagensicherung fließen in einen Topf, aus dem dann die Kunden pleite gegangener Institute entschädigt oder bröckelnde Banken gerettet werden.

Vergangene Woche verhandelte das Verfassungsgericht auch die Klage des Münchner Anwalts Peter Gauweiler, der in dem Billionen-Ankaufprogramm der EZB eine Kompetenzüberschreitung sieht. Ein Urteil fällt möglicherweise noch in diesem Jahr.
Allerdings sieht es so aus, als wäre die politische Entscheidung für die Haftungsunion und damit eine neue Geldumverteilmaschine schon gefallen.

Wenn Richter sich mit einem Urteil nicht so richtig wohl fühlen, dann haben sie viel zu begründen. Das taten die Bundesverfassungsrichter am 30. Juli, als sie über die Klage zur Bankenaufsicht durch die Europäischen Zentralbank urteilten. Nach Karlsruhe war der Berliner Finanzexperte Markus Kerber gezogen, um zu verhindern, dass deutsches Geld zur Einlagensicherung am 31. Dezember 2023 in die alleinige Verfügungsgewalt einer EU-Agentur fällt – nämlich des Single Resolution Board (SRB). Diese Agentur entscheidet darüber, ob eine marode Bank in der Euro-Zone saniert oder abgewickelt wird. Was auch bedeutet, notfalls Geld, das deutsche Banken und damit ihre Kunden aufgebracht haben, für die Kunden griechischer oder italienischer Institute auszugeben.

„Niemand bestreitet, dass ab 31.12.2023 sämtliche in den Bankenabwicklungsfonds SRF eingebrachten nationalen und damit auch deutschen Beiträge – die der Sanierung deutscher Kreditinstitute vorbehalten waren- einer Verwaltung und Verwendung durch die EU –Agentur SRB unterworfen werden“, so Kerber in seiner Klageschrift. Welche Bank als marode gilt, das wiederum hängt von der Bankenaufsicht ab, die bei der EZB liegt. Die Aufsicht über die großen Banken dorthin zu übertragen, wo Bundestag und Regierung nicht mehr mitzureden haben, hält Kerber für ultra vires – eine Überschreitung legaler Grenzen:
„Die gerügte ultra vires-Maßnahme in Gestalt der Gesamtübertragung der Bankenaufsicht auf die EZB hat damit zur Folge, dass die Bundesrepublik Deutschland außer Stande gesetzt wird, die ihr geboten erscheinenden Maßnahmen zur Verteidigung der Finanzstabilität auf ihrem Hoheitsgebiet einseitig vorzunehmen.“

Denn:
„Deutschland haftet mit seinen gesamten Abwicklungsressourcen für unabsehbare Bankenausfälle in der Eurozone, hat indessen bei der Bankenaufsicht potentiell nichts mehr zu sagen.”

Offenbar quälten sich die Verfassungsrichter lange. Um dann zu entscheiden: Die Kompetenzenübertragung ist gerade noch vom Grundgesetz gedeckt. Sie verstoße nicht gegen Artikel 20, die so genannte Staatsfundamentalnorm, der das staatliche Handeln an (deutsche) Verfassung, Recht und Gesetz bindet, was wiederum eine demokratische Legitimation braucht („alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“).

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest:
„Die mit der Unabhängigkeit der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden verbundene Absenkung des demokratischen Legitimationsniveaus im Bereich der Bankenaufsicht stellt die parlamentarische Verantwortung für die entsprechenden Maßnahmen nicht in einer Art. 20 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG berührenden Weise in Frage.“
Die Karlsruher Juristen sahen zwar durchaus die „Absenkung des demokratischen Legitimationsniveaus“, fanden das aber gerade noch vertretbar:
„Zwar ist diese Absenkung bedenklich, weil sie zu dem weitreichenden und schwer einzugrenzenden Mandat der EZB im Bereich der Währungspolitik hinzutritt. Sie ist im Ergebnis allerdings noch hinnehmbar, weil sie durch besondere Vorkehrungen kompensiert wird, die der demokratischen Rückbindung ihres hier in Rede stehenden Handelns dienen. Eine demokratische Rückbindung erfahren die im Vollzug der SSM-Verordnung ergehenden Entscheidungen durch die Bestellung der Beschlussorgane der EZB, durch ihre Bindung an das einschlägige Primärrecht – die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, der Verhältnismäßigkeit und die Charta der Grundrechte – sowie an die Vorgaben der SSM-Verordnung. Darüber hinaus wendet sie auch von den nationalen Parlamenten verabschiedetes Recht an, soweit hierdurch Richtlinien umgesetzt werden oder von in Verordnungen vorgesehenen Wahlrechten Gebrauch gemacht wurde. Soweit der EZB dort Ermessen eingeräumt wird, steht ihr zwar ein weiter Spielraum zu; das ist im Ergebnis jedoch noch hinnehmbar, weil die Einflussknicke durch besondere Vorkehrungen wie Rechtsschutzmöglichkeiten, Rechenschafts- und Berichtspflichten der EZB gegenüber den Organen der Europäischen Union und den nationalen Parlamenten kompensiert werden.“

Mit den „Einflussknicken“ gegenüber der EZB, das müsste eigentlich auch beim Bundesverfassungsgericht klar sein, ist es nicht weit her. „Rechtsschutzmöglichkeiten“ – das heißt, jemand kann klagen. „Rechenschafts- und Berichtspflichten“: Das EZB-Direktorium trägt vor, was es tut, seit einiger Zeit gibt es auch Sitzungsprotokolle. Aber hineinreden lässt sich die Zentralbank nicht.

Grundsätzlich ist es gut, dass die EZB frei von äußeren politischem Einfluss handelt. Das Problem besteht darin, dass sie sich längst nicht mehr auf ihren eigentlichen Auftrag beschränkt, nämlich die Erhaltung der Preisstabilität, und längst nicht mehr unterlässt, was ihr verboten ist, nämlich die Staatsfinanzierung. Die EZB ist ein Gremium mit politischer Agenda, aber praktisch ohne Kontrolle.

Die Verfassungsrichter halfen sich selbst über die Hürden mit dem Argument, die Bankenkontrolle sei der EZB ja gar nicht vollständig übertragen worden. Das stimmt, sie gilt nur für 114 große Institute der Eurozone, die so genannten systemrelevanten Banken, 19 davon in Deutschland. Allerdings besitzt die Zentralbank ein „Selbsteintrittsrecht“, sie kann also jederzeit die Prüfung weiterer Banken nach Gutdünken an sich ziehen.

Was die einzelnen ebenfalls ganz losgelöst agierenden EU-Agenturen wie das Banken-Abwicklungsgremium SRB angeht, meinte das Gericht, diese Kompetenzübertragung sei bedenklich, die Zahl dieser Agenturen dürfte nicht weiter steigen.
Kurzum: der Verfassungsgerichtssenat trug schwere Bedenken, hielt sie aber am Ende nicht für schwer genug.

In ihrem Urteil zur Bankenaufsicht verpassten die Richter allerdings eine historische Chance, wenigstens eine Gewaltenteilung zu verlangen – also eine unabhängige Bankenaufsicht auf EU-Ebene. Denn solange die Kontrolle Teil der EZB ist, gibt es einen eingebauten Interessenkonflikt. Der zeigte sich ganz praktisch auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise 2015 : Damals hielt die EZB marode griechische Banken mit so genannten ELA-Krediten – Emergency Liquid Assistance, also Notfall-Liquiditätshilfe – am Leben. Eigentlich hätte die EZB-Bankenaufsicht genau diese Institute zusperren müssen, weil sie technisch bankrott waren. Aber diese Banken waren damals auch die einzigen, die noch die kurzlaufenden griechischen Schuldverschreibungen kauften, mit denen sich wiederum der Staat über Wasser hielt. Die EZB betrieb mit den Notkrediten Staatsfinanzierung durch eine gar nicht einmal sehr versteckte Hintertür. Und ihre eigenen Bankaufseher fielen ihr natürlich nicht in den Arm. Eine unabhängige Kontrollorganisation – ähnlich wie die BaFin in Deutschland – hätte das vielleicht getan. Eigenständige Kontrolleure kämen möglicherweise auch zu einem härteren Urteil über die die Liquidität der einen oder anderen italienischen Bank.
Die Ansicht, dass die Eurozonen-Bankenkontrolle wegen dieser ständigen Interessenkollision bei der EZB schlecht aufgehoben ist, vertritt auch die Deutsche Bundesbank. Das frühere für Bankenkotrolle zuständige Vorstandsmitglied Andreas Dombret hatte mehrfach darauf hingewiesen.

Gerichtsverfahren dürften den Weg zu Gemeinschaftshaftung und Geldumverteilung auch im Bankensektor der Eurozone kaum aufhalten. Vor allem deshalb, weil die Entscheidung schon politisch gebahnt wurde. Bei ihrer Bewerbungsrede für den Posten der EU-Kommissionschefin erwähnte Ursula von der Leyen ihr Bekenntnis zur Bankenunion mit all ihren Stufen zwar nicht. Der Punkt stand allerdings in ihrem Redentext, sie gab ihn gewissermaßen zu Protokoll. Der Ökonom und Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Marcel Fratzscher lobte sie umgehend dafür und für ihre Forderung nach einer europäischen Arbeitslosenversicherung: von der Leyen habe „deutsche Tabus“ gebrochen. Das tat sie tatsächlich. Sowohl die Mehrheit der Unions-Bundestagsfraktion als auch die Bundesbank argumentieren bisher, dass es die letzte Stufe der Bankenunion – also die gemeinsame Haftungskasse – vielleicht irgendwann einmal geben könnte – aber erst, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Die Voraussetzungen lauten aus deren Sicht:
• Erst müssen die gut 700 Milliarden Euro an faulen Bankkrediten in der Eurozone auf ein erträgliches Maß abgebaut werden.
• Erst müssen alle EU-Staaten ihre nationalen Banksicherungssysteme aufgebaut haben.
• Und drittens muss die enge Verbindung von Banken und Staatsfinanzierung aufgebrochen werden, etwa dadurch, dass Staatspapiere auch mit Eigenkapital unterlegt werden, was ihren Ankauf automatisch drosseln würde.

Mit anderen Worten: ehe sie alle gemeinsam versichert werden können, müssen Risiken für die Banken EU-weit zumindest ungefähr ähnlich sein.
Tatsächlich sank das Volumen der die faulen Kredite in den letzten zwei Jahren etwas, liegt aber in einigen Ländern noch immer bedrohlich hoch.
In Griechenland sind 43,5 Prozent der Kredite notleidend, in Zypern 21,8 Prozent, in Portugal 11,3 Prozent und in Italien 9,5 Prozent.

Beim Aufbau ihrer nationalen Sicherungssysteme hängen etliche Staaten immer noch weiter hinter dem Plan.
Und alle Versuche, Banken zur Eigenkapitalunterlegung von Staatspapieren zu verpflichten, scheiterten bisher.
Dass von der Leyen trotzdem die Bankenunion auch als deutsches Ziel ausgibt, legt nahe: Wichtige politische Kräfte – offenbar auch die Bundesregierung unter Merkel – wollen sie unbedingt, oder haben zumindest ihrer Widerstand aufgegeben.

Sowohl die Richter bei ihrem Bankenunion-Urteil als auch die Berliner Politiker betonen bei dem Thema stets: aber die Regeln müssen eingehalten werden.
Dabei wissen sie gut genug, dass bisher alle Regeln beiseite geschoben wurden: die Kriterien von Maastricht, das im Vertrag von Lissabon fixierte Haftungsverbot („kein Staat haftet für die Schulden des anderen”), das Verbot der monetären Staatsfinanzierung durch die EZB. Auch Merkels Beteuerung von 2012, sie werde nie Eurobonds zulassen („keine Euro-Bonds, solange ich lebe“) ist längst gekippt. Denn für 20 Prozent der Anleihen, die die EZB bisher für 2,6 Billionen Euro aufkaufte, gilt schon eine Gemeinschaftshaftung. Hier kamen die Euro-Bonds – nur nicht unter diesem Namen – ebenfalls durch eine gar nicht so versteckte Hintertür.

Noch liegt, siehe oben, die Klage Peter Gauweilers gegen das Anleihen-Kaufprogramm der EZB vor dem Bundesverfassungsgericht. Gauweiler fasst in seiner unnachahmlichen Art seine Klageschrift in zwei Sätzen zusammen: „Ein Bankdirektor stellt einen Scheck über 2,6 Billionen Euro aus, und behauptet, er dürfe das, ohne die Eigentümer der Bank zu fragen. Das sehen wir anders.“

Das Verfassungsgerichtsurteil von dieser Woche weckt die Ahnung, dass die Juristen in den roten Roben auch beim nächsten Mal sorgenvoll die Köpfe wiegen, es aber nicht wagen werden, der Bundesbank die Beteiligung an künftigen Anleihenkäufen zu verbieten. Sondern nur mahnen, der Bundestag müsse kontrollieren, und alle müssten sich an die Regeln halten.

In Wirklichkeit, so sieht es aus, sind die Würfel politisch längst gefallen.

 

 


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14 Kommentare
  • Fantomas
    2. August, 2019

    Herr Wendt, zum ersten Mal muss ich Ihnen widersprechen: Das VerfG hat keine Chance vertan, es hatte gar keine Chance. Überlegen Sie bitte einmal, was in Europa und speziell hierzulande passiert wäre, wenn ein deutsches Gericht denen ins Handwerk gepfuscht hätte. Das Ganze ist ein völlig aufgeblasener medialer Hype ohne Substanz, um dem deutschen Michel zu zeigen, welch großartige unbeeinflusste Justiz er hat und wie die sich mühen. Absolut lächerlich das Ganze.

  • pcn
    2. August, 2019

    Verraten und verkauft! Im Kontext, dass Deutschland für EU-Pleite-Banken haften muss, denn darauf läuft es ja letztlich hinaus, muss man auch die kommenden Steuererhöhungen im gewaltigsten Ausmaß seit Bestehen der BRD sehen: Die CO2-Steuer hat nichts mit dem Klima zu tun, sondern mit den gewaltigen finanziellen Folgen, die Migration und Pleiteländer innerhalb des Euroraums der EU verursachen. Es ist jedem angeraten, solange ein Transfer von Kapital ins Ausland anzuleiern noch möglich ist, es jetzt zu tun. Und zwar noch bevor ein entsprechender Knebel auch das verhindern wird.
    Deutschland wird regelrecht zugunsten dieser Chimäre und Utopie EU verscherbelt!

    • Bonneville
      3. August, 2019

      Transfer ins Ausland – in welches denn, eins ohne Euro ? Außerdem sollte man solchen Instituten auch nicht unbedingt trauen. Pleite gehen können die auch.
      Ich habe mich jetzt dafür entschieden, mir die schönen neuen Banknoten der Schweiz zuzulegen. Die sind sehr robust und werden auch nicht mehr ungültig. Der neue 100er erscheint im September. Die Prognose für den Kurs sagt eine baldige Parität zum Euro voraus. Ist fast so sicher wie Gold. Das ist im Moment aber zu hoch bewertet.

  • Tante_Guddi
    3. August, 2019

    Jetzt, da es eng wird, treten alle Defizite offen zutage. Unsere Gewaltenteilung gibt es nur auf dem Papier. Die Justiz kann uns also auch nicht retten, ganz im Gegenteil, sie macht sich zum Komplizen.
    Der ständige Rechts- und Regelbruch auf allen Ebenen richtet unsagbaren Schaden in diesem Land an.
    Zynisch betrachtet wäre es gut, wenn die GroKo vorzeitig aufgäbe und dann Habeck schnellstmöglich Kanzler würde. Dann endlich gingen die Äuglein der Menschen auf, und zwar seeeehr weit vor lauter Grausen. Ich bin nicht sicher, ob ich uns das wirklich wünschen soll. Und dennoch: klug wird der Mensch anscheinend nur aus Erfahrung am eigenen Leib.
    Was die EU angeht, so tröstet mich, dass der Euro nicht mehr durchhalten wird, bis Frau von der Leyen und Co. ihre kruden Pläne gänzlich umsetzen können. Die deutsche Bank ist angezählt. Und fällt eine, dann ist Domino-Day.

  • Albert Schultheis
    3. August, 2019

    Nazi soit qui mal y pense!
    So ist es: Die Würfel sind in Wirklichkeit längst gefallen, weil es Frau Merkel so will. Im Grunde will sie es gar nicht – sie will eigentlich gar nix! – Nur Eines: An der Macht bleiben. Aber da die Grünen und die Linken die ideologischen Leitlinien vorgeben und unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen das so toll finden, weil man ihnen das in den Schulen so beigebracht hat, deshalb ist genau das Gebot und innerste Überzeugung der Kanzlerin. Ihr geht es nur um die Wähler, die will sie kassieren. Ob man dafür die Grenzen für Psychopathen, Kriminelle, Fanatiker und Asyltäuscher öffnet – egal. Ob man dafür die Kassenaufsicht über das Ersparte der deutschen Arbeiter, Pensionäre, Sparer an kaum legitimierte europäische Organe abgibt – ohne jemals die Arbeiter, Pensionäre und Sparer oder deren gewählte Vertreter im Bundestag gefragt zu haben – egal. Grüne und Linke diktieren – Merkel liefert. Und so ist sie, wie eine um gefühlte tausend Jahre überalterte Schildkröte noch immer an der Macht. Wenn die CDU einmal nicht mehr liefert, dann laufen ihr die Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene davon – zu den Grünen. Zum Teil tun sie das jetzt schon – sie wollen das Original. Deshalb wird Merkel liefern – auf Verderb statt Gedeih. Wenn man sie nach ihrer Verantwortung fragt, kommen so – mit Verlaub – saublöde Retouren wie: “Nu sinnse mal da! …” Damit haben wir mit dieser Kanzlerin in der BRD ein allzeitiges Minimum an politischer Kultur und verantwortlichem Handeln erreicht. Und die Hintermänner und -frauen in der CDU/CSU sie klatschen Beifall, so wie die Presse und die staats-ge-tragenen Medien. Nazi soit qui mal y pense!

  • Jörg Plath
    3. August, 2019

    Das Geld deutscher Kunden wird für marode Banken eu-weit zur Rettung ausgegeben werden. Der mögliche Totalverlust ist inklusive. Überall nur Experten in der Politik, wohin man schaut…

  • Alexander Peter
    3. August, 2019

    Ist die Preisgabe nationaler Souveränität letztlich nicht die Konsequenz einer “Ever closer Union”?
    Man kann wahrscheinlich auch besser “durchregieren” mit der EU.
    Und im schlimmsten Fall sind die deutschen Milliarden “halt weg”.
    Verantwortlich ist am Ende niemand.

  • Chris Groll
    3. August, 2019

    Die Verfassungsrichter werden von der deutschen Politik vorgeschlagen/eingesetzt. Damit ist ja alles gesagt. Sie haben sich dem linksrotgrünen*** Diktat unterworfen. Deutschland hat in jeder Hinsicht fertig. Viele Menschen werden sich noch wundern, was alles auf sie zukommt. Enorme Steuerhörungen, um Pleiteländer, Migrations-kosten, Energiewende usw. usw. zu finanzieren. Leider schlafen und träumen die meisten Deutschen weiter.

  • Armin Holle
    3. August, 2019

    Die Hilflosigkeit der Verfassungsrichter wurde in der Passage ihrer Urteilsbegründung überdeutlich, in der sie erklärten, die einschlägigen Regelungen müßten in diesem Fall exakt und haarklein eingehalten werden.
    In sonstigen nicht?

  • Berger
    4. August, 2019

    In einem Kommentar in Spiegel 42/1993 (vor 26 Jahren!) zitiert Augstein (der Ältere) den FIGARO:
    “Die Gegner von Maastricht fürchten auch, dass die Einheitswährung und die Europäische Zentralbank die Überlegenheit der Mark und der Bundesbank festigen würden. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn der Vertrag angewandt wird, muss Deutschland seine Geldmacht teilen, die es heute gebraucht und missbraucht, indem es sich die Wiedervereinigung vom Ausland bezahlen lässt. ‘Deutschland wird zahlen’ sagte man in den zwanziger Jahren. Heute zahlt es: Maastricht, das ist der Versailler Vertrag ohne Krieg.”

    Augstein weiter: “Wohl ist möglich, ja wahrscheinlich, dass eine Stabilitätsgemeinschaft nicht zustande kommt. Als Inflations- und Interventionsgemeinschaft könnte sie sich aber etablieren, wie sollten die Deutschen dann noch aussteigen?”

    Ralf Dahrendorf im Spiegel-Interview vom 11.12.1995: “Die Währungsunion ist ein großer Irrtum, ein abenteuerliches, waghalsiges und verfehltes Ziel, das Europa nicht eint, sondern spaltet. ”
    Fazit: Wir bekommen, was für uns bestellt wurde.

  • B.Rilling
    5. August, 2019

    Die Herren hatten doch wirklich keine Wahl! Es ist schon längst beschlossene Sache, dass sämtliche Schulden vergemeinschaftet werden. Und auch die EU-Arbeitslosenversicherung wird kommen. Hätten die Verfassungsrichter jetzt alles ad absurdum geführt, dann hätte unsere Regierung aber dumm da gestanden. Glaubt denn hier ernsthaft jemand daran, die EZB und die europäische Kommission, ganz besonders unser Sonnenkönig von hinter dem Rhein Herr Macron hätten uns dann aus der Falle gelassen? Nein, damit alles so schön weiter läuft, wie bisher, darf solch ein Urteil nicht fallen. Ich habe schon vor zehn Jahren gesagt: Dieses System wird heiß und heißer laufen. Letztendlich wird auch das Geld der deutschen Steuerzahler und Sparer nicht mehr reichen. In absehbarer Zeit wird eine “systemrelevante” Bank ihren Bankrott nicht mehr verschleppen können und fallen und dann wird es wie beim Dominoday Schlag auf Schlag gehen. Und wir alle sitzen in der ersten Reihe. Wann es genau passiert? Vielleicht Ende 2019 oder 2025? Ich denke aber nochmals zehn Jahre wird dieses “Rechte Tasche-Linke Tasche-Spiel” nicht funktionieren.

  • Gerald Gründler
    5. August, 2019

    Die Justiz ist Hure der Politik. Es war nie anders, jedenfalls wenn man zugrunde legt, dass souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Resultat: Deutschland schuftet, und die Welt darf auf seine Kosten prassen – mit freundlicher Genehmigung aus Karlsruhe. Der Graben zwischen Recht und Gerechtigkeit wird mit jedem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes breiter.

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